Schweiger Rolf · Ständerat · 2010-06-16
Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2010-06-16
Wortprotokoll
Gerade weil es um ein Differenzbereinigungsverfahren geht, ist es notwendig, gewisse formelle Ausführungen zu machen:
1. Sollte die Differenzbereinigung nicht ohne Einigungskonferenz beendet werden können, wäre sie wahrscheinlich nicht mehr in dieser Session möglich, was zur Folge hätte, dass die gesetzlichen Bestimmungen über die fossil-thermischen Kraftwerke nicht auf den 1. Januar 2011 in Kraft treten könnten. Das würde bedeuten, dass ab dem 1. Januar 2011 eine Art rechtloser Zustand bestünde. Damit meine ich, dass dann die CO2-Bestimmungen des Bundes bezüglich der fossil-thermischen Kraftwerke nur mehr beschränkt gelten würden. Insbesondere das, was wir bezüglich Kompensation beschlossen haben, wäre dann nicht mehr auf Chavalon anwendbar; ab dem 1. Januar 2011 könnte eine Bewilligung erteilt werden.
2. Die gesetzlichen Bestimmungen bezüglich der fossil-thermischen Kraftwerke, über die wir heute zu beraten haben, werden Inhalt des CO2-Gesetzes. Nun wissen Sie aber, dass das CO2-Gesetz als Ganzes einer Totalrevision unterzogen wird, und bei dieser Totalrevision werden selbstverständlich auch die fossil-thermischen Kraftwerke wieder eine Rolle spielen. Möglicherweise wird dann bezüglich dieser Kraftwerke eine andere Regelung getroffen. So gesehen haben die heute von uns zu beschliessenden Bestimmungen, zumindest faktisch gesehen, nur Übergangscharakter. Im Zuge der Bereinigung des CO2-Gesetzes können andere Bestimmungen beschlossen werden, die dann für eine längere Zukunft gelten.
So viel zur Einleitung; nun zu den beiden Differenzen.
Die erste Differenz betrifft die Höhe der Kompensation für den CO2-Ausstoss. Wir im Ständerat haben beschlossen, dass 100 Prozent in der Schweiz kompensiert werden müssen. Der Nationalrat hat in einer ersten Phase gesagt, dass 70 Prozent in der Schweiz zu kompensieren sind, der Bundesrat aber die Möglichkeit hat, diese Zahl auf 50 Prozent zu reduzieren. In der zweiten Runde haben wir festgehalten, sind also bei 100 Prozent geblieben. In einer dritten Phase hat sich der Nationalrat uns angenähert, indem er sich für eine Kompensation von 70 Prozent entschieden hat, ohne dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, auf 50 Prozent zu reduzieren.
Ihre Kommission hat sich nun der Fassung des Nationalrates angeschlossen. Somit beantragen wir Ihnen, die Kompensation so zu regeln, dass 70 Prozent in der Schweiz kompensiert werden müssen.