Frick Bruno · Ständerat · 2010-09-13
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Fraktion CVP/EVP/glp · 2010-09-13
Wortprotokoll
Die Sicherheitspolitische Kommission spricht sich mit 9 zu 3 Stimmen gegen die Annahme der Initiative aus; auch der Nationalrat hat sie in der Sommersession mit 103 zu 66 Stimmen zur Ablehnung empfohlen. Unsere Kommission hat die Initianten angehört, ebenso Kantonsvertreter und Schützenorganisationen. Ich spreche heute für die Mehrheit der Kommission; für die Minderheit wird anschliessend Herr Zanetti sprechen.
Die Initianten setzen sich im Wesentlichen aus zwei Gruppen zusammen: Die eine davon sind jene, welche die Armee abschaffen wollen. Die GSoA und ihre Exponenten kämpfen an vorderster Front für die Initiative. Ihre Ziele sind bekannt, und für sie ist die Initiative ein Schritt dahin. Die zweite Gruppe sind jene Männer und vor allem Frauen, die sich über Waffenmissbrauch Sorgen machen, insbesondere Waffenmissbrauch und Gewalttätigkeiten im Rahmen der Familie, und sie machen sich Sorgen über Suizide mit Waffen. Diese zweite Gruppe nehmen wir sehr ernst, und mit ihr möchten wir auch die Diskussion führen. Ihre Anliegen sind berechtigt. Sicherheit, insbesondere in der Familie, ist uns allen ein zentrales Anliegen.
Doch was wollen die Initianten? Sie wollen einen neuen Artikel 118a in die Bundesverfassung einfügen und wollen damit, in den Absätzen 1 und 2, dem Bund Kompetenzen aller Art für die Waffengesetzgebung übertragen. Der Bund müsste detailliert das Tragen, den Besitz und den Gebrauch der Waffen regeln. Feuerwaffen und Munition dürften nur noch erworben, besessen und gebraucht werden, wenn erstens im Einzelfall der Bedarf dafür nachgewiesen wird und zweitens der Gesuchsteller die entsprechenden Fähigkeiten nachweist. Das betrifft die Polizei, die Jagd, die Sportschützen, den Waffenhandel und die Waffensammler. [PAGE 758]
Der Initiative liegt eine völlig andere Grundhaltung zugrunde, als wir sie in der Schweiz heute haben: Nach schweizerischer Auffassung darf jeder Bürger eine Waffe erwerben, wenn er Gewähr bietet, dass er verantwortungsvoll mit ihr umgeht und kein Sicherheitsrisiko für die Umwelt darstellt. Die Schweiz ist damit wesentlich restriktiver als die USA, welche den Waffenbesitz als eines der höchsten Güter betrachten. Ausserdem haben wir in den letzten Jahren das Waffengesetz mehrfach verschärft. Wir wollen damit Missbrauch - Selbst- und Fremdtötungen - verhindern. Wir müssen aber auch eingestehen, dass wir, solange es Waffen gibt, sei es erlaubt oder unerlaubt, mit keiner Regel vermeiden können, dass Waffen missbraucht werden. Das neueste Beispiel in Biel ist ein trauriger Beleg dafür: Solange es, erlaubt oder unerlaubt, Waffen auf der Welt gibt, werden sich solche Vorfälle ereignen.
Die Initiative geht vom Grundsatz aus, dass Erwerb und Besitz einer Waffe jedem Bürger zu verbieten seien. Nur dem, der einen besonderen Bedarf und besondere Fähigkeiten nachweisen kann, sollen Erwerb und Gebrauch einer Waffe gestattet werden. Unser schweizerisches staatspolitisches Verständnis baut aber - im Gegensatz zu allen Diktaturen und totalitären Systemen - auf dem Vertrauen in den Bürger und auf der Selbstverantwortung der Bürger auf. Die Initiative kehrt das um: Sie will den Waffenbesitz an besondere, an enge Voraussetzungen knüpfen. Hinzu kommt, dass mit der Initiative die Kompetenzen von den Kantonen auf den Bund verlagert werden sollen. Der Bund müsste für die Polizeikorps aller Kantone das Tragen und den Gebrauch der Waffen eingehend regeln. Der Bund müsste detaillierte Regeln für Sportschützen, für Jäger wie auch für Waffensammler erlassen - nicht nur für Feuerwaffen, sondern für Waffen aller Art. Das geht weit über das heutige Waffengesetz hinaus, und das widerspricht unserem Staatsverständnis. Es greift auch massiv in die Kompetenzen der Kantone ein.
Der zweite Kernpunkt der Initiative ist Absatz 4, wonach die Angehörigen der Armee keine Waffen mehr mit nach Hause nehmen dürften. Dass jene Angehörigen der Armee, die noch WK leisten, die Waffe nach Hause nehmen dürfen, ist Ausdruck des Vertrauens der Eidgenossenschaft in ihre Bürgerinnen und Bürger, des Vertrauens, dass die Angehörigen der Armee verantwortungsvoll mit der Waffe umgehen. Es ist aber mehr als blosses Vertrauen: Die Heimabgabe der Waffe hat auch einen sachlichen Grund, denn die Waffe wurde von ihrem Träger eingeschossen und ist auf ihn eingestellt worden. Jeder, der im Militär oder als Sportschütze eine Waffe gebraucht hat, weiss: Die Waffe ist nicht austauschbar. Es braucht einige Zeit, bis man sie kennt, bis die Waffe auf das persönliche Verhalten und die persönlichen Fähigkeiten eingestellt ist. Mit fremden Waffen trifft man meist nicht genau. Es ginge in jedem Dienst viel Zeit verloren, bis die Waffe wieder angepasst wäre.
Das Verbot der Heimabgabe würde aber auch die Tradition und den breiten Volkssport des Schiessens praktisch verunmöglichen. Rund 150 000 Männer und Frauen nehmen jährlich am Eidgenössischen Feldschiessen teil; das Feldschiessen ist der grösste Sportanlass unseres Landes. Nur ein kleiner Teil von ihnen sind lizenzierte Sportschützen, die gemäss der Initiative noch Waffen tragen dürften. Allen anderen würde der Besitz einer Waffe verunmöglicht und die Teilnahme ebenfalls. Das Feldschiessen ist ein friedlicher Anlass, auch wenn er mit der Waffe durchgeführt wird, weit friedlicher als bei anderen Sportarten. Beim Fussball beispielsweise müssen an gewissen Wochenenden weit über tausend Polizisten in der ganzen Schweiz mobilisiert werden; bei Schiessanlässen ist das nicht nötig. Damit richtet sich die Initiative ausgerechnet gegen jene, die kein Sicherheitsrisiko darstellen, währenddem die Initiative gegen Kriminelle, welche Waffen besitzen, leider nichts anbietet.
Die eidgenössischen Räte haben in den letzten Jahren viel dafür getan, dass die Sicherheit und der Schutz gegen häusliche Gewalt aufgrund des Missbrauchs von Armeewaffen erhöht wurden. Wir wollten einen erhöhten Schutz bieten und haben dies auch erreicht. Beispielsweise wird bei der Aushebung bereits ausgeschieden, wer ein Risiko darstellen könnte. Diese Personen leisten keinen Dienst oder allenfalls Dienst ohne Waffe. Wer sich im Militär auffällig verhält, dem wird die Waffe weggenommen. Psychiater haben nach der neuesten Gesetzgebung, die wir vor einem halben Jahr erlassen haben, das Recht, gemeingefährliche Personen polizeilich zu melden und so ebenfalls präventiv Missbrauch von Schusswaffen zu verhindern. Angehörige der Armee können, wenn sie es wünschen, zwischen zwei Dienstleistungen ihre Waffe im Zeughaus deponieren. Und nach der erfüllten Dienstpflicht wird die Ordonnanzwaffe nicht mehr allen überlassen, wie das früher der Fall war, sondern nur noch jenen, die den Tatbeweis als aktiver Schütze erbracht haben und selbst noch einen finanziellen Beitrag für den Erwerb der Waffe leisten. Zudem haben wir vor zwei Jahren beschlossen, die Taschenmunition nicht mehr nach Hause abzugeben. Damit haben wir für den Schutz der Familie einiges getan; wir haben das Risiko des Waffenmissbrauchs erheblich gemindert. Und damit haben wir auch dem Argument des Bundesrates, dass mit der Reduktion der Verfügbarkeit von Feuerwaffen die Gesamtsuizidrate gesenkt werden könne - so schreibt der Bundesrat in der Botschaft -, Rechnung getragen.
Die Initiative enthält aber noch vier weitere Bestimmungen, auf die ich kurz eingehen möchte: Mit Absatz 3 will die Initiative alle Seriefeuerwaffen und Pump Actions für Private direkt verbieten. Das Waffengesetz verlangt bereits heute für diese Waffen einen ganz besonderen Bedarfsnachweis. Behinderte Schützen könnten von diesem Verbot betroffen sein, denn sie sind bei gewissen körperlichen Behinderungen z. B. auf Pump Actions angewiesen, um den Schiesssport überhaupt ausüben zu können. Aus diesem Gesichtspunkt betrachtet ist die Initiative nicht nötig. Sie schiesst damit sprichwörtlich über das Ziel hinaus.
Weiter verlangt die Initiative in Absatz 5 ein zentrales schweizerisches Register für Feuerwaffen. Heute führen die Kantone die Register. Anfragen aus dem In- und Ausland werden an den Wohnsitzkanton weitergeleitet - über Bern, wenn sie aus dem Ausland kommen. Nun ist umstritten, ob ein zentrales Register einen Mehrwert an Sicherheit bringt oder ob nicht eine bessere Vernetzung der Register den genau gleichen Mehrwert bringen könnte. Darüber können wir diskutieren, aber dafür braucht es diese Initiative nicht, schon gar nicht angesichts der vorgenannten Nachteile.
Die Absätze 6 und 7 verlangen schliesslich, dass der Bund die Kantone bei den Aktionen, Feuerwaffen einzusammeln, welche nicht mehr gebraucht werden, unterstütze sowie sich international dafür einsetze, dass Kleinwaffen und leichte Waffen weniger verfügbar werden. Die Anliegen der Absätze 6 und 7 sind bereits erfüllt. So führen die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund sogenannte Sammelaktionen von nichtbenutzten Feuerwaffen durch - mit sehr gutem Erfolg, wie wir wissen. Der Bund setzt sich zudem bereits heute auf internationaler Ebene dafür ein, dass Kleinwaffen und leichte Waffen weniger verfügbar sind.
Ich komme damit zum Schluss. Wägen wir ab: auf der einen Seite das heutige staatspolitische Verständnis unseres Landes, das Vertrauen in den Bürger hat und zahlreiche erfolgreiche Massnahmen gegen Missbrauch der Waffen verordnet hat; auf der anderen Seite das grundsätzliche Verbot, welches die Initiative will. Wenn wir diese Massnahmen würdigen, so stellen wir fest, dass die heutige freiheitliche Regelung den Vorzug verdient. Es ist uns auch unter Wahrung der freiheitlichen Regelung gelungen, die Zahl der Missbräuche einzudämmen. Die Zahl der Schusswaffentoten ist in der Tat in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Ende der 1990er Jahre waren es noch fast 500 jährlich; in den Jahren nach 2005 ist die Zahl der Schusswaffentoten - seien es Suizide oder Tötungsdelikte - auf unter 300, also um fast 50 Prozent, gesunken. Sie ersehen hieraus: Die Schweizer Politik hat die berechtigten Anliegen der Initianten, die sich Sorge um Familie und Sicherheit machen, erfolgreich umgesetzt. Wir wollen auf diesem Weg weiterfahren. Greift eine Massnahme nicht, können wir sie verbessern. Das verlangt aber nicht nach dieser Initiative und der Aufgabe unseres [PAGE 759] freiheitlichen Systems zugunsten eines rigorosen, grundsätzlichen Verbotssystems.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.