Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2010-06-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2010-06-17

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Volksinitiative soll der Schutz vor Waffengewalt verbessert werden. Für die Initianten stellen die ungefähr 2,3 Millionen Feuerwaffen, die in den schweizerischen Haushalten zirkulieren, ein unerträgliches Sicherheitsrisiko dar. Die Initiative will deswegen die Anzahl der vorhandenen Waffen in Privathaushalten reduzieren. Man verspricht sich davon eine Verbesserung der Sicherheit, namentlich auch für die Frauen, und die Verhütung von Suiziden. [PAGE 1114]

Die Initiative wurde im Anschluss an die parlamentarischen Beratungen zur sogenannten nationalen Revision des Waffengesetzes lanciert. Anlässlich dieser Revision waren verschiedene Anträge eingebracht worden, denen nicht zugestimmt worden war. Diese Forderungen wurden dann in die Initiative aufgenommen. Die Initiative steht auch in einem Zusammenhang mit verschiedensten grausamen Vorgängen, dem Amoklauf von Friedrich Leibacher im Zuger Parlament, der Ermordung der Skirennfahrerin Corinne Rey-Bellet durch ihren Mann und weiteren tragischen Vorfällen.

Verschiedene der in der Initiative formulierten Anliegen wurden in den letzten drei Jahren, nämlich seit der Schlussabstimmung zur nationalen Revision des Waffengesetzes im Juni 2007, aufgenommen. Ich werde bei den einzelnen Forderungen kurz darauf eingehen.

Neu ist jetzt in dieser Initiative, dass man wünscht, dass es gegenüber dem heutigen Zustand einen Paradigmenwechsel gibt. Wir haben ein generelles Recht auf Waffenerwerb; es ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Man will jetzt dazu übergehen, einen Bedarfs- und Fähigkeitsausweis anstelle dieses generellen Rechts zu verlangen. Im Gesetz müssen dann der Bedarf und die Fähigkeiten für die einzelnen Personengruppen genau umschrieben, genau geregelt werden. Eine grössere Schwierigkeit dieses Paradigmenwechsels, den die Initiative zur Folge hätte, besteht darin, dass eine positivrechtliche, abschliessende Formulierung sowohl des "zulässigen" Bedarfs als auch des Fähigkeitsnachweises relativ schwierig sein dürfte. Es dürfte sehr schwierig sein, in generell-abstrakter Weise Fälle zu umschreiben, in denen der Umgang mit Waffen gerechtfertigt ist. Als Beispiel möchte ich den Sohn anführen, der von seinem Vater eine Waffe übernimmt; er hat keine direkte Verwendung für diese Waffe, aber sie hat für ihn einen emotionalen Wert und so fragt es sich, wie man daraus einen objektiven Bedarf konstruieren kann. Solche Fälle haben wir wahrscheinlich einige.

Mit dem Paradigmenwechsel, also dem Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis statt dem generellen Recht, kann nach Auffassung des Bundesrates das Ziel der Reduktion der Anzahl Waffen in den privaten Haushalten nicht ohne Weiteres erreicht werden. Wir haben ja in unserer Botschaft darauf hingewiesen, dass die häusliche Gewalt ein grosses Problem ist; das ist klar, Frau Nationalrätin Graf, es ist ein wirkliches Problem, aber wir sind der Auffassung, dass es mit diesem Paradigmenwechsel an sich nicht gelöst werden kann, weil Sie damit nicht sicherstellen können, dass es dann in privaten Haushalten weniger Waffen hat. Es wird ein Bedarfs- und Fähigkeitsnachweis verlangt, das ist selbstverständlich, aber es gibt nicht eine bestimmte Beschränkung der Anzahl Waffen, die aus Ihrer Initiative hervorgeht. Darum würde die Umsetzung einen erheblichen Aufwand verursachen. Der wäre dann gerechtfertigt, wenn man auch einen entsprechenden Erfolg erzielen könnte. Wir zweifeln aber daran, dass es mit der Umsetzung dieser Initiative, mit diesem Paradigmenwechsel, tatsächlich zu weniger Waffen in privaten Haushalten kommen würde.

Die Initiative verlangt weiter ein Verbot des privaten Erwerbs von Seriefeuerwaffen und sogenannten Pump Actions. Mit einem solchen absoluten Verbot in der Verfassung wäre jeglicher Erwerb solcher Waffen zu privaten Zwecken ausgeschlossen. Ein solches absolutes Verbot erscheint nicht gerechtfertigt. Wir haben ja heute bereits ein grundsätzliches Verbot; wir haben eine Regelung für Seriefeuerwaffen: Der Erwerb und der Besitz solcher Waffen und das Schiessen mit ihnen sind grundsätzlich verboten. Es gibt Ausnahmebewilligungen, wenn ein berufliches Erfordernis besteht und vor allem auch zur Kompensation körperlicher Behinderungen bei Schützen, die körperliche Behinderungen haben. Dort gibt es diese Ausnahmebewilligungen, aber im Grundsatz sind diese Seriefeuerwaffen bereits heute verboten.

Die Initiative verlangt den Verzicht auf die Heimabgabe der Ordonnanzwaffe. Diese sollen in gesicherten Räumen aufbewahrt werden und nicht mehr nach Hause abgegeben werden. In der vom Parlament verabschiedeten Revision des Militärgesetzes wurden die rechtlichen Grundlagen für diese Abklärungen und Verfahren im Zusammenhang mit der Überlassung der Waffen während der Dienstzeit und nach deren Ende verfeinert. Auf Beginn des laufenden Jahres traten zudem Verordnungsbestimmungen in Kraft, welche die Sicherheit beim Umgang mit Waffen im ausserdienstlichen Schiesswesen verbessern, und es wurde auch die Möglichkeit geschaffen, dass man die Waffe freiwillig im Zeughaus hinterlegen kann.

Die Initiative verlangt den grundsätzlichen Verzicht auf die Überlassung der persönlichen Waffe nach Beendigung der Militärdienstpflicht. Nur lizenzierte Sportschützen sollen die Waffe übernehmen dürfen. Wir haben auch hier verschiedenste Änderungen vorgenommen; insbesondere wurde die Waffenerwerbsscheinpflicht für die Überlassung der persönlichen Waffe nach Dienstschluss beschlossen. Damit erfolgte eine Angleichung an die zivilen Voraussetzungen.

Die Initiative verlangt weiter, dass der Bund ein Informationssystem über Feuerwaffen errichtet. Wir haben schon verschiedentlich darüber diskutiert. Spätestens seit Dezember 2008, also seit dem Beitritt zu Schengen/Dublin, erfasst jeder Kanton respektive jedes zuständige kantonale Waffenbüro im Wohnsitzkanton jeden Waffenerwerb. Es ist für Ausnahmebewilligungen für den Erwerb von sogenannt verbotenen Waffen zuständig, es erteilt den Waffenerwerbsschein für Waffen, die der Waffenerwerbsscheinpflicht unterliegen, und die meldepflichtigen Waffen sind auch dort zu melden. Es stimmt - das wurde heute auch betont -, dass die verschiedenen Informationssysteme in den Kantonen nicht verlinkt sind. Es ist richtig, dass man darüber diskutiert und das zusammen mit den Kantonen anstösst; damit kann man eine weitere Verbesserung erzielen. Wir werden diesen Weg gehen.

Zudem will die Initiative den Bund verpflichten, Einsammelaktionen betreffend Waffen zu fördern. Wir haben im Rahmen der nationalen Revision einen entsprechenden Artikel ins Waffengesetz aufgenommen. Es gab bereits Waffensammelaktionen auf Kantonsebene - es wurde gesagt, dass 21 000 Waffen abgegeben wurden -, und es besteht natürlich auch weiterhin die Möglichkeit, überzählige Waffen bei der Polizei zu entsorgen.

Schliesslich verlangt die Initiative noch etwas, was die Schweiz auch bereits macht, auch wenn es nicht auf Verfassungsstufe verankert ist, nämlich dass wir uns international gegen die Verfügbarkeit von Waffen einsetzen, also gegen den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen. Hier bringt die Initiative also keine wesentliche Neuerung.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit den aktuellen Regelungen im Waffengesetz und in der Militärgesetzgebung ein Mittelweg gefunden werden konnte, mit dem die verschiedenen involvierten Interessen ausgeglichen berücksichtigt werden können. Ich möchte Sie daher ersuchen, die Volksinitiative entsprechend dem Antrag des Bundesrates zur Ablehnung zu empfehlen.