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Graber Konrad · Ständerat · 2010-06-16

Graber Konrad · Ständerat · Luzern · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-06-16

Wortprotokoll

Ich nutze die Eintretensdebatte, um vor allem ganz kurz auf die Gesamtkonzeption dieser beiden Vorlagen einzugehen.

Wir haben in der Kommission verschiedene, regionalpolitisch motivierte Anträge beraten. Diese kommen auf der Fahne mit den Minderheitsanträgen zu Artikel 2 bei dem Geschäft 09.083, "Agglomerationsverkehr. Freigabe der Mittel ab 2011", zum Ausdruck. Die Minderheiten verlangen hier über den Weg einer Beitragssatzerhöhung bzw. durch das Einstellen eines neuen Höchstbetrages indirekt bzw. direkt einen höheren Beitrag an die entsprechenden Infrastrukturausgaben der Agglomerationen Zürich und Basel. Mir war bei der Beratung in der Kommission wichtig zu erfahren, wie [PAGE 684] im Detail die Beitragssätze ermittelt werden. Es finden sich dazu auch die methodischen Ausführungen in Kapitel 1.2.4.2 auf Seite 8323. Wir liessen uns dann aber zusätzlich anhand von konkreten Beispielen die Kosten-Nutzen-Berechnungen und die Wirkungen präsentieren. Die Kommission hat diese Analysen akzeptiert. Auf alle Fälle gab es keine Korrekturanträge. Deshalb werde ich bei der Beratung der Minderheitsanträge, soweit sie noch bestehen, diese ablehnen und allfällige neue Anträge ebenfalls.

Selber hätte ich auch ein Anliegen, das mit ähnlicher Begründung beim Geschäft 09.083, "Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz. Freigabe der Mittel", berechtigterweise eingebracht werden könnte. So ist beispielsweise die Agglomeration Luzern überhaupt nicht glücklich und gar nicht damit einverstanden, dass sich der geplante Bypass parallel zum Sonnenbergtunnel lediglich in Modul 3 befindet. Die Verlockung wäre gross, hier einen entsprechenden Verschiebungsantrag zu stellen. Weshalb habe ich dies nicht getan?

Erstens wurde uns in der Kommission zugesichert, dass die Module nicht abschliessend festgelegt sind. Auf das Projekt in Agglomeration meines Kantons bezogen heisst das beispielsweise, dass es möglich ist, dass der Bypass in Luzern bei genauerer Analyse von Modul 3 in Modul 2 verschoben wird.

Zweitens wurde uns in Aussicht gestellt, dass die für die definitive Zuordnung erforderlichen Analysen erst nach weiter gehenden Abklärungen vorgenommen werden. Dazu sei es auch möglich, dass bei Projekten von Modul 3 ein generelles Projekt ausgelöst werde, um Klarheit über die effektiven Kosten und den Nutzen zu erzielen.

Drittens ist uns allen bewusst, dass immer eine Planungsreserve geschaffen werden muss, damit über eine genügende Zahl reifer Projekte verfügt werden kann und die verfügbaren Mittel verwendet werden können. Deshalb ist es aus meiner Sicht sinnvoll, dass Projekte der Module 2 und 3 planerisch weiterbearbeitet werden, wie dies in Artikel 1 Ziffer 3 vorgesehen ist.

Viertens bin ich mir bewusst, dass in unserem Rat ein Antrag auf die Verschiebung eines Projekts aus einem Modul in ein anderes Modul Folgeanträge zur Folge hätte. Mit anderen Worten: Wenn das Parlament neuen Anträgen auf höhere Beitragssätze in der Beratung zum Bundesbeschluss über die Freigabe der Mittel ab 2011 für das Programm Agglomerationsverkehr stattgeben sollte, würde ich mir vorbehalten, auch beim Bundesbeschluss zum Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und zur Freigabe von Mitteln Verschiebungsanträge zu stellen, die letztlich, ich gebe das zu, regionalpolitisch motiviert wären.

Ich bin Kollege Janiak deshalb sehr dankbar dafür, dass er seinen Minderheitsantrag zurückgezogen hat.

Ich ersuche den Rat, das Gesamtkonzept der beiden Vorlagen nicht zu verlassen und Anträge auf Beitragserhöhungen bzw. auf Verschiebungen abzulehnen. Ich bitte Bundesrat Moritz Leuenberger, uns die erforderliche Bestätigung zu geben, dass das, was in der Kommission gesagt wurde, auch tatsächlich vorgesehen ist: dass es Verschiebungen zwischen den Modulen geben kann und dass, wie im Beschlusstext vorgesehen, Projekte der Planungsmodule 2 und 3 planerisch weiterbearbeitet werden. Ich bin dem Bundesrat für eine solche Bestätigung dankbar.