Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-07
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-07
Wortprotokoll
Auch ich möchte Sie bitten, der Ratifikation dieses Staatsvertrages zuzustimmen, auch wenn ich wie einige Vorrednerinnen und Vorredner darin nicht nur Vorteile sehe. Es gibt aber - das ist meine Lebenserfahrung - kaum Verträge oder Abmachungen, die einseitig nur Vorteile bieten; das ist einfach so im Leben.
Ich stimme zu, auch wenn ich über das Verhalten Deutschlands, vor allem auch über das Verhalten der baden-württembergischen Regierung, etwas enttäuscht bin. Wir haben ja gestern den aussenpolitischen Bericht beraten und werden in dieser Session noch den Bericht über die Aussenwirtschaftspolitik beraten. Der Bundesrat setzt zusammen mit den Kantonen einen Schwerpunkt betreffend die Beziehungen zu den Nachbarregionen, zu welchen auch Baden-Württemberg gehört. Jetzt kann man auf der einen Seite selbstkritisch sagen, man habe das in der Vergangenheit etwas vernachlässigt - was sicher so ist -, man sei vielleicht etwas geringschätzig gewesen. Auf der anderen Seite muss ich aber auch sagen, dass das, was jetzt in Baden-Württemberg passiert ist und nach Berlin getragen wurde, auch Kirchturmpolitik und für das nachbarschaftliche Verhältnis etwas enttäuschend ist.
Ich habe aber gesagt, dass ich dem Staatsvertrag zustimmen werde. Ich habe namentlich zwei Gründe hierfür. Der eine Grund deckt sich natürlich mit dem, der schon erwähnt worden ist: Der Flughafen Zürich ist eine zentrale Infrastruktur - für die Schweiz, nicht einfach nur für den Kanton Zürich. Wir haben deshalb ein Interesse daran, bei dieser Infrastruktur Rechtssicherheit zu schaffen, für die Wirtschaft, für den Tourismus; damit meine ich eben auch die Arbeitsplätze der Menschen in der Schweiz.
Der zweite Grund ist der, dass bei nüchterner Betrachtung die Vorteile gegenüber einem vertragslosen Zustand mit einer einseitigen Verordnung Deutschlands überwiegen. Ich sage das auch als Vertreterin des Kantons St. Gallen; wir haben ja die Erfahrung gemacht, dass wir betroffen sind: Seit 2003 setzt Deutschland die einseitige Verordnung zur Benützung des süddeutschen Luftraums durch, und seither ist die Belastung der Gebiete des Kantons St. Gallen gerade wegen der Verschiebung des Warteraums Amiki markant gestiegen. Ich muss Ihnen sagen: Auch die Inbetriebnahme der Instrumentenlandesysteme auf den Pisten 28 und 34 im Jahr 2006 hatte negative Auswirkungen auf das St. Galler Kantonsgebiet.
Der Staatsvertrag hat dennoch, ich habe es gesagt, in einer nüchternen Beurteilung Vorteile gegenüber einem vertragslosen Zustand, dies insbesondere auch deshalb, weil bei einer Ablehnung des Staatsvertrages damit zu rechnen ist, dass Deutschland die bestehende einseitige Durchführungsverordnung zur Benützung des süddeutschen Luftraums verschärfen wird. Dies ist weder im Interesse des Flughafens noch im Interesse der betroffenen Bevölkerung. Ich habe ausgeführt, dass wir gerade seit 2003 diese Auswirkungen auf dem St. Galler Kantonsgebiet merklich zu spüren bekommen haben. Der Staatsvertrag ist denn aus meiner Sicht danach zu beurteilen, ob er im Vergleich zum bisherigen Zustand, mit einer einseitigen Verordnung Deutschlands, Vorteile beinhaltet und dem heutigen oder zukünftigen vertragslosen Zustand vorzuziehen ist.
Mit meiner Zustimmung verbinde ich jedoch wie viele Kolleginnen und Kollegen, die sich geäussert haben, die klare Erwartung, dass der ausgeglichenen Belastung der Gebiete rund um den Flughafen besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wenn diese Bedingung nicht erfüllt wird, dürfte der Staatsvertrag auch bei einer allfälligen Referendumsabstimmung keine Mehrheit finden und scheitern. Eine zusätzliche Verlagerung des Flugverkehrs als Folge eines allfälligen Staatsvertrages darf dann auch nicht einseitig dem Osten auferlegt werden; hier bin ich mit Kollegin Häberli absolut einverstanden. Ich erwarte, dass der Bund, der Bundesrat, sich an seine Zusage hält, wonach die Lastenverteilung fair und im Einvernehmen mit den betroffenen Gebieten gesucht wird, wenn man auch weiss, dass es hier wahrscheinlich nie eine Lösung geben wird, die alle glücklich macht.
Nicht zielführend ist aus meiner Sicht die Verknüpfung des Staatsvertrages mit der Notwendigkeit des Ausbaus der Piste 28. Dies ist auch aufgrund des Vertragstextes nicht zwingend, weder in fachlicher noch in politischer Hinsicht, und dies auch deshalb, weil der Bund bis anhin die politische und rechtliche Zuständigkeit des Kantons Zürich für einen Pistenausbau nicht infrage gestellt hat. Wie wir wissen, sieht das Zürcher Flughafengesetz bei einem Ausbau der Pisten das fakultative Referendum vor.
Ich befürworte zusammenfassend die Ratifikation des Vertrages, erwarte vom Bundesrat aber klar, dass es nicht zu einer einseitigen Belastung des Ostens kommt.