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Fetz Anita · Ständerat · 2009-05-28

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-05-28

Wortprotokoll

Unser heutiges Register der Interessenbindungen geht auf eine parlamentarische Initiative zurück, die genau dreissig Jahre vor der heutigen Initiative eingereicht wurde. Auch sie wurde übrigens von einem SVP-Nationalrat, Erwin Akeret, eingereicht; er regte 1978 die Einführung eines Registers der Interessenbindungen an.

Unser Dokumentationsdienst, dem ich an dieser Stelle auch einmal ganz öffentlich für seine hervorragende Arbeit danken möchte, hat sich bemüht, mir die Materialien zur Geschichte der Offenlegung der Interessenbindungen und die damaligen Verhandlungen herauszusuchen. Es ist echt spannend, das einmal anzuschauen und nachzulesen. Die Argumente, die ich heute gehört habe, sind genau die gleichen, wie sie damals gegen das Register der Interessenbindungen, wie wir es heute haben, vorgebracht wurden - genau die gleichen! Es geht immer darum, Ungerechtigkeiten zu verhindern; es ist nicht alles sauber abzutrennen. Damals wurde das Gleiche behauptet. Trotzdem hat man das Register eingeführt, im Wissen darum, dass es keine perfekten Lösungen gibt.

Sie wissen es: Unsere heutige Lösung ist insofern nicht perfekt, als sie tatsächlich Unvereinbarkeiten vorschlägt. Der Präsident des Nationalparks - hier geht es um ein Ehrenamt - darf nicht im Rat sein, währenddem z. B. ein Vertreter einer Krankenkasse oder eines Elektrizitätswerks usw. im Rat sein darf. Solche Sachen muss man mit der Zeit ganz einfach weiterentwickeln. Auch die Offenlegungspflicht bezieht sich schon heute nicht auf einzelne Beratungsaufträge, Kollege Freitag; sie bezieht sich nicht auf einzelne Beratungsaufträge, sondern sie bezieht sich auf dauernd ausgeübte Mandate von Interessengruppen - nur darauf. Es ist nicht einzusehen, warum nicht auch die finanziellen Einkünfte aus diesen dauernd ausgeübten Mandaten sichtbar gemacht werden sollen. Es ist nämlich ein grosser Unterschied, ob jemand das Präsidium - ich sage das jetzt einmal als Beispiel - einer Spitex-Organisation innehat, ehrenamtlich, oder ob er für ein VR-Mandat in einer Krankenkasse über 100 000 Franken bekommt. Das sind doch sehr wichtige Unterschiede. Ich sage nicht, dass diese Mandate das Abstimmungsverhalten beeinflussen, aber die Offenlegung gehört zur Transparenz.

Heute ist es so, dass alle Interessen offengelegt werden. Aber kein Mensch weiss, was ehrenamtlich ist und was grosse Einkünfte bringt. Jene, die glauben, es könnte die berufliche Geheimhaltungspflicht verletzt werden, wissen ganz genau - die meisten von Ihnen sind ja juristisch gut ausgebildet und arbeiten zum Teil in diesem Bereich -, dass die Geheimhaltungspflicht aufgrund des Berufsgeheimnisses immer vorrangig ist. Sie werden bei einer Darlegung der Einkünfte aus Mandaten keine Berufsgeheimnisse offenlegen müssen.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen. Es gehört genauso zu einem modernen Verständnis von Transparenz, dass man transparent macht, woher die Einkünfte kommen, wie wir das ja auch bei Firmen verlangen. Ich persönlich finde es überhaupt nicht unanständig, wenn man einen ordentlichen Lohn für eine ordentliche Arbeit erhält. Mir gefällt einfach nicht, wenn man das nicht weiss und so tut, als ob ehrenamtliche Mandate genau das Gleiche seien wie sehr gut bezahlte.