Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-09-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-13
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit der Verbrechensbekämpfung ist eine internationale Zusammenarbeit unerlässlich. Strafverfolgungsbehörden - das dürfte auch bekannt sein - haben zunehmend grenzüberschreitende Verbrechen zu bekämpfen. Es müssen deshalb auch Instrumente und Mittel zur Verfügung gestellt werden, die eine effiziente Kooperation mit dem Ausland erlauben. Eurojust ist nun eben ein derartiges Instrument, das die Zusammenarbeit erleichtert.
Eurojust, was ist das? Die Europäische Union hat Eurojust im Jahre 2002 geschaffen. Es handelt sich um eine unabhängige, mit Rechtspersönlichkeit ausgestattete Organisation mit Sitz in Den Haag. Sie ist mit der Aufgabe betraut, bei Bedarf die Koordination in Fällen zu verbessern, in denen zwei oder mehr Mitgliedstaaten Ermittlungen und Strafverfolgungsmassnahmen im Zusammenhang mit einem schweren Verbrechen, insbesondere im Bereiche der organisierten Kriminalität, durchführen. Eurojust ist somit eine Plattform gegen international tätige Verbrechensorganisationen. Sie ermöglicht - das scheint mir sehr wichtig zu sein - Kontakte zwischen den zuständigen Behörden, und sie dient auch dem Informationsaustausch.
Das Abkommen, das wir jetzt zu genehmigen haben, schafft eine Rechtsgrundlage für die institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Eurojust. Wie gesagt ist der Austausch von Informationen vorgesehen, und im Weiteren werden in diesem Zusammenhang auch der Schutz der übermittelten Daten sowie die Haftungsfragen geregelt. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang auch: Das geltende Rechtshilferecht der Schweiz wird vom Abkommen nicht tangiert.
Die Kommission ist einstimmig auf diese Vorlage eingetreten, und sie hat auch entsprechend Beschluss gefasst. Ich empfehle Ihnen, Ihrer Kommission zu folgen.