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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2001-06-06

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Beim EDI möchte ich anhand unserer Beratungen in der Subkommission einige Ausführungen zur Koordination in Wissenschaft und Forschung machen. Die Aussage, dass Bildung, Forschung und Technologie die wichtigsten Ressourcen der Schweiz seien, gehört zum Standardrepertoire aller Sonntagsreden von uns Politikerinnen und Politikern. In der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie wurden letztmals für die Jahre 2000-2003 der Zahlungsrahmen und die Verpflichtungskredite unterbreitet. Aber diese Botschaft enthält zusätzlich auch wichtige Aussagen zur Marschrichtung der Bundespolitik in Bildung, Forschung und Technologie. Diese strategischen Weichenstellungen in der Botschaft werden dann zum Beispiel im Leistungsauftrag an die ETH konkretisiert. Sehr bald werden sich die parlamentarischen Kommissionen wieder über die nächste Botschaft beugen und die entsprechenden Anträge beraten. In diesem Zusammenhang müssen wir uns vermehrt bewusst sein, dass entscheidende forschungs- und wissenschaftspolitische Weichenstellungen im Vorfeld dieser Botschaft vorgenommen werden. Dabei spielt nicht zuletzt auch die Frage der Koordination in Wissenschaft und Forschung eine entscheidende Rolle.

Des immer wieder bemängelten Koordinationsdefizites in Wissenschaft und Forschung hat sich die GPK deshalb im Speziellen angenommen. Wir sind uns durchaus bewusst, dass die Entscheidungsmechanismen der schweizerischen Wissenschaftspolitik komplex sind; ja, sie spiegeln die Vielfalt der von Bildungs- und Forschungsfragen betroffenen Interessen wider: die Arbeitsteilung zwischen privater und öffentlicher Hand, die Eigenheiten verschiedener Forschungstypen und Disziplinen und schlussendlich auch das Spannungsfeld zwischen den Fördernden und Geförderten. Die Komplexität des ganzen Umfeldes liegt somit auf der Hand.

Im Vorfeld der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 - der nächsten Botschaft also - stellen sich grundsätzliche Fragen [PAGE 194] zur Ausrichtung unserer Forschungspolitik. Einige dieser Fragen möchte ich herausgreifen, so zum Beispiel: Wie begegnet die Schweiz dem rasanten Ausbau der Forschungsanstrengungen anderer Länder wie der USA und Japans? Vor etwa zehn Jahren wurden doch rund 2,7 Prozent des Bruttoinlandproduktes von privater und öffentlicher Hand in die Forschung investiert. Damit waren wir mit an der Weltspitze. Aufgrund der Finanzprobleme sind die Forschungsausgaben seit Jahren eingefroren; andere Industrienationen, ich nenne einmal als Beispiel Schweden und Finnland, haben uns bei den Forschungsanstrengungen überholt.

Professor Gottfried Schatz, Präsident des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates, führte am 2. Mai in der "NZZ" aus, dass die Schweiz jetzt intellektuelle Schulden mache, um finanzielle Schulden zu tilgen; diese Politik sei fatal. Zentral ist es deshalb, für die nächste Botschaft zu klären, welche Massnahmen notwendig sind und wie viel diese kosten müssen, sollen und dürfen. Was tun wir im Weiteren, beispielsweise im Hinblick auf die immer wieder drohende Abwanderung hoch qualifizierter junger Wissenschafterinnen und Wissenschafter ins offensichtlich attraktiver gewordene Ausland? Was unternehmen wir gegen Engpässe beim Nachwuchs in einigen wissenschaftlichen Schlüsseldisziplinen? Wer bestimmt mit welchen Methoden die Forschungsbereiche, denen für unser Land strategisch hohe Bedeutung zukommt?

Diese Fragen sind einmal alle inhaltlich sehr relevant, darüber hinaus aber in hohem Masse auch koordinationsbedürftig. Gerade im Zusammenhang mit der Koordination stellen sich folgende grundsätzliche Fragen: Wo ist nun das Forum, welches es den einzelnen Akteuren erlaubt, neue Initiativen zur Diskussion zu stellen, deren Akzeptanz zu erfahren und regelmässig über Realisierungsfortschritte zu berichten? Wo können strategische Themen der Zukunft besprochen werden? Heute wird immer wieder das Fehlen eines Koordinationsorgans bemängelt. Organe wie beispielsweise der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat und die Schweizerische Universitätskonferenz warfen Ballast ab und wurden "verschlankt", wie man heute zu sagen pflegt. Einzeln betrachtet mag dies durchaus richtig gewesen sein: Entscheidungsebenen wurden entflochten, die Transparenz der Entscheidungsfindung ist gestiegen. Bis gegen Ende der Achtzigerjahre existierte jedoch ein Gremium, das eine Koordinationsfunktion erfüllte, nämlich die Koordinationskonferenz des Bundes für Fragen der Wissenschaftspolitik. Dieses Organ wurde zu Beginn der Neunzigerjahre aufgelöst, es wurde die Gruppe für Wissenschaft und Forschung im EDI geschaffen. Aber: Auch nach der Aussprache mit der Departementschefin bezweifeln wir zum Teil nach wie vor, ob die Gruppe für Wissenschaft und Forschung, der "verschlankte" Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat und die Schweizerische Universitätskonferenz die gewünschte Koordination wahrnehmen können oder ob nicht ein zusätzliches Koordinationsorgan notwendig ist. Diese Frage werden wir spätestens im Zusammenhang mit der nächsten Botschaft, jener über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007, wieder aufwerfen.

So weit einige Ausführungen zu einem der Schwerpunktthemen unserer Subkommission beim EDI.

Damit komme ich zum UVEK. Mit Ihnen, Herr Bundespräsident, konnten wir im Zusammenhang mit dem Geschäftsbericht zwei Hauptthemen diskutieren: zum einen die Wahrnehmung der Eignerfunktion durch den Bundesrat gegenüber der Post, der Swisscom und den SBB. Da der Bericht des Bundesrates erst seit kurzem vorliegt, konnte unsere Subkommission ihre Oberaufsicht nicht in der gewünschten Tiefe wahrnehmen. Dies führte zum entsprechenden Vorbehalt der GPK, wie die Präsidentin unserer Kommission bereits erläuterte. Die Prüfung des Berichtes des Bundesrates werden wir umgehend vornehmen. Auch werden wir im Laufe dieses Monates noch einen Vorschlag zum Zeitplan und zur Art und Weise der Wahrnehmung unserer Oberaufsicht über den Geschäftsbericht 2001 ausarbeiten.

Wenige Tage vor dem Treffen des Departementschefs mit den Anliegerkantonen der A2 haben wir die ganze Stauproblematik auf der Nord-Süd-Achse als aktuelles Thema eingehend diskutiert. Bei der Ursachenanalyse haben wir übereinstimmend festgehalten, dass nicht die Kapazität des Gotthardtunnels oder die Einführung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) für diesen Stau verantwortlich sind. Ist es die Zunahme des Verkehrs in den letzten vier Monaten? Statistische Daten sprechen zum Teil dagegen; offenbar war das Wachstum nicht grösser als in der vergleichbaren Vorjahresperiode. Aber die Qualität dieses Verkehrs ist eine andere. So hat die Zahl der langen, d. h. der über 12,5 Meter langen Fahrzeuge stark zugenommen, während die Zahl der "leeren" Fahrzeuge stark abgenommen hat.

Dies sind die unmittelbaren Konsequenzen des neuen Verkehrsregimes, d. h. der 34-Tonnen-Limite. Auch für die Leerfahrten werden ja Durchgangsgebühren erhoben.

Somit ist es vorab ein Problem des italienischen und des schweizerischen Strassenzolls, weil mehr Güter kontrolliert werden müssen und deshalb die Kapazitätsgrenzen sehr schnell erreicht worden sind. In diesem Zusammenhang hat die GPK auch die Meinung vertreten, dass man diese Entwicklung hätte voraussehen und dass man vor dem 1. Januar 2001 ein entsprechendes Konzept hätte erarbeiten können. Der Departementsvorsteher hat in diesem Zusammenhang erwähnt, dass einmal eine Arbeitsgruppe zusammen mit Deutschland und Italien zur Behebung der Zollproblematik eingesetzt wurde, dass die italienische Seite jedoch vor zwei Jahren aus dieser Arbeitsgruppe ausgestiegen ist.

Wir diskutierten natürlich auch die künftige Entwicklung des Verkehrs auf dieser Achse. Das weitere Wachstum des Schwerverkehrs ist absehbar. Auch müssen wir uns heute bereits intensiv damit auseinander setzen, welche weiteren Konsequenzen die Ausweitung und die Nutzung des 40-Tonnen-Kontingentes haben. Bei den notwendigen Massnahmen, die zu ergreifen sind oder wären, kennen wir die Vorschläge und Forderungen von allen Seiten. Wir haben über die ganze Palette von kurz-, mittel- und langfristigen strassen- und bahnseitigen Massnahmen intensiv gesprochen. So haben wir über die Begrenzung der Einfahrt in Basel gesprochen, wenn der Zoll in Chiasso überlastet ist, und über die ganze Thematik der Stauräume, über die Triage in Import-, Export- und Transitverkehr sowie über die Versorgungsfahrten in den Kanton Tessin. Wir sprachen über das ganze Verkehrsmanagement auf der Nord-Süd-Achse und in diesem Zusammenhang über die Rolle des Bundes. Zur Sprache kamen auch die Frage der Überholverbote für LKW auf bestimmten Streckenabschnitten und die Motorisierungsanforderungen für LKW usw.

Nun kennen wir das Ergebnis der Aussprache des Bundesrates mit den Anliegerkantonen. Wir sind dem Bundespräsidenten dankbar, wenn er dieses Ergebnis heute kurz nochmals würdigt und auch auf die Umsetzung und die entsprechenden Anforderungen für die Umsetzung der vorgesehenen Massnahmen, wie den Umbau der Zollanlagen und die notwendigen Abkommen und Gespräche mit dem Ausland, näher eingeht.

Bei allen Massnahmen, seien dies Auffangbecken oder Zollausbau, ist eines klar: Hier handelt es sich vorab um Symptombekämpfung. Das Gut Transitachse wird knapper, dies beeinflusst den Preis für dieses Gut. Es entspricht deshalb dem Mechanismus des Marktes, wenn neben der LSVA nun auch Wartekosten einkalkuliert werden müssen. Dies ist einer der wesentlichen Hintergründe dafür, dass Deutschland die Einführung einer LSVA auf das Jahr 2003 plant, ebenso Holland. In Holland sollen sogar die Personenwagen einbezogen werden. Überdies zeichnet sich auch um Mailand ein Chaos ab. An diesem Chaos kann niemand ein Interesse haben.

Dieses Umfeld unterstützt jedoch unsere Verlagerungspolitik, zu der es keine Alternative gibt. Herr Bundespräsident, wir begrüssen es und danken Ihnen dafür, wenn Sie mit der holländischen Verkehrsministerin in Stiefeln in den Schacht [PAGE 195] von Sedrun hinuntersteigen und vor Ort Überzeugungsarbeit leisten. In den Bergen gilt ja der Grundsatz: Nur was in die Beine geht, geht auch in den Kopf.

Die GPK erkundigte sich auch, wie die 2,85 Milliarden Franken für die flankierenden Massnahmen im Bahnverkehr verwendet werden. Sie nahm zur Kenntnis, dass für das laufende Jahr 240 Millionen Franken geplant sind, davon 110 Millionen für den kombinierten Verkehr, rund 98 Millionen für Trassenpreisreduktionen und 32 Millionen Franken für die rollende Landstrasse. Bei dieser Gelegenheit wurde ausgeführt, dass die Trassenpreisverbilligungen auf drei Arten weitergegeben werden, nämlich erstens als Bonus für Neuverkehr, der akquiriert wird, zweitens durch eine Verbilligung für gefährdeten Verkehr und drittens durch verschiedene Massnahmen in qualitativer Hinsicht in Zusammenarbeit mit den Kunden.

So weit ein kurzer Ausschnitt aus einem der Schwerpunktthemen der GPK beim UVEK. Wir wären dem Bundespräsidenten dankbar, wenn er noch einmal kurz auf die einzelnen Fragen eingehen könnte.