Bieri Peter · Ständerat · 2009-05-28
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2009-05-28
Wortprotokoll
Sie haben zu den beiden Standesinitiativen je einen schriftlichen Bericht erhalten, aus welchen Sie ersehen können, dass die vorberatende Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen vorschlägt, den Initiativen keine Folge zu geben. Unser Entscheid muss jedoch im Licht der Beschlüsse des in der Wintersession 2008 verabschiedeten Güterverkehrsverlagerungsgesetzes gesehen werden. Hier wurden die meisten der in den Standesinitiativen angesprochenen Themen bereits entschieden. Vorher haben wir jedoch ordnungsgemäss die Delegationen der beiden Kantone angehört und diese auch auf das in der Beratung stehende Güterverkehrsverlagerungsgesetz aufmerksam gemacht.
Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir in Artikel 3 des Gesetzes festgelegt haben, dass das Verlagerungsziel von [PAGE 399] 650 000 alpenquerenden Transitlastwagenfahrten zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden müsse. Ab dem Jahr 2011 soll das Zwischenziel, die maximale Zahl von einer Million Fahrten nicht zu überschreiten, erreicht werden. Im vergangenen Jahr verzeichneten wir etwas über 1,2 Millionen Fahrten. Dieser Beschluss ist mit den gleichlautenden Forderungen der beiden Standesinitiativen, die das Verlagerungsziel von 650 000 Fahrten bis 2012 verlangen, nicht deckungsgleich.
In Artikel 6 des Gesetzes wird die Grundlage für die Alpentransitbörse gesetzlich festgelegt. Sie ermöglicht es dem Bundesrat, völkerrechtliche Verträge über eine mit dem Ausland abgestimmte Alpentransitbörse abzuschliessen. Wir haben jedoch festgelegt, dass die Umsetzung dieses Vertrages eine Botschaft mit einem Gesetzentwurf notwendig macht. Konkret können hier das Parlament und bei einem allfälligen Referendum auch das Volk nochmals mitentscheiden. Damit finden wir im Güterverkehrsverlagerungsgesetz eine Antwort auf die zweite Forderung der beiden Standesinitiativen.
In Artikel 6 des Gesetzes haben wir auch die Rahmenbedingungen einer Alpentransitbörse umschrieben, wie etwa den Umstand, dass die Einführung einer solchen Börse nicht mit einer Aufgabe des Sonntags- und Nachtfahrverbotes oder der Ausweitung der Gewichtslimite erkauft werden könne. Auch wird der Grundsatz der Nichtdiskriminierung in- und ausländischer Lastwagen festgelegt. Dieser Grundsatz steht - um es vorsichtig zu sagen - sehr wahrscheinlich in Widerspruch zur Forderung der Tessiner Initiative, die verlangt, dass die Alpentransitbörse für den Kanton Tessin keine Nachteile mit sich bringen dürfe. Schon die Interpretation dieser Forderung oder gar deren Umsetzung dürften nicht sehr einfach sein.
Die Forderung der Urner, die Einführung der Alpentransitbörse müsse so ausgestaltet sein, dass keine Neuverhandlung des Landverkehrsabkommens mit der EU nötig sei, wurde in der KVF als wenig wahrscheinlich beurteilt, sind doch im Landverkehrsabkommen ein Verzicht auf Kontingentierungen und ein maximaler Transitpreis für die Strecke Basel-Chiasso festgehalten. Diesen Spielraum beim Transitpreis schöpfen wir über unsere LSVA heute bereits aus.
Die dritte Forderung der beiden Standesinitiativen betrifft die Zufahrten zum Gotthard-Basistunnel. Hier wird im Rahmen von Bahn 2030 zu entscheiden sein, welche Anschlüsse sich mit den vorhandenen Mitteln realisieren lassen. Die Kommission ist sich bewusst, dass sowohl im Urnerland, am Axen, im Raum Felderboden im Kanton Schwyz als auch im Tessin, im Raum Bellinzona sowie beim südlichen Anschluss an den Ceneritunnel in Richtung Melide-Mendrisio-Chiasso und in Richtung Luino, noch grosse Bauvorhaben anstehen. Es wird mitunter von den Finanzen und der Verkehrsentwicklung abhängen, welche Bauten in welchem Zeitabschnitt realisiert werden können.
Gestützt auf diese Überlegungen und die beim Güterverkehrsverlagerungsgesetz erfolgten Entscheide beantragt Ihnen die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ohne Gegenstimmen bei jeweils drei Enthaltungen, den Initiativen keine Folge zu geben. In diesem Sinne ist auch der Einzelantrag Stadler abzulehnen, weil wie gesagt gewisse Forderungen mittlerweile im Güterverkehrsverlagerungsgesetz Eingang gefunden haben, andere Vorstellungen der Initiativen jetzt nicht umgesetzt werden können und einige davon sich wahrscheinlich auch gesetzlich und in den Verträgen mit der EU nicht umsetzen lassen.