Janiak Claude · Ständerat · 2013-03-06
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-06
Wortprotokoll
Die Geschäftsprüfungsdelegation verfügt seit dem Inkrafttreten der Revision von Artikel 154 des Parlamentsgesetzes, d. h. seit dem 1. November 2011, über uneingeschränkte Informationsrechte gegenüber den ihrer Aufsicht unterstellten Behörden und Organen. Das vergangene Jahr war somit das erste Jahr unter dem neuen Regime. Die Tätigkeit der Geschäftsprüfungsdelegation ist seither nicht nur auf die Kontrolle der Tätigkeit von Organen des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste im engeren Sinne begrenzt, sondern sie befasst sich regelmässig auch mit den weiteren Bereichen der inneren und äusseren Sicherheit sowie einzelfallweise mit Vorkommnissen, die ausserhalb des herkömmlichen Sicherheitsbereichs den Landesinteressen schweren Schaden zufügen können. Das bedeutet, dass sich der Aufgabenbereich der Delegation gemäss Artikel 53 des Parlamentsgesetzes auf alle Angelegenheiten erstreckt, die der Geheimhaltung unterliegen. Genau das hatte im Übrigen die PUK EMD in ihrem Bericht vom 17. November 1990 gefordert, nämlich die Installation einer Oberaufsicht "über Tätigkeiten der Verwaltung, die einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterliegen".
Es bedurfte langjähriger Anstrengungen - gut zwanzig Jahre -, um die verschiedenen Bestrebungen des Parlamentes in Richtung einer systematischen Oberaufsicht über die sensiblen Bereiche des Staates auf einer gesetzlichen Basis zu konkretisieren. Sie können im Jahresbericht auf den Seiten 64 bis 70 die Entwicklung der Geschäftsprüfungsdelegation und ihre zwanzigjährige Geschichte seit ihrer Entstehung mit der ersten Sitzung am 4. März 1992 nachlesen; es ist durchaus ein wichtiger Teil der Geschichte dieses Parlamentes.
Die Geschäftsprüfungsdelegation verabschiedete im Berichtsjahr keine Berichte. Sie war mit der Nachkontrolle zu ihrem Isis-Bericht vom 21. Juni 2010 befasst. Sie konnte feststellen, dass er seine Wirkung nicht verfehlt hat. Die Pendenzen bei den periodischen Kontrollen konnten abgebaut werden, die Zahl der registrierten Personen wurde um gut drei Viertel reduziert. Die Geschäftsprüfungsdelegation stand in einem regelmässigen Austausch mit dem vom Chef VBS eingesetzten Isis-Datenschutzbeauftragten, Herrn alt Ständerat Hansruedi Stadler.
Die Geschäftsprüfungsdelegation hat sich auch mit der Neuauflage des präventiven Fahndungsprogramms "Fotopasskontrolle" befasst. Die Frage der Rechtmässigkeit ist zwar gelöst, bezüglich der Zweckmässigkeit und Wirksamkeit bestehen indessen erhebliche Zweifel. Die Geschäftsprüfungsdelegation wird diesen Teil ihrer Nachkontrolle zum Isis-Bericht mit einer entsprechenden Beurteilung im ersten Halbjahr des laufenden Jahres abschliessen.
Die Aufsicht über den Nachrichtendienst spielt gerade bei Isis eine zentrale Rolle, auch für die Geschäftsprüfungsdelegation. Sie hat sich deshalb für eine personelle Aufstockung starkgemacht. In letzter Zeit hat in der Öffentlichkeit das Informationssystem äussere Sicherheit (Isas) zu reden gegeben. Bei der Erarbeitung des ZNDG im Rahmen der parlamentarischen Initiative Hofmann 07.404 hatte die Geschäftsprüfungsdelegation die Bestimmungen von Artikel 99 des Militärgesetzes über die Datenbearbeitung unverändert in Artikel 5 ZNDG übernommen. Mit der Annahme dieses Artikels stellte das Parlament die Kontinuität der gesetzlichen Grundlagen für die Bearbeitung der Informationen aus der Auslandbeschaffung auch unter dem reorganisierten zivilen Nachrichtendienst des Bundes (NDB) sicher.
Vor der Schaffung des NDB hatte der Auslandnachrichtendienst bereits zwei Datensammlungen zu den Bereichen Terrorismus und Proliferation betrieben. Ab 2007 wurde ein Nachfolgesystem entwickelt. Dieses System nahm der NDB unter der Bezeichnung "Isas" im Juni 2010 in Betrieb. Isas ist ein unerlässliches Arbeitsinstrument für die tägliche [PAGE 59] Arbeit des NDB. Im Verlauf des Jahres 2012 erreichte die Zahl der in Isas bearbeiteten Personen den gleichen Stand wie die vergleichbare Zahl von Personen und Drittpersonen in Isis. In Isas registriert der NDB ausserdem auch Informationen, die gestützt auf das BWIS erfasst werden. Nach Interpretation des Bundesamtes für Justiz und der Geschäftsprüfungsdelegation verlangt Artikel 6 ZNDG jedoch, dass solche Informationen ausschliesslich in Isis abgelegt werden. Der NDB will an seiner nichtrechtmässigen Praxis im Sinne einer Übergangslösung festhalten, bis ein neues Informatiksystem die heutigen Systeme auf eine einheitliche technologische Basis stellen wird. Die Realisierung dieses Systems hat sich jedoch laufend verzögert. Die Geschäftsprüfungsdelegation betrachtet diesen nichtrechtskonformen Zustand als problematisch.
Der NDB betreibt die Isas-Datenbank nicht gestützt auf Artikel 5 ZNDG, sondern als befristeten Pilotversuch gemäss Artikel 17a des Datenschutzgesetzes. Die Pilotversuche in Artikel 17a DSG sind eigentlich dafür gedacht, praktische Erfahrungen zu gewinnen und die notwendigen gesetzlichen Grundlagen für ein zukünftiges Informationssystem erarbeiten zu können. Erst nach dem Erlass dieser gesetzlichen Grundlagen sollte dann der produktive Einsatz des neuen Systems folgen. Weil die gesetzlichen Grundlagen für ein Informationssystem fehlen, unterliegt ein Pilotversuch verschiedenen Auflagen, um die damit verbundenen Persönlichkeitsverletzungen auf dem Minimum zu halten. Als Pilotversuch nach Artikel 17a des Datenschutzgesetzes ist der Betrieb von Isas somit zeitlich limitiert und unterliegt strengen Auflagen bezüglich der Daten, die damit bearbeitet werden dürfen.
Das VBS hat im vergangenen Sommer dem Bundesrat den nach Artikel 17a Absatz 4 DSG vorgeschriebenen Evaluationsbericht zur Genehmigung vorgelegt. Der Bundesrat nahm den Bericht und die Empfehlung, den Pilotversuch weiterzuführen, an. Die Geschäftsprüfungsdelegation hat den Evaluationsbericht mit dem Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten besprochen. Dieser war grundsätzlich mit der Weiterführung des Pilotbetriebs einverstanden, sofern der NDB darauf verzichtet, die Anzahl der Zugangsberechtigten zu erhöhen. Der Evaluationsbericht skizziert auch das Vorgehen, nach welchem das VBS die gesetzlichen Grundlagen für Isas schaffen wollte. Das ZNDG sollte revidiert werden, um den bisherigen Artikel 5 zu ersetzen.
Ich habe das ausgeführt, weil das in der Öffentlichkeit zu Debatten geführt hat; Sie haben das in der letzten Zeit lesen können. Wir werden weiterhin ein Auge darauf haben. Wie ich gesagt habe, stützt sich der NDB eben auf diesen Artikel 17a des Datenschutzgesetzes für den Pilotversuch, und wir werden dafür schauen, immer wieder genau prüfen, dass jetzt eben diese Rechtsgrundlage dann auch geschaffen wird und dass auch die Vorschriften des Datenschutzgesetzes eingehalten werden.
Ein Thema der Geschäftsprüfungsdelegation im vergangenen Jahr war, wie schon in den Jahren zuvor, die sicherheitspolitische Führung des Bundesrates bzw. deren Organisation. Der Bundesrat hatte zu Beginn der Legislatur seine Ausschüsse neu bestellt. Im Sicherheitsausschuss war das EDA nicht mehr vertreten. Es war durch das EVD ersetzt worden. Zwei Fünftel der vom Sicherheitsausschuss behandelten Themen betreffen indessen den Nachrichtendienst, und viele der nachrichtendienstlichen Themen betreffen direkt die Interessen des EDA. Der Bundesrat hat inzwischen auf die wiederholte Kritik der Geschäftsprüfungsdelegation reagiert und beschlossen, dass wieder der Vorsteher des EDA anstatt des Vorstehers des EVD Einsitz im Sicherheitsausschuss nimmt.
Schliesslich hat die Geschäftsprüfungsdelegation im Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, ihre laufenden Abklärungen zum Datendiebstahl im NDB in eine formelle Inspektion zur Informatiksicherheit zu überführen. Wir haben aus diesem Grund bereits im Berichtsjahr verschiedene Anhörungen durchgeführt; die Inspektion läuft in diesem Jahr weiter. Das ist zurzeit unsere Hauptbeschäftigung.