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Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2001-06-06

Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Die Behandlung des Geschäftsberichtes wirft im Allgemeinen keine hohen Wellen. Es ist Vergangenheit, die wir hier bewältigen. Man kann das beklagen, man kann es aber auch als Chance sehen, eine Standortbestimmung über das letzte Jahr vorzunehmen und gleichzeitig einen Blick in die Zukunft und auf das weitere Vorgehen des Bundesrates zu tun.

Seit letztem Jahr prüfen die beiden Geschäftsprüfungskommissionen den Geschäftsbericht des Bundesrates gemeinsam. Wir haben auch dieses Jahr unsere Zusammenarbeit in Bezug auf die Beratung des Geschäftsberichtes fortgesetzt. Diese neue Art der gemeinsamen Prüfung des Geschäftsberichtes hat sich sehr bewährt: So lassen sich Doppelspurigkeiten auf ein Minimum reduzieren, und die Effizienz der parlamentarischen Oberaufsicht kann verbessert werden. Ausserdem trägt es zu einer Vereinheitlichung der Arbeitsmethoden bei und fördert die Verständigung zwischen den Kommissionen.

Die Kommissionen haben an ihren traditionellen fünftägigen Sitzungen alle Mitglieder des Bundesrates und die Bundeskanzlerin eingeladen, damit sie den beiden Kommissionen Red und Antwort stehen. Die beiden Kommissionen haben sich unter anderem mit den Mitgliedern der Regierung über folgende Themen unterhalten:

- Einsatz der Schweiz für die Wahrung der Menschenrechte und der Pressefreiheit in Russland und China;

- Kaderlöhne in der allgemeinen Bundesverwaltung;

- Vollzug des Spielbankengesetzes;

- Neuorganisation des Rüstungsunternehmens;

- Tätigkeit des Bundesrates im Vorfeld von Abstimmungen;

um nur einige wenige Themen zu nennen. Meine Kollegen aus der GPK werden anschliessend über einige Schwerpunkte berichten.

Wir haben uns in erster Linie darauf konzentriert zu überprüfen, ob der Bundesrat die Ziele erreichte, die er sich für das Jahr 2000 gesetzt hatte. Vier Fünftel der Ziele konnten realisiert oder überwiegend realisiert werden; die Verwirklichung des Legislaturprogramms 1999 bis 2003 läuft somit weitgehend planmässig.

Der Bundesrat nutzte die gute Ausgangslage im letzten Jahr, um wichtige Reformen voranzutreiben, welche die längerfristige Mitbestimmung unseres Landes auf internationaler Ebene und die Standortattraktivität der Schweiz sicherstellen sollen. Im Berichtsjahr hat der Bundesrat auch wichtige Entscheide zur Optimierung des Systems der sozialen Sicherheit gefällt. Mit den Botschaften zur 11. AHV- und zur ersten BVG-Revision sowie mit den vorgesehen Revisionen der IV und des Arbeitslosenversicherungsgesetzes soll eine Konsolidierung dieser Zweige der Sozialversicherung verwirklicht werden.

Die Verbesserung der Wirtschaftslage und eine konsequente Finanzpolitik haben sich positiv auf den Bundeshaushalt ausgewirkt. Ausgehend von einer Gesamtsicht, vom Finanzleitbild, hat der Bundesrat konkrete finanzpolitische Weichenstellungen vorbereitet. Am 5. Juli 2000 hat er die Botschaft zur Schuldenbremse verabschiedet. Mit der Schuldenbremse soll der Bundeshaushalt fortan vor strukturellen Ungleichgewichten bewahrt werden. Auf der anderen Seite, bei den Einnahmen, hat der Bundesrat im Rahmen eines steuerpolitischen Konzeptes Grundsatzbeschlüsse gefasst und Steuerreformen beschlossen. Diese Reformen umfassen im Wesentlichen Entlastungen der Ehepaare und der Familien bei der direkten Bundessteuer, eine teilweise Abschaffung der Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen sowie einen Wechsel zur Nichtbesteuerung des Eigenmietwertes. Diese Vorlagen sind zum Teil bereits Gegenstand parlamentarischer Beratungen.

Die Globalisierung und die Entwicklung der Informationsgesellschaft führen zu einer Intensivierung des Wettbewerbs zwischen den Wirtschaftsstandorten. Bei der längerfristigen Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit kommt einem modernen, leistungsfähigen Forschungs- und Bildungswesen eine zentrale Bedeutung zu, und vor diesem Hintergrund wurden die Reformen im Hochschulbereich weitergeführt. Mit dem neuen Berufsbildungsgesetz, das alle Berufe "unter einem Dach" zusammenfasst, entsteht ein kohärentes System mit gesamtschweizerisch gültigen Standards. Der Lehrstellenbeschluss II wurde zum grossen Teil umgesetzt, und mit 19 Kantonen wurden Leistungsvereinbarungen abgeschlossen, die insgesamt 114 Projekte umfassen. Daneben werden 35 Projekte von nationaler Tragweite direkt durch den Bund unterstützt.

Das Universitätsförderungsgesetz konnte auch planmässig umgesetzt werden. Der Wechsel von der inputorientierten [PAGE 189] zur leistungsorientierten Finanzierung bei den Grundbeiträgen, mit welchen der Bund die Aufwendungen der Universitäten für Lehre und Forschung unterstützt, erfolgte ohne grössere Probleme. Dank des Kohäsionsfonds, der dazu dient, die Wettbewerbsfähigkeit der kleinen und mittleren Universitäten zu erhalten, mussten diese keine Einbussen hinnehmen.

Die Interessenwahrung in einer zusammenwachsenden Welt erfordert eine verstärkte Mitwirkung und Mitbestimmung auf internationaler Ebene. Mit der Verabschiedung der Botschaft zur Volksinitiative "für den Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen" - also zum Uno-Beitritt - am 14. Dezember 2000 hat der Bundesrat ein wichtiges Zwischenziel auf dem Weg zur Uno-Mitgliedschaft realisiert. Der Uno-Beitritt soll dazu beitragen, die Interessen der Schweiz im Rahmen der Staatengemeinschaft in Zukunft zu wahren.

Im Bereich der Europapolitik hat der Bundesrat gestützt auf die Resultate der Volksabstimmung die bilateralen sektoriellen Abkommen mit der EU ratifiziert und die interne Umsetzung plangemäss vorangetrieben. Leider haben die Ratifizierungen in den EU-Ländern einige Verzögerungen erfahren.

Aussenpolitisch hat der Bundesrat auch im Jahre 2000 das Engagement der Schweiz in Südosteuropa weitergeführt. Die Schweiz hat mit verschiedenen Massnahmen und Programmen zu den internationalen Bemühungen zur Stabilisierung des Balkans beigetragen und die Hilfe vor Ort verstärkt. Dies führte unter anderem dazu, dass die Schweiz endlich als Vollmitglied des Stabilitätspaktes aufgenommen wurde. Der Einsatz aller Beteiligten und die positive Entwicklung in der Region machten es möglich, dass das Rückkehrprogramm Kosovo erfolgreich abgeschlossen werden konnte.

Einige Ziele des Bundesrates wurden jedoch nicht realisiert. Das Ziel, im Jahre 2000 die Botschaft zum Sprachengesetz zu unterbreiten, konnte nicht erreicht werden. Die GPK bedauert, dass die Arbeiten in diesem Bereich so langsam vorwärts gehen und dass die Bestrebungen des Parlamentes nach mehr Verständigung zwischen den sprachlichen Gemeinschaften somit nicht erfüllt werden können. Fragen der verfassungsmässigen Zuständigkeit sowie Koordinationsbestrebungen unter kantonalen Gremien haben bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfes zu erheblichen Verzögerungen geführt. Von kantonaler Seite wurde zudem eine direkte Beteiligung an der Vorbereitung des Gesetzentwurfes gewünscht, wozu eine paritätische Arbeitsgruppe Bund/Kantone unter dem Vorsitz unseres alt Kollegen Ständerat Andreas Iten eingesetzt wurde.

Im Bereich der Kulturpolitik, die auch von verständigungspolitischer Bedeutung ist, hat die Zusammenarbeit mit den kantonalen Instanzen für die Vorbereitung eines Kulturförderungsgesetzes erst begonnen. In diesem Zusammenhang wird das Verhältnis von Stadt- und Randregionen eingehend geprüft. Im Rahmen des Sprachengesetzes steht vielmehr die Sprachenpolitik in den einzelnen Sprachregionen im Vordergrund. Das Thema der Verständigung und der Förderung des nationalen Zusammenhaltes ist seit 1992 ein Schwerpunktthema dieses Parlamentes. Es wurden unter anderem 1992 die Verständigungskommissionen ins Leben gerufen, die eine ganze Reihe von Empfehlungen erarbeitet haben.

1996 hat dazu das Volk dem so genannten Sprachenartikel zugestimmt. Trotz mehrerer Zusicherungen des Bundesrates ist die Vorlage noch nicht vorhanden, was nach bald zehn Jahren schwer zu verstehen ist. Es ist aus heutiger Sicht vorgesehen, das Vernehmlassungsverfahren diesen Sommer zu eröffnen.

Die integrale Beteiligung der Schweiz an den Forschungsprogrammen der Europäischen Union sowie die Vorbereitung der Verhandlungen für eine integrale Beteiligung an den Bildungs-, Berufsbildungs- und Jugendprogrammen der EU - Sokrates, Leonardo, Jugend für Europa - konnten leider auch nicht realisiert werden. Diese Bereiche sind zwar in der Schlusserklärung zu den sieben bilateralen Abkommen als Verhandlungsthema genannt, aber die Arbeiten konnten trotz ersten Vorgesprächen zwischen der Schweiz und der EU im letzten Jahr nicht konkretisiert werden. Der Aufbau einer Begleitorganisation zur Unterstützung der Beteiligung an internationalen Forschungsprogrammen der EU musste um ein Jahr verschoben werden, weil diese Beteiligung voraussichtlich erst Anfang 2002 anläuft.

Ebenfalls nicht realisiert werden konnten finanzpolitische Ziele. Die Botschaft zum neuen Finanzausgleich sowie diejenige zur Revision des Nationalbankgesetzes wurden vom Bundesrat nicht verabschiedet.

Ein weiterer Schwachpunkt ist nach wie vor die Geschäftsführung des Bundesrates in Bezug auf die SBB AG, die Swisscom und die Post. Zum zweiten Mal fehlte den Kommissionen zur Wahrnehmung ihrer Oberaufsicht der aktuelle Bericht des Bundesrates zum Stand der Erreichung der strategischen Ziele von SBB, Post und Swisscom. Die Kommissionen haben vom UVEK nur rudimentäre und nicht definitive Informationen erhalten. Die letzten Unterlagen der SBB trafen am Vortag der Sitzung ein. Wegen ungenügender Unterlagen war es daher nicht möglich zu beurteilen, ob die strategischen Ziele dieser drei Unternehmungen erreicht worden sind.

Bei den SBB beispielsweise war das zuständige Departement nicht in der Lage, definitiv zu sagen, ob das Ziel der Verlagerung von der Strasse auf die Schiene im letzten Jahr erreicht wurde oder nicht. In den Kommissionen kam deshalb ein Unbehagen zum Ausdruck, wonach der Bundesrat die Eigeninteressen zu wenig und somit ungenügend wahrnehme. Auf die parlamentarische Detailkritik gab zudem der Bundesrat immer wieder die Antwort, dieser und jener Punkt betreffe die unternehmerische Freiheit der ehemaligen Regiebetriebe und könne vom Bundesrat nicht beeinflusst werden.

Der Bundesrat hat seinen Bericht über die Erreichung der strategischen Ziele erst am 23. Mai 2001 genehmigt, also erst am Tag nach der Sitzung der GPK. Diese Umstände liessen den Kommissionen keine Zeit, ihre Arbeit seriös zu machen. Die GPK und die FK verlangen vom Bundesrat, dass er den Aufsichtskommissionen frühzeitig die notwendigen Informationen liefert, damit diese ihre Aufgaben wahrnehmen können. Aufgrund dieser Situation haben die beiden GPK einstimmig beschlossen, den Geschäftsbericht des Bundesrates nur mit Vorbehalt zu genehmigen. Der vorbehaltene Teil betrifft die Geschäftsführung des Bundesrates hinsichtlich der drei Unternehmen. Dieser Teil soll in der Herbstsession 2001 Gegenstand der parlamentarischen Beratung werden.

Zum Tätigkeitsbericht unserer Kommission: Die Aktivitäten der GPK beschränken sich nicht nur auf die Prüfung des Geschäftsberichtes. Die Kommission hat im Jahr 2000/2001 eine ganze Reihe von Themen behandelt. Die Themenvielfalt in unserer Kommission ist spannend und faszinierend, wenn sie auch nicht sehr stark nach aussen getragen wird. Aktuelle Themen sind beispielsweise die Geldflüsse in der Agrarpolitik, die modernen Managementmethoden im Bereich der Justiz und das Netz der diplomatischen und konsularischen Vertretungen.

Die Kommission hat sich anhand einer Aufsichtseingabe auch mit der Frage befasst, wie die Invalidenversicherungsverordnung umgesetzt wird. Sie finden das unter dem "Fall Wohnheim Rabenfluh". Die Strategie des Bundesrates bei den Reformen der Bahn und der Post interessierte uns ebenso sehr wie die Politik des Bundesrates in Bezug auf Boykotte, Sanktionen und Embargos oder die Frage der neuen Armut. Unser Tätigkeitsbericht gibt Auskunft über die im Jahre 2000 vorgenommenen Inspektionen und Kontrollen sowie über die wichtigsten Ergebnisse und die daraus zu ziehenden Lehren. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den Konsequenzen, die aus den Empfehlungen der Kommission gezogen wurden.

Ein Schwerpunkt unserer Aktivität - Sie haben es den Medien ja bereits entnehmen können - war der Inspektionsbericht über die Expo.01. Die Aufarbeitung der Probleme der Expo.01 im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht drängte sich auf, nachdem die Vertrauens- und Finanzkrise der Expo.01 in der zweiten Hälfte des Jahres 1999 dazu führte, dass der Bund direkt in die operationellen Abläufe [PAGE 190] des Vereins Expo.01 eingreifen und zusätzliche finanzielle Beiträge sprechen musste, um eine Realisierung der Landesausstellung im Jahre 2002 überhaupt noch zu ermöglichen. Die Verantwortung der Vereinsorgane und auch der Politik am Scheitern der Expo.01 wurde in der Öffentlichkeit unmissverständlich angesprochen.

Die Abklärungen der Subkommission der Geschäftsprüfungskommission zeigen, dass eine Vielzahl von einzelnen Problemen, negativen Umständen und Fehlentscheiden auf unterschiedlichen Gebieten und Stufen zum Scheitern der Expo.01 geführt hat. Das Vertrauen in die leitenden Organe und die Überzeugung, dass sich die Schwierigkeiten meistern lassen würden, führten dazu, dass man zu lange an die Machbarkeit der Landesausstellung im Jahre 2001 glaubte.

Für die GPK steht fest, dass man das "Unternehmen Landesausstellung" in seiner Komplexität auf allen Ebenen unterschätzt hat. Der Hauptmangel bestand nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission in der mangelnden Professionalität des strategischen und operativen Managements, dies sowohl auf Ebene des Vereins als auch auf Ebene des Bundes bei den Bundesprojekten. Gefehlt hat wohl auch die Erfahrung in der Führung von solchen Grossprojekten. Aufgrund seiner Struktur und Zusammensetzung und aufgrund vereinsinterner Probleme eignete sich das oberste Organ des Vereins, d. h. der strategische Ausschuss, nicht, die ihm zugedachte Verantwortung wahrzunehmen. Insbesondere unklare Kompetenzen zwischen Generaldirektion und strategischem Ausschuss sowie die zurückhaltende Informationspolitik der Generaldirektorin gegenüber dem strategischen Ausschuss führten zu einem Führungs- und Kontrolldefizit. Weil die ganze Planung ständig im Umbruch war, wiesen die Vorarbeiten eine ausgesprochene Unstetigkeit auf. Es fehlte zudem das Bewusstsein der Organisatoren für die Kosten.

Mit zu berücksichtigen sind aber auch die schwierigen Rahmenbedingungen, die vonseiten der Politik gesetzt wurden. Die Expo.01 stand von Anfang an unter einem grossen Zeit- und Realisierungsdruck. Der Bundesrat hat sich nicht hinreichend mit den Grundlagen der Expo.01 befasst. Er hat die Machbarkeitseinschätzung unkritisch und vorschnell übernommen. Die eidgenössischen Räte haben zwar bei der Beratung des Bundesbeitrages im Jahre 1996 auf verschiedene wichtige Probleme und offene Fragen hingewiesen. Aus politischen Gründen wurde der Beitrag aber schliesslich bewilligt, ohne dass offene Punkte wirklich geklärt worden waren. Unklar blieben insbesondere Verantwortlichkeiten, Organisationsstruktur, Inhalte und Finanzierung der Expo.01. Es galt, eine rasche und enthusiastische Initialzündung zu geben. Offene Fragen wurden deshalb in Kauf genommen.

Für den Bund hatte vor allem negative Auswirkungen, dass er seine Rolle und Verantwortung in Bezug auf die Expo.01 nicht von Anfang an realistisch und klar definiert hatte. Dies liess im Laufe der Vorarbeiten immer wieder die Frage des zulässigen oder notwendigen Engagements des Bundes und seiner Organe aufkommen. Es führte auch dazu, dass die Vertreter des Bundes für die Wahrnehmung ihrer Verantwortung im strategischen Ausschuss eine schwache Stellung und ungünstige Rahmenbedingungen hatten. In der Krise der Expo.01 bewirkte es schliesslich, dass der Bund eine faktische politische Verantwortung übernehmen musste, die ihm anfangs nicht zugedacht war und die nicht der rechtlichen Verantwortung entsprach. Erst eine Krise bildete überhaupt die Legitimation dazu, dass der Bund seinen Einfluss geltend machen und die faktische politische Verantwortung für die Durchführung der von ihm beschlossenen Landesausstellung wahrnehmen konnte. Unabhängig von ihrer Rolle und Verantwortung hätten Bundesrat und Parlament für die Vorbereitung der Landesausstellung allerdings mehr Interesse aufbringen sollen - die liebenswürdige Gleichgültigkeit war dem Projekt einer Landesausstellung gewiss nicht angemessen. Der Bundesrat hatte das Projekt nicht unter seine Prioritäten eingestuft, die Vorarbeiten kaum begleitet und die politische Verantwortung des Bundes in Bezug auf die Landesausstellung verkannt.

Die Schlussfolgerungen der Geschäftsprüfungskommission sind darauf ausgerichtet, einen Lernprozess zu ermöglichen und im Hinblick auf die Organisation künftiger Grossprojekte die aus heutiger Sicht angezeigten Massnahmen zu treffen. Nach Ansicht der Geschäftsprüfungskommission soll der Bundesrat auch prüfen, ob eine gesetzliche Grundlage für die Unterstellung von Grossanlässen des Bundes zu schaffen sei. Die Geschäftsprüfungskommission hat zu diesem Zweck ein Postulat eingereicht, das vom Bundesrat positiv aufgenommen wurde. Im Weiteren verlangt die Geschäftsprüfungskommission, der Bundesrat solle entsprechende Massnahmen treffen, dass die vom Bund unterstützten Grossprojekte enger begleitet werden und ein politisches Controlling sichergestellt wird. Letzteres wird insbesondere verlangt, weil sich die Organisatoren der Expo.01 im Umgang mit der Begleitung und Kritik durch Funktionsträger der Öffentlichkeit sehr schwer getan haben. Schliesslich möchte die Geschäftsprüfungskommission festhalten, dass mit der Neuausrichtung der Expo.01 in Form der Expo.02 wesentliche Anpassungen und Verbesserungen in der Organisation, Führung und Kontrolle vorgenommen wurden.

Von der Tätigkeit der Geschäftsprüfungskommission im vergangenen Jahr möchte ich nebst der Inspektion der Expo.01 die Aktivitäten der Geschäftsprüfungsdelegation hervorheben. Die Delegation prüft regelmässig die Bereiche des Staatsschutzes und der Nachrichtendienste. Im vergangenen Jahr verfolgte die Delegation die Neuausrichtung des Nachrichtendienstes im VBS mit Aufmerksamkeit.

Sie hat auch den Bereich der Verteidigungsattachés abgeklärt. Die Delegation widmete den elektronischen Aufklärungssystemen der Armee zahlreiche Sitzungen. Im Bereich des Staatsschutzes hat sich die Geschäftsprüfungsdelegation unter anderem über den Einsatz und die Finanzierung von Information und Informanten sowie über den gewalttätigen Extremismus kundig gemacht. Sie befasste sich auch mit der Liste der Organisationen, die Gegenstand präventiver Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit waren. Die Arbeiten der Delegation sind intensiv, aber unspektakulär. Die Delegation leistet jedoch eine für das Vertrauen der Bevölkerung in unseren Rechtsstaat ausserordentlich wichtige Tätigkeit.

In meiner Berichterstattung habe ich viele Fälle erwähnt, die zu Kritik Anlass gaben. Dass die Geschäftsprüfungskommission zahlreiche und bei weitem mehr Geschäfte positiv beurteilte, kam darin nicht oder nur ungenügend zum Ausdruck. Es sei mir deshalb erlaubt, dieses Versäumnis mit einem Dank an den Bundesrat, die Bundesgerichte und die Bundesverwaltung für den unermüdlichen Einsatz, den sie für unser Land leisten, wettzumachen. Als Geschäftsprüfungskommission müssen wir oft Kritik üben. Aber wir dürfen anerkennen, dass sehr viel gute Arbeit geleistet wird. Einmal mehr konnte die Kommission feststellen, dass Regierung und Verwaltung eine wachsende Aufgabenlast unter erschwerten Verhältnissen zu bewältigen haben. Mein Dank geht auch an die Parlamentsdienste und an unser Sekretariat.

Die GPK beider Räte und die Geschäftsprüfungsdelegation hielten in den letzten zwölf Monaten 103 Sitzungen ab und erstatteten 25 Dienststellenbesuche, zwei davon unangemeldet. Nur dank dem grossartigen Einsatz aller Akteure und nicht zuletzt meiner Kolleginnen und Kollegen war es möglich, diesen Arbeitsanfall zu bewältigen.

Die Geschäftsprüfungskommission beantragt Ihnen einstimmig, dem Entwurf des Bundesbeschlusses über die Geschäftsführung des Bundesrates, des Bundesgerichtes und des Eidgenössischen Versicherungsgerichtes im Jahre 2000 zuzustimmen, mit Ausnahme der Geschäftsführung des Bundesrates in Bezug auf die SBB, die Swisscom und die Post. Sie beantragt aus denselben Gründen die Motionen betreffend die Entflechtung der Verantwortlichkeiten (96.3555 und 96.3556) nicht abzuschreiben. Im Weiteren beantragt die Kommission, den Jahresbericht 2000/01 der Geschäftsprüfungskommissionen und der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis zu nehmen.

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