Imoberdorf René · Ständerat · 2013-03-07
Imoberdorf René · Ständerat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-07
Wortprotokoll
Die Auseinandersetzungen zwischen der Schweiz und Deutschland um den Fluglärm des Flughafens Zürich dauern nun schon seit über 25 Jahren. Einen Staatsvertrag, den die Verkehrsminister beider Länder 2001 abgeschlossen hatten, lehnten die eidgenössischen Räte 2003 ab.
Nach langwierigen Verhandlungen konnte am 4. September 2012 ein neuer Vertrag unterzeichnet werden. Der Staatsvertrag ist ein Kompromiss. Ausserhalb der Sperrzeiten kann sich die Zahl der Nordanflüge entsprechend der Entwicklung des Flughafens Zürich entwickeln. Im Gegenzug, und das zum Nachteil für die Schweiz, werden die Sperrzeiten für Nordanflüge um zweieinhalb Stunden verlängert. Dadurch sinkt im Vergleich zu heute die Zahl der Nordanflüge über [PAGE 63] Deutschland ab 2020 um etwa 17 Prozent. Diese Nordanflüge müssen umgelagert werden. Damit ist klar, dass der Vertrag nicht nur einseitig Deutschland Nachteile bringt, wie von deutscher Seite immer wieder behauptet wird.
Trotzdem hat aber der Bundesrat mit diesem Vertrag die Schweizer Interessen bestmöglich gewahrt. Der Staatsvertrag schafft Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit für die Weiterentwicklung des Flughafens und bringt gemäss Aussagen von Skyguide auch Vorteile für die Flugsicherung. Der Flughafen Zürich ist eine der Schlüsselinfrastrukturen der Schweiz und damit von enormer Bedeutung für die Wirtschaft, den Tourismus und die ganze Bevölkerung. Auch wenn die Zahl der Flugbewegungen in den nächsten Jahren wegen der grösseren Flugzeuge und der besseren Auslastung weniger stark zunehmen wird als prognostiziert und der Lärm der Flugzeuge aus technischen Gründen immer mehr abnimmt, bleiben die Zielkonflikte zwischen den Interessen der betroffenen Bevölkerung und den wirtschaftlichen Interessen der ganzen Schweiz bestehen. Damit ist es umso wichtiger, dass bei der internen Umsetzung des Vertrages ein möglichst gerechter Lastenausgleich zwischen den vielen betroffenen Gemeinden und Kantonen angestrebt wird. Ich bin mir bewusst, dass das für einen Nichtdirektbetroffenen leichter gesagt als getan ist.
Ich würde Sie bitten, dem Staatsvertrag zuzustimmen.