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preparatory:AB 13414

Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-06-06

Wortprotokoll

Die Volksinitiative mit dem Titel "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" wurde am 23. Juni 1997 eingereicht. Die Botschaft zur Volksinitiative wurde vom Bundesrat am 14. Juni 1999 - mit dem Antrag auf Ablehnung - verabschiedet. Der Nationalrat ist diesem Antrag am 13. Dezember 1999 gefolgt.

Die SGK-SR, hat daraufhin am 24. Januar 2000 die Initianten angehört und die Beratungen über diese Initiative aufgenommen, die einen neuen Artikel 117 Absatz 3 der Bundesverfassung verlangt. Es ist eine Initiative, die sehr kurz gehalten ist und eigentlich einzig verlangt, dass die obligatorischen Grundversicherungen allen Patientinnen und Patienten in der Schweiz Anrecht auf freie Arzt- und Spitalwahl und auf Kostendeckung geben sollen.

Nach der Anhörung der Initiantinnen und Initianten hat die Kommission die Diskussion aufgenommen. Sie ist sich sehr rasch klar darüber geworden, dass zwischen dieser Initiative und der Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Spitalfinanzierung ein Zusammenhang besteht; ebenso darüber, dass gewisse Punkte der Initiative, die als berechtigte Anliegen betrachtet werden können, in die Revisionsvorlage aufgenommen werden können, wie sie in der Kommission zurzeit zur Beratung ansteht. Diese Meinung vertreten im Übrigen auch die Initiantinnen und Initianten. Man ist übereingekommen, die Behandlung der Initiative zu sistieren, bis die Behandlung des Krankenversicherungsgesetzes weiter fortgeschritten ist.

An sich war unsere Meinung und unser Anliegen, dass wir die Initiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" und die neue Vorlage Revision des Krankenversicherungsgesetzes im Bereich der Spitalfinanzierung in der gleichen Session vor den Rat bringen könnten. Dieser Meinung waren wir auch noch während der Frühjahrssession im Tessin. Deshalb wurde zu diesem Zeitpunkt die Behandlung der Initiative abgesetzt. Leider hat sich dieser Wunsch nicht erfüllt.

Wir sind zwar mit der Behandlung der Revision des Krankenversicherungsgesetzes relativ weit fortgeschritten. Eine Subkommission hat Anträge erarbeitet, die in der Sitzung vom Juli dem Plenum der SGK vorgestellt werden. Aber es ist uns nicht gelungen, das Geschäft so weit voranzutreiben, dass wir es schon in die Sommersession bringen konnten. Wir werden es in die Herbstsession bringen.

Da jedoch die Frist zur Behandlung der Initiative am 22. Juni 2001 abläuft - das ist gerade der letzte Tag der Sommersession, also der Tag der Schlussabstimmungen; die Initiative ist noch nach altem Recht zu behandeln -, waren wir gezwungen, sie in die Sommersession zu bringen. Wir werden also die damit zusammenhängende Revision des Krankenversicherungsgesetzes erst in die Herbstsession bringen können. Die Kommission ist der Ansicht - sie hat das auch bei einer weiteren Behandlung des Geschäftes am 6. Juni 2001 noch einmal festgestellt -, dass sie mit der Behandlung der KVG-Revision doch sehr viele der Anliegen der Initiative, die als berechtigt betrachtet werden können, aufnehmen wird. In diesem sehr kurzen und rudimentären Initiativtext sind aber doch auch viele Gefahren verborgen, namentlich werden die ganzen Befugnisse des Bundes im Bereich der Spitalplanung vollkommen ausgeschlossen, also wäre keine Spitalplanung mehr möglich.

Diese Anliegen kann die Kommission nicht teilen. Sie ist der Ansicht, dass da doch ein beträchtliches Kostensteigerungspotenzial enthalten ist. Sie ist einstimmig zum Schluss gelangt und hat Ihnen dies auch schriftlich beantragt, dass die Initiative abzulehnen ist, dass wir dem Entwurf zum Bundesbeschluss, wie er uns auf Seite 8833 der Botschaft vorliegt, zustimmen sollten. Sie ist aber auch der Ansicht, dass sie - ich habe es schon gesagt - aufnimmt, was berechtigt ist, und wir noch gute Chancen haben, mit der Revision des KVG, wie wir sie Ihnen im Herbst vorlegen werden, die Initianten so weit zufriedenzustellen, dass wir immer noch einen kleinen Hoffnungsschimmer hegen können, die Initiative dann allenfalls nicht zur Abstimmung bringen zu müssen.

Kurz gesagt und zusammengefasst: Hier und heute beantragt Ihnen die Kommission, den Entwurf zum Bundesbeschluss anzunehmen und dem Volk die Volksinitiative "für eine freie Arzt- und Spitalwahl" zur Ablehnung zu empfehlen.