Reimann Maximilian · Ständerat · 2001-06-06
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-06
Wortprotokoll
Es hat sich in der Herbstsession des letzten Jahres als völlig richtig erwiesen, dass die Diskussion zu dieser Interpellation, die das Datum vom 21. Juni 2000 trägt, auf heute verschoben worden ist, und zwar aus zwei Gründen:
1. Man konnte zwischenzeitlich weitere Praxiserfahrung sammeln. Diese hat gezeigt, dass mit den finanziellen Mitteln von grossen Pensionskassen weiterhin grosse aktienrechtliche Macht ausgeübt wird. Als Paradebeispiel diene einmal mehr die Feldschlösschen-Hürlimann Holding bzw. das, was von dieser nach der Versteigerung des Getränkebereichs an Immobilien übrig geblieben ist.
Diesmal hatten es einige Pensionskassen im Verbund mit Grossinvestor Marc Rich verhindert, dass die verbliebene Immobiliengesellschaft mit einer anderen fusioniert worden ist. Inwieweit die paritätischen Gremien der involvierten Pensionskassen diesen Akt auf dem hohen Seil des Grosskapitals abgesegnet hatten oder hätten, entzieht sich meiner Kenntnis.
2. Das scheint mir noch der wichtigere Grund zu sein: Es hat sich, wie ursprünglich angekündigt, die Eidgenössische Kommission für die berufliche Vorsorge an ihrer Sitzung vom 21. Mai dieses Jahres gründlich dieser Sache angenommen. Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Bundesrätin, herzlich dafür bedanken, dass Sie dieser Kommission mein Anliegen zur Prüfung vorgelegt und dass Sie mir anschliessend auch Einblick in die Erwägungen und Vorschläge dieser Kommission gewährt haben. Mit Genugtuung konnte ich zur Kenntnis nehmen, dass auch diese Kommission, Ihr Fachgremium, Handlungsbedarf geortet hat. Der Status quo, nämlich freie Hand zugunsten der meist im Auftragsverhältnis agierenden aussenstehenden Asset Manager der Pensionskassen, erweist sich je länger, je mehr als ungenügend.
Entsprechend schlägt Ihre Kommission eine Ergänzung der BVV 2 vor, also der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Danach sollen künftig die Vorsorgeeinrichtungen verpflichtet werden, Regeln bezüglich der Ausübung ihrer Aktionärsrechte zu erlassen.
Ich begrüsse diese gesetzliche Änderung, liegt sie doch voll und ganz auf der Linie, die von meiner Interpellation vorgezeichnet worden ist. Ich darf auch annehmen, Frau Bundesrätin, dass Sie trotz vorgerückter Stunde zuhanden der interessierten Öffentlichkeit doch noch etwas vertieft Einblick geben, wie diese Lücke in der BVV 2 nun geschlossen werden soll. Vielleicht sind Sie auch bereit, überhaupt diesen Bericht der BVG-Kommission der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials ist nämlich davon auszugehen, dass die Pensionskassen bereits gegen 100 Milliarden Franken in Aktien von schweizerischen Unternehmen investiert haben. Das sind bald gegen 10 Prozent der gesamten Börsenkapitalisierung. Der Trend ist wegen des gesetzlichen Zwangs zum Vorsorgesparen unaufhörlich im Steigen begriffen. Es könnte also irgendeinmal der Tag kommen, wo die Gesamtheit der Vorsorgeeinrichtungen faktisch einen grossen Teil unserer börsenkotierten Unternehmen beherrscht. Wenn nun irgendwelche aussenstehende Portfoliomanager aktienrechtlich zusammenspannen und nach eigenem Gusto ihre Stimmrechte einsetzen, dann könnte missbräuchlichen Aktivitäten Tür und Tor geöffnet werden.
Unter Missbrauch verstehe ich in diesem Zusammenhang Generalversammlungsbeschlüsse, die nicht im Interesse von mit Sorgfalt geführten Unternehmen und ihren Belegschaften liegen, sondern einzig und allein der Optimierung des Shareholder-Values dienen. Sie wissen ja, eine möglichst hohe Performance der verwalteten Vorsorgevermögen wirft auch möglichst hohe Erfolgshonorare ab. Ich habe rein gar nichts gegen performanceorientiertes Asset Management, im Gegenteil: Eine hohe Performance sichert schliesslich auch die künftigen BVG-Renten ab; auch ich möchte, dass diese Renten möglichst hoch sind. Aber das Ganze darf sich nicht im anonymen Dunstkreis einiger weniger Pensionskassenmanager abspielen, die sich zwecks Optimierung ihrer Erfolgshonorare - wenn möglich noch hinter dem Rücken der Börsen und Aufsichtsorgane - miteinander absprechen, wie offenbar im Fall Feldschlösschen geschehen. Bei der Verwaltung von solch riesigen Vermögen, die anderen Leuten gehören - nämlich den Vorsorgesparern -, wird je länger, je mehr Transparenz verlangt. Deshalb soll es ausdrücklich in die Hand der paritätischen Organe, der Vorsorgeeinrichtungen, gelegt werden, ob und wie ihre aktienrechtliche Macht an einer Generalversammlung eingesetzt werden soll.
Ich hoffe abschliessend, Frau Bundesrätin, dass die von der BVG-Kommission vorgeschlagene Änderung der BVV 2 möglichst rasch umgesetzt werden kann. Meines Dankes dafür dürfen Sie jedenfalls jetzt schon gewiss sein.