Bieri Peter · Ständerat · 2010-06-16
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2010-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte mich zu Wort melden, weil ich dieses Gesetz in der Vergangenheit hier im Rat vertreten und damals auch versucht habe, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Damals gab es eine Gruppe, die die bahnpolizeilichen Aufgaben möglichst umgehend privatisieren wollte, und eine andere Gruppe, die alles bei den Bahnunternehmen oder sogar beim Staat ansiedeln wollte. Wir haben damals in der KVF versucht, einen gangbaren Mittelweg zu finden. Dieser fand in den beiden Räten vorerst auch Unterstützung, leider wurde er infolge einer späten Kehrtwendung einer Gruppierung in der Schlussabstimmung im Nationalrat abgelehnt, was zur Folge hatte, dass die ganze Übung von vorne begonnen werden musste.
Es hat eine gewisse Ironie, dass man, abgesehen von einigen kleinen Ausnahmen, in etwa wieder dort ist, wo man dereinst hingeführt worden ist. Der Hauptunterschied besteht darin, dass gemäss der jetzigen Vorlage die Transportpolizei von den Transportunternehmen gehalten und geführt werden muss. Während wir in unserem Beschluss vorsahen, dass beide Sicherheitsorgane auch einer privaten, mehrheitlich in schweizerischem Besitz stehenden Organisation hätten übertragen werden können, muss die Transportpolizei gemäss der neuen Vorlage von den Transportunternehmen selbst besessen und geführt werden.
Man muss sich indessen bewusst sein, dass eine Transportunternehmung kein staatliches Organ ist, sondern ein Bahn-, ein Bus- oder ein Tramunternehmen, das, wie etwa die SBB, im Eigentum des Bundes oder im gemischten Eigentum von Bund, Kantonen und allenfalls auch privaten Dritten ist. Im Hinblick auf die Verfassung ist es auch wichtig zu wissen, dass die kantonale Polizeihoheit immer vorgeht und die Sicherheitsorgane der Transportunternehmen subsidiär zum Einsatz kommen. Auch hat die Transportpolizei keine gerichtspolizeilichen Kompetenzen.
Die Vertreter der KKJPD erachteten die Lösung des Nationalrates als Verletzung der verfassungsmässigen kantonalen Polizeihoheit. Sie meinten, mit der vorgeschlagenen Lösung könnte jedes Bahnunternehmen eigene Sicherheitskräfte schaffen und damit gäbe es gegen fünfzig Bahnpolizeien. In Tat und Wahrheit wird es nur ganz wenige geben, wahrscheinlich sogar nur diejenige der SBB. Deshalb hat unsere Kommission die Präzisierung in Artikel 5 [PAGE 670] vorgenommen, wonach eine Transportunternehmung ihre diesbezüglichen Leistungen auch anderen anzubieten hat. Damit die Abgeltung dieses Aufwandes auch klar ist, sind bei der Berechnung nicht nur die variablen Kosten zu berücksichtigen, sondern auch anteilmässig die fixen Kosten. Die Schiedsrichterrolle für den Fall, dass sich die einzelnen Bahnunternehmen nicht einig werden, ist gemäss unserer Fassung nun dem Bundesamt für Verkehr übertragen.
Damit diese Restanz aus dem ersten Schritt der Bahnreform 2 endlich bereinigt werden kann, sollten wir dieser Vorlage im Sinne der vorberatenden Kommission jetzt zustimmen.