Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-09-13
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-09-13
Wortprotokoll
Auch ich bin für eine ablehnende Empfehlung im Zusammenhang mit dieser Initiative. Es sind für mich im Wesentlichen vier Gründe, weshalb ich der Meinung bin, dass wir diese Initiative zur Ablehnung empfehlen sollten.
Als Erstes möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen, dass wir nicht unbelehrbar sind; das sind wir nicht. Es ist nicht so, dass wir die Gewaltanwendung mit der Waffe verniedlichen oder übersehen; auch die Suizidproblematik übersehen wir nicht. Wir haben den Tatbeweis angetreten: Die Verwendbarkeit und die Verfügbarkeit von Waffen in diesem Land sind sehr stark eingeschränkt worden. Ich erinnere Sie daran, was wir im Zusammenhang mit dem Waffenrecht jetzt schon alles gemacht haben: Die Ausführungen zum Schengen-Beitritt muss ich nicht wiederholen, dann kam parallel zur Anpassung des Waffenrechtes aufgrund des Schengen-Beitritts eine weitere Revisionsvorlage, mit der weitere Lücken im innerstaatlichen Recht geschlossen worden sind; das ist auch schon erwähnt worden. Denken Sie daran, was dort alles in Bezug auf die Möglichkeit, Waffen zu erwerben usw., vorgeschrieben worden ist. Es ist nicht so, dass das ein Selbstbedienungsladen ist. Dann kommt hinzu, dass durch weitere Änderungen im Schengen-Raum weitere Waffengesetzänderungen gemacht worden sind. Wenn ich mich richtig erinnere, war das im letzten Jahr der Fall. Dann kommt hinzu: Was die Armee anbelangt, hat die SiK hier in diesem Rat - ich habe viel Prügel dafür einstecken müssen - eine Motion gebracht, gemäss der die Taschenmunition nicht mehr nach Hause abgegeben wird. Das haben wir hier beschlossen, das ist ebenfalls ein Beitrag in diesem Sinn. Zudem, es wurde auch erwähnt, hat die Armee selbst bezüglich der Voraussetzungen im Zusammenhang mit der Abgabe von Waffen und der Prüfung von Personen, die möglicherweise eben nicht geeignet sind, mit Waffen sorgfältig umzugehen, die entscheidenden Massnahmen getroffen. Ich bin der Meinung, wir hätten genug getan und es brauche diese Initiative nicht.
Der zweite Grund: Wir sind hier im Ständerat; ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das aus der Sicht der Kantone - das haben wir von der Vertreterin der KKJPD, von Frau Regierungsrätin Sabine Pegoraro, unmissverständlich gehört - ein Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone ist. Wenn Sie beispielsweise den Satz "Das Gesetz regelt die Anforderungen und die Einzelheiten, insbesondere für Berufe, bei denen sich der Bedarf aus der Aufgabe ergibt" zur Kenntnis [PAGE 762] nehmen, sehen Sie, dass man das ganz einfach umschreiben kann: Es handelt sich hierbei um die Polizei. Es wird also auf Bundesebene vorgeschrieben, wer in der Polizei welche Waffe unter welchen Bedingungen einsetzen darf. Das ist ganz klar ein Eingriff in die Polizeihoheit der Kantone. Ein weiterer Aspekt, den es aus der Sicht der Kantone zu berücksichtigen gilt, ist der Vollzug. Davon spricht jetzt niemand. Es heisst: "Wer Feuerwaffen und Munition erwerben, besitzen, tragen, gebrauchen oder überlassen will, muss den Bedarf dafür nachweisen und die erforderlichen Fähigkeiten mitbringen." Ich wünsche dann Glück im Hinblick auf diesen Apparat, der in den Kantonen für all das aufgezogen werden muss. Zusätzlich sollen dann noch neue Registrierungen eingeführt werden. Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Ich habe Verständnis für die Kantone, die sagen: "Nein, so nicht." Das ist ein weiterer Grund, weshalb ich gegen diese Initiative bin.
Ein dritter Grund - er betrifft nicht alle Befürworter dieser Initiative, man muss da klar unterscheiden; ich spreche jetzt von den Befürwortern der Initiative, bei denen ich sage, man merkt die Absicht und ist verstimmt - liegt in der ganz klaren Ausrichtung gegen die Armee. Ein Teil der Befürworter dieser Initiative möchte erneut ein Stück aus der Armee herausbrechen, nach dem Grundsatz "Steter Tropfen höhlt den Stein", indem man die Armeewaffe nicht mehr nach Hause mitnehmen könnte. Es ist darauf hingewiesen worden, was dies für das Selbstverständnis der Soldaten und für die Schützenvereine usw. bedeutet. Insbesondere die Kollegen Hess und Bieri haben darauf hingewiesen. Da muss ich Ihnen ganz klar sagen, dass hier eben erneut am Selbstverständnis der Soldaten und an der Armee selber herumlaboriert wird. Und ich muss Ihnen sagen: Hierfür biete ich nicht Hand.
Ich komme zum Schluss: Gewalt mit der Waffe ist verwerflich; das ist doch völlig klar, hierüber müssen wir nicht diskutieren. Es ist zudem nicht wegzudiskutieren, dass es einen Zusammenhang zwischen der Verfügbarkeit von Waffen einerseits und Tötungsdelikten und Suiziden andererseits gibt. Aber ich bin der Meinung, dass wir in diesem Land das Kind nicht mit dem Bade ausschütten sollten. Es kann niemand kommen und sagen, dass es keine Gewalt bzw. keine Suizide mehr gäbe, wenn wir diese Initiative annähmen. Für beides gibt es tiefere Ursachen. Die Waffe ist wohl das Mittel, aber sie ist nicht die Ursache. Wenn wir einen Beitrag leisten wollen, um die Zahl der Gewaltdelikte zu verringern bzw. die Suizidrate zu senken, dann müssen wir Ursachenbekämpfung machen.
Ich bin deshalb entschieden der Auffassung, dass wir mit dieser Initiative zu weit gehen würden. Es gibt gute Gründe, diese zur Ablehnung zu empfehlen. Ich unterstreiche noch einmal: Entscheidend scheint mir, dass uns niemand vorwerfen kann, dass wir die Waffenproblematik nicht ernst genommen hätten.