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Diener Lenz Verena · Ständerat · 2010-06-16

Diener Lenz Verena · Ständerat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-16

Wortprotokoll

Es ist mir klar, dass es der Kommission nicht möglich war, hier grosse Veränderungen vorzunehmen, weil es die ganz spezifische Facharbeit einer Expertengruppe war. Ich habe mir trotzdem erlaubt, in der Kommission diesen Antrag zu stellen; ich erlaube mir auch jetzt, ein kurzes Feedback zu geben.

Wenn der Präsident unserer Kommission und die geschätzte Kollegin Egerszegi-Obrist darauf hinweisen, dass beim ersten Teil für Zürich 50 Prozent vorgesehen sind, muss ich einfach sagen: Man kann die Durchmesserlinie nicht mit dem übrigen Agglomerationsprogramm gleichsetzen, die Durchmesserlinie hat andere Beitragssätze. Es gilt gar nicht der gleiche Schlüssel. Die Durchmesserlinie ist für den gesamtschweizerischen Verkehr und den Fernverkehr gedacht. Es wäre absolut willkürlich, wenn man aufgrund dieses grossen Werkes hier den Beitragssatz senken würde. Die Durchmesserlinie ist ein anderes Projekt mit anderen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Von daher stimmt der Vorschlag allenfalls mathematisch, aber sicher nicht inhaltlich. Wenn man sagt, man solle doch einfach den Durchschnitt dieser beiden Posten nehmen, also gut 40 Prozent, so stimmt das nicht mehr mit den gesetzlichen Grundlagen überein. So geht es also nicht.

Die Kritik des Kantons Zürich bestand nur darin, dass bei der 4. Teilergänzung der S-Bahn ein Beitragssatz von 35 statt von 40 Prozent gesprochen wurde, obwohl vertraglich 40 Prozent vereinbart waren. Das ist aufgrund gewisser Ermessensspielräume geschehen. Ich will der Verwaltung gar nicht unterstellen, dass es mit böser Absicht gegenüber dem Kanton Zürich gemacht worden ist, aber es ist für den Kanton Zürich nicht nachvollziehbar, warum seine Vorleistungen so streng bewertet wurden, dass am Schluss eine Reduktion des versprochenen Beitragssatzes resultierte. Nur in diesem Bereich ist Kritik angebracht worden.

Ich sehe auch, dass es bei den anderen Kantonen ein Riesendilemma hervorruft, wenn aus diesem komplexen Werk jetzt einzelne Bereiche herausgebrochen werden, weil dann jeder in Argumentationsnot kommt, wenn die Frage gestellt wird, warum er nicht versucht habe, auch für seinen Kanton etwas Zusätzliches herauszuholen. Aufgrund dieser Überlegungen ziehe ich meinen Antrag zurück. Aber es war mir wichtig festzuhalten, dass der Kanton Zürich sich hier nicht gerecht behandelt fühlt.