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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-09-13

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-09-13

Wortprotokoll

Ich kann Ihnen jetzt wirklich nichts Neues mehr sagen; es ist mehr oder weniger alles gesagt worden. Ich erlaube mir daher, einfach die Haltung des Bundesrates noch einmal kurz zusammenzufassen und zu sagen, wo wir die Schwerpunkte sehen.

Die Initiative ist ja eine Folge davon, dass in der Waffengesetzrevision 2007 verschiedene Anliegen nicht aufgenommen wurden. Die Initiative wurde denn auch gerade nach der Schlussabstimmung über die Revisionsvorlage eingereicht, und sie ist, denke ich, auch unter diesem Vorzeichen zu betrachten und zu behandeln. Seit der Einreichung der Initiative ist aber in den Bereichen Waffengesetz und Militärgesetz Verschiedenes gegangen. Der Unterschied zwischen dem, was wir heute haben, und der Initiative ist sehr klein geworden.

Was ist der Hauptpunkt der Initiative? Der Hauptpunkt ist der Paradigmenwechsel. Alle Rednerinnen und Redner haben sich dazu geäussert. Heute haben wir ein generelles Recht auf den Erwerb einer Waffe - unter bestimmten Bedingungen, die erfüllt sein müssen. Neu soll dies ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis für den Umgang mit Waffen sein. Im Gesetz zu regeln wären der Bedarf und die Fähigkeiten für die einzelnen Personengruppen.

Herr Bürgi hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung relativ schwierig sein könnte. Ich bin aber der Meinung, es wäre nicht nur die Umsetzung, also die Durchführung, für die Kantone schwierig; ich sehe auch nicht, wie eine positivrechtliche Formulierung des zulässigen Bedarfs aussehen könnte, und das Gleiche gilt natürlich auch für die Voraussetzungen für den Fähigkeitsnachweis. Es ist sehr schwierig, so etwas in generell-abstrakter Weise zu erfassen. Ich kann mir vorstellen, dass Sie noch einiges über die Ausführungsgesetzgebung zu diskutieren hätten, wenn die Initiative angenommen würde. Ich bin mir nicht so sicher, dass Sie im Endergebnis weit von dem weg wären, was wir heute haben. Es ist sehr schwierig, das zu formulieren.

Mit dem Paradigmenwechsel möchte man das Ziel erreichen, die Zahl der Waffen zu reduzieren, vor allem auch in Bezug auf die häusliche Gewalt, die unter diesen Vorzeichen geschieht. Ich denke, dass dies mit dem Paradigmenwechsel nicht ohne Weiteres gelingen kann, weil nicht sichergestellt ist, dass die Zahl der Waffen reduziert wird. Die Initiative sieht ja keine Beschränkung der Anzahl der Waffen vor - hierin ist sie offen formuliert - und damit würde sich am heutigen Zustand wohl nicht viel ändern. Das heisst, das Ausmass der häuslichen Gewalt würde sich kaum oder nur in bescheidenem Mass vermindern.

Zum Verbot des privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und Pump-Action-Gewehren: Wir haben heute - es wurde schon gesagt - im geltenden Recht eine sehr starke Einschränkung für den Erwerb von Seriefeuerwaffen, nämlich ein grundsätzliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt für bestimmte Gruppen, wenn z. B. ein berufliches Erfordernis besteht und vor allem als Kompensation einer körperlichen Behinderung. Eine solche Erlaubnis wurde in Artikel 5 des Waffengesetzes ausdrücklich nur für Ausnahmefälle statuiert.

Zum Verzicht auf die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe kann ich nicht wie Herr Ständerat Jenny aus Erfahrung sprechen, aber ich versuche das sonst wie auf die Reihe zu bekommen: Die Armee hat in den letzten Jahren verschiedene Anpassungen des militärischen Rechts vollzogen. Sie hat eine tatsächliche Verbesserung der Sicherheit realisiert. Gemäss Auftrag des Parlamentes und Verordnung des VBS wird die Taschenmunition seit Herbst 2007 nicht mehr mit nach Hause gegeben. Es gibt noch Taschenmunition zu Hause, aber der Rückzug ist eingeleitet. Bis Ende 2010 wird keine Taschenmunition mehr zu Hause vorhanden sein. Seit Januar 2010 kann man gemäss Militärgesetz die persönliche Waffe ohne Angabe von Gründen im Logistikzentrum oder in einer Retablierungsstelle der Armee deponieren. Man hat das Militärgesetz revidiert und die Verfahren im Zusammenhang mit der Überlassung der Waffe während und nach Ende der Dienstzeit verfeinert. Man hat Verordnungsbestimmungen erlassen, welche auch die Sicherheit im Umgang mit Waffen im ausserdienstlichen Bereich verbessern. Auch hier hat man grosse Fortschritte gemacht.

Zum grundsätzlichen Verzicht auf Überlassung der persönlichen Waffe nach Beendigung der Militärdienstpflicht: Es wurde darauf hingewiesen, dass es heute wie im zivilen Recht auch hier notwendig ist, dass man einen Waffenerwerbsschein hat; der ist zu erwerben. Wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind, wie das für den zivilen Bereich gilt, darf man die Waffe nicht nach Hause nehmen.

Zum Informationssystem über Feuerwaffen: Das ist ein Thema, das Sie schon sehr lange beschäftigt, das wir im Zusammenhang mit Schengen/Dublin auch schon diskutiert haben. Da gab es unter Ihnen noch Standesvertreter, die der Auffassung waren, es sei nicht notwendig, das zu harmonisieren. Ich spreche von Harmonisieren, nicht von einem zentralen Register. Ich bin der Auffassung, dass man das harmonisieren muss. Heute hat jeder Kanton sein eigenes System, hat Waffenbüros mit eigenen Systemen, die nicht kompatibel sind. Es ist uns ein grosses Anliegen, dass man sie verbindet, kompatibel macht. Es braucht in diesem Sinne kein zentrales Waffenregister, sondern die Kompatibilität unter den einzelnen Registern, und dann hat man ein harmonisiertes Register. Im Endeffekt hat man dann auch ein zentrales, aber eben kein eidgenössisches Register. Darauf werden wir hinarbeiten. Das ist auch unbedingt notwendig, weil es heute sehr schwierig ist, die Register in den verschiedenen Kantonen abzufragen; das ist eine unmögliche Situation. Ich denke, dass die Kantone hier auch einverstanden sind. Wir werden das in Kürze einmal realisieren können.

Einsammelaktionen hat man gemacht; es wurde gesagt, das sei mit Erfolg geschehen. Da mache ich ein Fragezeichen. Man hat 21 000 Waffen im Jahr 2009 gesammelt, bei einem Bestand von ungefähr 2,3 oder 2,1 Millionen, je nachdem, wie man sie zählt. Es ist wie mit dem halbvollen oder halbleeren Glas. Da könnte man sicher noch mehr tun. Es ist immer noch möglich, die Waffen auf den kantonalen Polizeisammelstellen abzugeben. Das kann man nach wie vor und sollte man auch tun.

Der internationale Einsatz gegen die Verfügbarkeit von Waffen ist ein weiterer Punkt in der Volksinitiative. Daran hält sich die Schweiz schon sehr stark. Sie ist auch ohne Verfassungsgesetzgebung sehr stark aktiv, hier gäbe es also nichts Neues.

Ich komme zum Schluss: Mit der Regelung, die wir im Waffengesetz und im Militärgesetz heute haben, hat man nach Auffassung des Bundesrates einen Mittelweg gefunden. Man hat hier die verschiedenen involvierten und jeweils berechtigten Interessen ausgewogen berücksichtigt.

Noch zur Bemerkung, die Initianten würden zu Recht für sich in Anspruch nehmen, etwas für die Sicherheit zu tun: Ich denke - Herr Bürgi hat darauf hingewiesen -, auch die Initiativgegner können für sich in Anspruch nehmen, in den letzten drei Jahren mit der Revision des Waffengesetzes, des Militärgesetzes und der entsprechenden Verordnungen schon viel für die Sicherheit getan zu haben. Man hat die Waffenproblematik ernst genommen und ist diesen pragmatischen Weg gegangen.

Der Bundesrat möchte Sie entsprechend bitten, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.

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