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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2001-06-06

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2001-06-06

Wortprotokoll

Ich danke Ihnen für die Vorarbeiten, die Sie zur Behandlung des Geschäftsberichtes geleistet haben, und auch für die Präsentation Ihrer Arbeit und die Würdigung unserer Arbeit. Ich habe während der Debatte bemerkt, wie sehr unser Regierungssystem eigentlich schon einer gewissen Departementalisierung folgt. Wir befolgen jetzt zum zweiten Mal das System, dass der Bundespräsident den gesamten Geschäftsbericht vertritt, und ich konnte feststellen, dass Sie in Bereichen, die nicht mein Departement betreffen, in Ihrer Geschäftsprüfungsarbeit eigentlich fast detaillierter vorgegangen und weiter gegangen sind, als es mir, einem Vorsteher eines anderen Departementes, möglich ist. Das bringt unser System mit sieben Bundesräten und rotierendem Präsidium eben mit sich, und das birgt sicher auch eine gewisse Gefahr, dass sich zum Teil das Kollegium als oberste Instanz immer wieder die Mühe geben muss, über die Arbeiten auch in allen anderen Departementen zu wachen. In einem halben Jahr bin ich zwar bereits nicht mehr Präsident. Aber ich meine, mein Nachfolger ist es dann schon zum zweiten Mal und kennt alles etwas besser.

Während Sie zu anderen Departementen gesprochen haben, habe ich die Notizen, die aus diesen Departementen gekommen sind, gelesen und zum Teil sehr komplizierte Ausführungen gesehen, etwa: "Unsere Arbeit hat sich bewährt." Es wird jetzt erwartet, dass ich das alles vorlese: "Es hat sich alles bewährt." Das ist etwas heikel. Deswegen bin ich sehr froh, dass Sie diese grundsätzliche Arbeit geleistet haben, und ich danke Frau Leumann, dass sie das umfassend dargelegt hat.

In einem Punkt erlaube ich mir, ihre Ausführungen zu ergänzen. Ich nehme dabei auch auf eine Bemerkung von Herrn Stadler Bezug. Sie haben gesagt, dass die Geschäftsberichte von Post, SBB und Swisscom der GPK nicht rechtzeitig zur Verfügung gestanden hätten. Das ist ein Teil der Wahrheit. Die ganze Wahrheit ist aber die, dass ich Ihnen schriftlich schon das letzte Jahr angekündigt habe: Wenn Sie diesen Terminplan einhalten, dann kommen wir mit den Berichten dieser drei Unternehmungen ein paar Tage zu spät; und ich habe um ein Gespräch nachgesucht. Das ist dann nicht zustande gekommen. Ich möchte das einfach betont haben. Es ist nicht einfach ein Verschlafen oder eine Nachlässigkeit. Wir haben rechtzeitig gesagt, dass das anders hätte geplant werden müssen.

Immerhin haben wir jetzt eine Lösung gefunden. Die drei Unternehmen müssen sich künftig anders organisieren, sodass eine Behandlung auch dieser drei Berichte während der Sommersession möglich ist und nicht, wie in diesem Jahr, in der Herbstsession; das als Vorbemerkung. Im Übrigen werde ich mich jetzt darauf konzentrieren, die Fragen, die Sie einzeln bei den Themenblöcken gestellt haben, zu behandeln.

Zunächst einmal zur Aussenpolitik, welche Frau Langenberger näher untersucht hat. Die Mitglieder des Expertenpools sollen in erster Linie in Uno- und OSZE-Missionen zum Einsatz kommen, können jedoch auch im Rahmen anderer Organisationen oder internationaler Ad-hoc-Missionen sowie für bilaterale Projekte eingesetzt werden. Was diesen Expertenpool angeht, hat der Bundesrat festgestellt, dass im Jahre 2000 zwischen sechzig und siebzig Experten und Expertinnen zur Verfügung standen und auch gleichzeitig im Einsatz stehen konnten. Mit dem neu geschaffenen Pool wird ein gleichzeitig im Einsatz stehendes Kontingent von bei Bedarf bis zu hundert Expertinnen und Experten ermöglicht. Nötigenfalls kann also schon jetzt auf hundert aufgestockt werden. Ende letzten Jahres hat der Bundesrat darüber hinaus den Posten eines Botschafters für Konfliktbearbeitung geschaffen.

Was Ihre Frage zum Zivildienst in friedensfördernden Aktionen im Ausland angeht: Die Zivildienst Leistenden könnten im Bereich der Friedensförderung eingesetzt werden. Die Revision des Zivildienstgesetzes macht deshalb Schritte in diese Richtung. Der Zivildienst hat den Vorteil langer Einsätze und des gezielten Rückgriffs auf berufliche Qualifikationen. Er kommt dann nicht sofort zum Einsatz, sondern erst etwa in einem Monat. Das EVD hat die Voraussetzungen dafür kürzlich mit einer neuen Verordnung geschaffen. Das heisst aber nicht, dass die Zivildienst Leistenden hier nicht komplementär tätig werden könnten. Das schon heute bestehende diesbezügliche Engagement des Zivildienstes könnte tatsächlich erweitert werden. Die entsprechende Motivationslage sollte man im Interesse aller Beteiligten nutzen. Ein Ziel der Geschäftsstelle Zivildienst wäre, den neuen Expertenpool des EDA zu unterstützen und ihm qualifizierte, nicht zu junge Zivildienst Leistende zur Verfügung zu stellen. Es gibt heute schon - das möchte ich betonen - Einsätze, im Inland unter dem Titel Sozialwesen, im Ausland als Teil der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe.

Frau Langenberger hat ausdrücklich die Frage gestellt, ob es möglich wäre, die Friedenskonferenz in Palästina durch die Schweiz im Speziellen zu unterstützen. Der Aussenminister hatte in der Kommission Ihres Rates gesagt, die Guten Dienste der Schweiz stünden diesbezüglich zur Verfügung. Ich muss mich - diplomatisch, wie ich in einer solchen Angelegenheit schon sein sollte - dieser vorsichtigen Formulierung anschliessen und darauf hinweisen, dass ein lautstarkes Vorprellen vonseiten der Schweiz beim heutigen Stand international vielleicht nicht unbedingt so verstanden werden könnte, wie es die Absicht, die dahinter wäre, in Tat und Wahrheit ist.

[PAGE 199] Wir sind bereit, alles zu tun, um den Friedensprozess zu unterstützen. Unsererseits speziell vorzuprellen ist nicht unbedingt angezeigt. Wir sind jedoch bereit, die Guten Dienste zur Verfügung zu stellen.

Was Ihre andere Frage angeht: Rekrutierung der Mitglieder des Expertenpools aus dem Kreis der Zivildienst Leistenden? Hier muss ich ebenfalls darauf hinweisen: Das ist eine spezialisierte Expertengruppe, während der Zivildienst sich an alle Schweizerinnen und Schweizer richtet, unabhängig von der Qualifikation, und das schafft gewisse Probleme. Deswegen kann die Frage nicht einfach generell bejaht werden.

Herr Briner hat sich dem Finanzdepartement gewidmet. Er hat eigentlich alle Bereiche bereits umfassend dargelegt. Ich kann ergänzen, was zunächst einmal Nove-it angeht: Der Terminplan für die Einführung der Kosten- und Leistungsrechnung muss bis zu einem Jahr erstreckt werden, dies wegen fehlendem qualifiziertem Personal. Sonst ist es aber so, dass die Ziele erreicht werden können. Wenn ich da in den Notizen lese, es könne eine Effizienzsteigerung um 23 Prozent erreicht werden, dann muss ich etwas schmunzeln, vielleicht sind es auch 22,9 Prozent. Man glaubt immerhin daran, dass die Effizienz gesteigert werden kann, und ich bin froh, dass Sie auch daran glauben. (Heiterkeit) Im Sinne einer Selffulfilling Prophecy ist es vielleicht möglich, dass sie tatsächlich gesteigert wird. Davon nehme ich erleichtert Kenntnis.

Verzögerungen könnten noch im Bereich der Harmonisierung der Infrastruktur entstehen, wenn sich bei der Umsetzung einzelne Systeme nicht mehr oder weniger problemlos integrieren liessen. Solche Verzögerungen werden jedoch nur ganz wenige Teilbereiche betreffen und nicht den Programmfortschritt insgesamt infrage stellen. Ebenso möchte ich darauf hinweisen, dass sich die Akzeptanz von Nove-it in den Departementen und in den Ämtern jetzt verbessert hat. Es ist halt so, dass es zuerst etwas Widerstand gibt, wenn etwas Neues kommt, aber dann gewöhnt man sich sehr rasch daran. Das Vertrauen zwischen Leistungsbezügern und Leistungserbringern ist aber in den meisten Departementen bereits etabliert.

Sie haben sich auch nach dem Stand der Arbeiten beim neuen Finanzausgleich erkundigt und gleichzeitig dazu geäussert. Ich möchte nur auf die Aussprache verweisen, welche Herr Bundesrat Villiger am 29./30. Mai 2001 mit den kantonalen Finanzdirektoren hatte. Es lässt sich festhalten, dass das Modell akzeptiert wird, dass es als Modell funktioniert, und es ist nun an der Zeit, die Entscheide zu fällen. Am Fahrplan kann festgehalten werden. Im Herbst wird der Bundesrat die Botschaft zu den nötigen Verfassungsartikeln und zum Finanzausgleichsgesetz verabschieden. Die Volksabstimmung könnte demgemäss im Jahre 2003 stattfinden.

In der so genannten Gesamtabstimmung, die am 29./30. Mai 2001 in Genf vorgenommen wurde, haben achtzehn Finanzdirektoren für die Zielsetzung, die Grundzüge und Instrumente des neuen Finanzausgleich gestimmt, drei Kantonsvertreter - aus Zürich, Zug und dem Jura - haben sich der Stimme enthalten. Wir hoffen, dass das eine vorläufige Enthaltung ist; wir müssen das noch sehen. Ein Stand, nämlich der Kanton Genf, hat Nein gestimmt. Das ist die neueste Entwicklung. Wir gehen aber davon aus, dass der neue Finanzausgleich unter diesen Umständen tatsächlich möglich sein wird und auch für die Kantone akzeptabel ist.

Herr Briner, Sie haben sich im Namen der GPK auch zur Problematik des Zigarettenschmuggels geäussert. Hier kann ich mich nur Ihren Ausführungen anschliessen und möchte nochmals sagen: Die Schweiz gibt den ausländischen Zollbehörden Amtshilfe im Zollbereich, und hier gibt sie täglich Auskunft. Gestützt auf ein Zusatzprotokoll zum Freihandelsabkommen mit der EG können jedoch keine Zwangsmassnahmen durchgeführt werden. Die Schweiz gewährt aber dann Rechtshilfe, wenn das ausländische Verfahren eine Widerhandlung betrifft, die in der Schweiz als Abgabebetrug in Fiskalsachen qualifiziert wird. Bei der organisierten Kriminalität stellt sich in der Regel ein Abgabebetrug dar, und die Zollverwaltung hat daher auf entsprechende Gesuche hin - wenn die Voraussetzungen erfüllt waren - auch stets Rechtshilfe geleistet.

Die Rechtshilfeleistung beschränkt sich im Wesentlichen auf die Beschlagnahme und Übermittlung von Akten und anderen Beweismitteln und auf die Einvernahme von Personen. Was die Schätzung der Höhe des Zigarettenschmuggels angeht, haben Sie sich ebenfalls geäussert. Es sind dieselben Zahlen, die der Vertreter des Finanzdepartementes in der GPK auch angegeben hat.

Sie haben sich ebenfalls zur Expo.02 geäussert, und da wurde in der Diskussion eine Bemerkung durch Herrn Brändli gemacht, die ich nicht kommentieren muss. Ich kann mich der Hoffnung, die Herr Brändli hier zum Ausdruck gegeben hat, nur anschliessen.

Herr Hess Hans hat sich zur parlamentarischen Oberaufsicht über die Bundesgerichte geäussert. Ich habe mit Interesse von den Diskussionen der Legislative und der Judikative Kenntnis genommen. Wenn ich mich jetzt äussere, dann handelt es sich dabei um einen dritten Standpunkt, nämlich denjenigen der Exekutive. Ich bin eigentlich immer der Meinung gewesen, die Gewaltentrennung bedeute nicht, dass der Bundesrat sich unter gar keinen Umständen zur Rechtsprechung der Judikative äussern dürfe. Wenn Sie vonseiten der Legislative Bedenken bezüglich eines Bundesgerichtsurteils äussern, ist das Ihr gutes Recht. Ich finde: Die Gewaltentrennung bedeutet auch, dass man sich zwar in den Bereich der anderen Gewalt nicht einmischen darf, aber dass man durchaus kommentieren darf. Insofern kann ich Ihre Auffassung verstehen, dass es fraglich ist, ob jemand in der Sache selbst legitimiert sein müsse, um das Willkürverbot geltend zu machen. Ich hatte früher als Anwalt mit diesen Bereichen viel zu tun.

Aber, wie gesagt, jetzt ist der Entscheid des Bundesgerichtes diesbezüglich da, und als Entscheid haben wir ihn zu akzeptieren. Wir können ihn ja kommentieren und sagen, wir, die wir die neue Verfassung gemacht haben, stellen uns hier eigentlich etwas anderes vor. Da würde ich auch wieder meinen: Steter Tropfen höhlt den Stein. Aber ich akzeptiere selbstverständlich den Entscheid, den das Bundesgericht diesbezüglich erlassen hat.

Sie haben sich, Herr Stadler, zum Koordinationsdefizit in Wissenschaft und Forschung geäussert. Da habe ich im Besonderen gemerkt, dass vielleicht nicht immer alle Departemente über die Finessen der anderen Departemente so auf dem Laufenden sind wie die GPK, die darüber rapportiert. Ich selbst kann mich Ihren diesbezüglichen Bemerkungen anschliessen. Hier konnte ich den Notizen entnehmen, dass sich alle Neuerungen bewährt haben. Ich halte das jetzt zuhanden des Amtlichen Bulletins auch fest.

Ich habe Sie nicht falsch interpretiert, wenn ich davon ausgehe, dass Ihr eigentliches Herzblut doch eher bei der Verlagerungspolitik liegt, und diese fällt auch in mein Departement. Deswegen bin ich hier vielleicht etwas mehr gefordert.

Herr Leuenberger und Herr Schmid haben sich nach den Ursachen der jetzigen Staus von Lastwagen auf der A2 erkundigt. Die Ursachen liegen einerseits in der normalen Verkehrszunahme, die prozentual genau gleich gross wie in den letzten Jahren ist, und andererseits in den Kapazitäten des Zolls. Die Kapazitäten des Zolls sind deswegen eingeschränkter geworden, weil mehr beladene Lastwagen die Grenze überschreiten. Das ist an sich ein Resultat unserer Verlagerungspolitik und der LSVA. Wir wollten ja auch Leerfahrten und Halbleerfahrten vermeiden. Wenn die Einführung der LSVA jetzt zu dem von uns immer vorausgesagten qualitativen Sprung der besseren Auslastung führt, ist das an und für sich richtig.

Aber es ist zu einem Problem beim Zoll gekommen. Die Frage, ob voraussehbar gewesen wäre, dass dies zu einer Problematik beim Zoll führt, ist sicher zu bejahen. Immerhin sei im Zusammenhang mit einer anderen Diskussion, derjenigen um die Volksinitiative "Avanti - für sichere und leistungsfähige Autobahnen", auch festgehalten, dass die Staus nicht vor dem Gotthardtunnel entstanden sind, sondern bei den Zollanlagen.

Das Ergebnis der Aussprache zwischen dem Bund und den A2-Kantonen, nach dem Sie sich erkundigt haben, liegt im [PAGE 200] Wesentlichen darin, dass die Kantone bereit sind, insgesamt 1400 Abstellplätze auf der A2 zur Verfügung zu stellen. Der Bund wäre bereit gewesen und hat das zur Diskussion gestellt, Ausstellplätze neben der Autobahn zur Verfügung zu stellen. Angeboten hätten sich dafür die Flugplätze Ambri und Buochs und auch eine Stelle im Kanton Baselland.

Die Kantone wollen das nicht. Sie sagen, man solle durchaus sehen, dass es auf der A2 eine gewisse Stauproblematik und Passierschwierigkeiten gebe. Ich habe das dort eine "verkehrspolitische Verelendungstheorie" genannt, worauf die Kantonsvertreter bestätigten: Ja, das meinen wir so, wir wollen nicht den Eindruck erwecken, unsere Autobahnen seien staufrei, mit dem Ergebnis, dass noch mehr Lastwagen hereinkommen. Das war das Ergebnis dieser Aussprache; wir nehmen das zur Kenntnis und können uns dem vorläufig auch anschliessen.

An den Zollämtern in Basel und Chiasso sollen bauliche Massnahmen geplant werden, damit eine Triage des Transit- und Importverkehrs erreicht werden kann. Das tönt furchtbar einfach - ich habe mich auch immer wieder danach erkundigt und gemeint, es sei doch eigentlich sehr einfach, am Zoll abzuklären, wer die Schweiz passieren will und wer nur Import betreibt. Das scheint aber nicht so einfach zu sein, weil sich das Problem erst unmittelbar beim Zoll selber zeigt; man müsste dann einen Transitlastwagen bei Überlastung der A2 wieder zur Umkehr bewegen. Gut, da braucht es bauliche Massnahmen, aber ich muss auch sagen: Wir müssen vielleicht nicht nur die Probleme suchen, die einer besseren Lösung im Wege stehen, sondern in erster Linie sollten wir nach Lösungen suchen. Deshalb möchte ich für diese Arbeitsgruppe des Bundes und der Kantone auch aussenstehende Fachleute in Bereichen der Logistik usw. beiziehen. Da haben wir noch eine Arbeit vor uns, die jetzt aufgegleist werden muss. Die Task Force, die vor Ostern eingesetzt wurde, um einen Kollaps an Ostern selbst zu verhindern, hat ihre Arbeit getan, aber jetzt sind noch weitere, innovative Lösungen zu suchen.

Auf bestimmten Streckenabschnitten der A2 soll ein Überholverbot für Lastwagen eingeführt werden. Das war auch ein Ergebnis des Gespräches mit den Vertretern der A2-Anliegerkantone. Das können wir allerdings nicht auf der ganzen Länge der A2 durchsetzen, aber auf bestimmten Strecken kann man das machen. Dieselben Massnahmen haben auch Österreich und Italien ergriffen, und sie werden eingehalten. Deshalb müssen wir das auch einführen.

Was das Nachtfahrverbot angeht, war es der klare und eindeutige Wille aller Kantone, dass dieses nicht geritzt werden soll. Ich weiss, dass es rein theoretisch die Auffassung gibt, es wäre doch am einfachsten, gerade das Umgekehrte zu machen: die Lastwagen nachts fahren zu lassen und am Tag nicht; am Tag hätten dann die Personenwagen freie Fahrt. Holland macht das beispielsweise so.

Aber: Das war Teil der flankierenden Massnahmen zu den bilateralen Abkommen. Ich habe mich auch dafür eingesetzt. Wenn wir beim Auftauchen der ersten Schwierigkeiten sagen würden, wir stellten diese Abkommen infrage, wäre dies auch gegen Treu und Glauben. Ich möchte deswegen am Nachtfahrverbot festhalten, umso mehr, als der Lärmschutz entlang der Autobahn ja noch nicht fertig gebaut ist. Sollte er dereinst auf der ganzen A2 in einer Art und Weise eingeführt sein, dass es überhaupt keinen Lärm mehr gibt, könnte man sich ja so etwas überlegen. Aber das ist im Moment nicht der Fall.

Wir prüfen auch den so genannten Feiertagsparallelismus. Ich will betonen, Herr Schmid, dass wir dabei nur von einem Transitverbot sprechen. Natürlich sprechen wir nicht davon, dass der gesamte Lastwagenverkehr während eines Feiertages in Italien automatisch auch in der Schweiz untersagt werden soll. Da haben Sie uns durchaus überzeugt; das geht nicht. Aber nur für den Transit sollte es meines Erachtens rechtlich möglich sein, nach dem Prinzip in majore minus: Wenn der Bundesrat schon in der ganzen Schweiz an einem Feiertag den Lastwagenverkehr verbieten könnte, dann könnte er es auch nur auf einer Teilstrecke. Das wäre meine Auffassung, aber das bleibt noch genauer juristischer Prüfung vorbehalten.

Eine Beschränkung der Einfahrt von Lastwagen - unglücklicherweise wurde zum Teil das Wort Kontingentierung verwendet - können wir aus rechtlichen Gründen nicht durchführen. Wir können einzig nach einer Separierung des Import- und des Transitverkehrs darauf schauen, dass nach dem Tropfenzählerprinzip nur so viele Lastwagen hereingelassen werden, dass es nicht zu unsäglichen Staus kommt. Das wird die gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Kantonen - vielleicht unter Beizug externer Experten - noch prüfen.

Wir wollen nicht von einer Sofortmassnahme zur nächsten springen, sondern wir wollen langfristig eine Verlagerungspolitik umsetzen. Das Schwergewicht der Massnahmen liegt bei der Schiene, und da geschieht einiges. Sie wissen, dass Sie selbst 2,85 Milliarden Franken für elf Jahre zur Verfügung gestellt haben; das sind durchschnittlich 259 Millionen Franken pro Jahr. Dieser Betrag ist etwa zweimal so gross wie der vorher zur Verfügung gestandene Betrag. Der Bund hat im Jahr 2000 den Güterverkehr bereits mit 187 Millionen Franken subventioniert, für das Jahr 2001 sind rund 300 Millionen Franken und für das Jahr 2002 dann 335 Millionen Franken budgetiert. Dieses Geld wird verwendet für Trassenpreisreduktionen beim Kombiverkehr und beim Wagenladungsverkehr, für Bestellungen im Kombiverkehr, für die Rola am Gotthard und, ab 11. Juni 2001, auch am Lötschberg sowie für Zuschüsse an den Bau von Terminals und Anschlussgeleisen.

Zu Ihrer Frage, Herr Schmid, die Rola betreffend. Die Trassenpreisverbilligungen werden auf drei Arten weitergegeben:

1. durch einen Bonus für den akquirierten Neuverkehr;

2. durch eine Verbilligung für den gefährdeten Verkehr;

3. durch verschiedene Massnahmen in qualitativer Hinsicht in Zusammenarbeit mit den Kunden.

Für die Rola am Lötschberg werden 15 Millionen Franken ausgegeben. Die RAlpin AG, die die Rola am Lötschberg mit einer Eckhöhe von 4 Metern und einer Breite von 2,5 bis 2,55 Metern betreiben wird, ist gegenwärtig sehr aktiv. Dieses Konzept wird an der Messe "Transport Logistic" in München vorgestellt. Das sind die Masse, und sie können eingehalten werden.

Das Jahr 2000 war für die Bahnen durchaus ein gutes Jahr: Im Güterverkehr verzeichneten die SBB ein Wachstum von 10 Prozent, die BLS von rund 12 Prozent und die Hupac von über 14 Prozent.

Wir haben bei dieser Verlagerungspolitik darauf hingewiesen, dass wir in dieser Zeit in eine schwierige Übergangsphase kommen. Wir sind jetzt in dieser Übergangsphase. Unsere Politik besteht auch in internationalen Bemühungen, zum Beispiel darin, dass Deutschland eine Art LSVA einführt, dass Holland eine Art LSVA einführt, und die beiden Länder machen das. Damit kann uns eine Verlagerung auf die Schiene durchaus gelingen. So viel zur Verlagerungspolitik.

Als Übergang zur Frage von Herrn Stadler bezüglich der Planauflage im Kanton Uri vielleicht Folgendes, Herr Büttiker: Eine Verspätung für den Gotthardtunnel steht nur zur Diskussion, wenn jetzt im Kanton Uri eine Einsprache gegen die Planauflage erfolgt. Das kann zu einer Verspätung von einem bis zwei Jahren führen. Herr Stadler hat jetzt schon vorsorglich gesagt, wenn sie eintrete, sei der Bundesrat schuld, weil er an dieser Planauflage festhalte. Man könne dann auch sagen, die Einsprachen seien schuld. Aber was den Bau selbst angeht, also abgesehen vom Problem Uri, besteht keine Verspätung, wie mir meine Leute versichern.

Ich selbst bin mit der holländischen Verkehrsministerin "im Loch" gewesen, aber da kann man eigentlich nicht so gut überprüfen, wie weit die Arbeiten vorangeschritten sind. Aber dort haben mir alle Leute bestätigt, man sei absolut im Termin, das Problem sei die Planauflage.

Jetzt zu dieser Planauflage: Der Bundesrat hat letztes Jahr die Linienführung im Kanton Uri beschlossen und bekannt gegeben. Wir haben hier ja auch schon einmal ausführlich darüber diskutiert. Der Beschluss des Bundesrates ist mit den Ausführungen konform, die in der Neat-Botschaft gemacht wurden.

Denken Sie daran, dass die Neat-Vorlage, wie sie dann dem Parlament und schlussendlich Volk und Ständen vorlag, eine Veränderung der ursprünglichen Vorlage war, die unter anderem deswegen viel, viel teurer war, weil sehr viel mehr [PAGE 201] Tunnels durch die ganze Schweiz vorgesehen waren. Die zweite Neat-Vorlage bestand erstens einmal in einem Abspecken - es wurden verschiedene Tunnelstrecken herausgenommen - und zweitens in einer Etappierung. Einzelne Projekte wie z. B. der Monte Ceneri oder der Zimmerbergtunnel werden später realisiert. Das ist zwar für eine rasche, vollständige und einwandfrei funktionierende Transitstrecke von Nachteil, das wissen wir auch. Deswegen möchten wir gerne Hand bieten, wenn man Lösungen findet, den Monte-Ceneri-Tunnel beispielsweise vorher in Betrieb zu nehmen.

Es hat aber auch dazugehört, dass auf einzelnen Strecken - das betrifft Bellinzona, aber auch den Kanton Uri - von Tunnelvarianten Abstand genommen wurde. Darüber haben wir lange diskutiert. Der Bundesrat hat sich bei seiner Linienführung unter anderem daran orientiert.

Es gibt auch andere Gründe, die darin bestehen, dass die Geologie keine andere Lösung zulässt. Andererseits würde ein ganz langer Tunnel enorme technische Probleme auslösen. Das wäre dann ein noch viel längerer als der jetzt schon längste Tunnel. Das würde auch Sicherheitsprobleme auslösen. Das ist dermassen langfristig, dass wir - auch wenn wir zugesagt haben, dieses Problem seriös weiterzustudieren - in der Zwischenzeit wenigstens die beschlossene Zufahrtsstrecke bauen müssen.

Eine oberirdische Querung des Schächenbachs gehört auch zum Entscheid. Eine Unterfahrung wurde aus verschiedenen Gründen abgelehnt: Grundwasserschutz, Hochwasserschutz, ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis bezüglich des Umweltschutzes. Wir haben gesehen, dass die Unterquerung der Emme bei der Neubaustrecke Mattstetten-Rothrist, auf welche verwiesen worden ist, jetzt aus Umweltsicht sehr negativ abschneidet. Heute würden wir sie wohl nicht mehr in dieser Form realisieren.

Dem Wunsch des Kantons Uri nach einer neuen Strassenverbindung nach Attinghausen wurde vom Bundesrat entsprochen. Der Projektperimeter wurde hierfür Richtung Norden über den Schächen erweitert. Nun ist es so, dass am heutigen Tag die Behörden des Kantons Uri orientiert werden und dass nachher die Projektauflage erfolgt. Es können Einsprachen und Rechtsmittel ergriffen werden.

Andererseits müssen wir darauf verweisen, dass wir hier dem ursprünglichen Entscheid von Volk und Ständen sowie dieses Rates gefolgt sind. Wir wissen ja, dass dies für den Kanton Uri eine enorme Belastung darstellt. Deswegen haben wir nun unter der Leitung des Bundesamtes für Raumentwicklung begonnen, eine Konzentration aller Infrastrukturen in diesen Kantonen so vorzunehmen, dass eine teilweise Entlastung in Gebieten, die jetzt belastet sind, erfolgen kann. Die Arbeiten sind angelaufen - ich hoffe sehr, zu Ihrer Zufriedenheit. Wir wollen ja nicht eine andere Politik verfolgen, kaum dass wir die Planauflage veröffentlicht haben. Die Verantwortlichkeit zur Projektierung liegt bei der Alptransit Gotthard AG (ATG), nicht beim Bund. Es ist Sache meines Departementes bzw. des Bundesamtes für Verkehr, im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens zu klären, ob das Auflageprojekt den massgebenden Bestimmungen entspricht.

Ich kann Ihnen eine Abwägung sämtlicher sich gegenüberstehender Interessen durch die beteiligten Bundesbehörden garantieren. Sollte sich zeigen, dass das Auflageprojekt anzupassen ist, werden diese Anpassungen von uns angeordnet werden.

Mein Departement ist für das Auflageprojekt die Genehmigungsbehörde. Wir sind in keiner Weise vorgefasst und wollen eine unbefangene Beurteilung gewährleisten können. Deshalb können im heutigen Zeitpunkt auch keine Anweisungen an die Verwaltung erfolgen. Wenn schon, werden solche Anordnungen aufgrund der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens an die ATG erfolgen.

Ich gebe zu, dass die in den vergangenen Tagen praktizierte Informationspolitik der ATG nicht vollständig zu überzeugen vermag. Ich gebe den Vertretern des Kantons Uri Recht, dass sie einen Anspruch darauf haben, vor den Medien über das Auflageprojekt informiert zu werden. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass die ATG die betroffene Bevölkerung anlässlich von fünf Veranstaltungen über das Auflageprojekt informieren wird. Insofern erachte ich die Informationen der ATG als ausreichend. Das entspricht im Übrigen etwa dem, was an der Lötschbergachse erfolgte und dort auch akzeptiert wurde.

Ich wollte noch schnell Herrn Schmid antworten. Er ist aber ohnehin nicht mehr da.