Bieri Peter · Ständerat · 2013-03-07
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-07
Wortprotokoll
Ich bin nach schon bald zwanzig Jahren Ständeratstätigkeit auch schon gefragt worden, ob ich einen Entscheid aus heutiger Sicht anders fällen würde. Da kommt mir stets mein Nein zum Staatsvertrag in dieser Frage aus dem Jahre 2003 in den Sinn. Man kann sich also auch einmal irren, oder vielleicht kann man sagen, dass man gelegentlich auch lernfähig ist. Diejenigen, die damals bereits dabei waren und zustimmten, werden heute vielleicht vorwurfsvoll und auch etwas zu Recht den Finger auf uns richten; denn es besteht kein Zweifel, dass der Vertrag aus dem Jahre 2001 grundsätzlich die besseren Bedingungen beinhaltete, als es der aktuelle Vertrag tut - das jetzt global gesprochen.
Ich will die Verantwortung für diesen Entscheid heute nicht von uns oder von mir weisen, auch wenn unser Nein primär durch die Haltung der damaligen Flughafenleitung, der Fluggesellschaft Swiss und vor allem auch durch den Kanton Zürich beeinflusst wurde. Auch wurde uns von den Rechtsexperten, die damals von diesen Gremien beigezogen wurden, versichert, dass eine einseitige Durchführungsverordnung Deutschlands vor den europäischen Gerichtsinstanzen erfolgreich abgewehrt werden könnte. Ich höre noch, wie die Rechtsexpertin dies felsenfest behauptete. Dass dem nicht so ist, haben wir unterdessen auf dem Weg durch die europäischen Gerichte erfahren, und auch dem letzten noch ausstehenden Entscheid wird mit wenig Zuversicht und Hoffnung auf Erfolg entgegengesehen.
Der heutigen Ausgangslage nicht ganz unähnlich war die Haltung des damaligen deutschen Bundesrates, welcher sich in einer ersten Runde gegen den Staatsvertrag von damals aussprach, weil er die Entlastung Süddeutschlands als ungenügend empfand. Es ist positiv anzuerkennen, dass die Vorsteherin des UVEK rund zehn Jahre nach diesem für beide Seiten unbefriedigenden Crash mit dem deutschen Verkehrsminister ein neues Verhandlungsergebnis erzielen konnte. Dass dieses im Vergleich zum Vertrag aus dem Jahre 2001 in der Tendenz nicht mehr so gut ist, um nicht zu sagen schlechter, ist nicht verwunderlich und für uns unerfreulich, bedingt es doch, dass bei gleichbleibendem Verkehrsvolumen andere, dichter bevölkerte Gebiete von zusätzlichem Lärm betroffen sein werden.
Es war auch nicht verwunderlich, dass in unserer Kommission zwar alle angehörten Regierungsräte der Flughafen-Anrainerkantone den Staatsvertrag dieses Mal unterstützten, insbesondere auch jener des Kantons Zürich, jedoch im gleichen Atemzug ins Feld führten, für sie sei der gekröpfte Nordanflug, der Ostanflug oder der Südanflug nicht zu akzeptieren. Die gemeinsame Anhörung der Regierungsräte in der KVF hatte übrigens den Vorteil, dass die Regierungsvertreter vor Ort mitanhören konnten, welche Herkulesaufgabe dereinst die Umsetzung im SIL-Prozess sein wird.
Dass die Regierungsräte trotz dieser Bedenken dem Staatsvertrag unisono zustimmten, möge vielleicht auch für jene hier in unserem Rat ein Signal sein, die wegen des möglichen zusätzlichen Lärms auf ihrem Kantonsgebiet gegen den Staatsvertrag stimmen wollen. Sie könnten sich mit einer solchen Haltung dereinst grobfahrlässig ins eigene Fleisch schneiden, wenn uns Deutschland mit einer weiteren Durchführungsverordnung zur Luftverkehrsordnung vor ein erneutes Fait accompli stellen würde, welches dann entweder noch mehr Lärmimmissionen in den Anrainerkantonen zur Folge hätte oder bei einer erzwungenen massiven Reduktion der Flugbewegungen zu einem grossen Arbeitsplatzverlust in ihren Kantonen führen würde. Beides hätte sehr negative Folgen. Ich meine, wir wären - auch gewitzt durch die gemachte Erfahrung - schlecht beraten, unseren Entscheid aus vertragstaktischen Gründen jetzt zu sistieren. Dies würde bloss zu einem Stillstand bei der Ratifizierung, zur Verlängerung der Unsicherheit über die Zukunft des Flughafens Zürich und zu einem Aufbauschen der Kontroverse führen.
Im gleichen Sinne haben auch die Vertreter des Flughafens, der Fluggesellschaft Swiss und der Kantone geraten. Nachverhandlungen würden in erster Linie zuungunsten der Schweiz ausfallen, da ja der Widerstand dieses Mal in erster Linie von deutscher Seite kommt. Wir tun gut daran, das Vertragsergebnis - so einschneidend es für uns in wichtigen Flughafenfragen sein mag - jetzt so zu akzeptieren. Dieses soll als Basis dienen, damit die im Vertrag noch offenen Punkte auf Verwaltungs- oder Regierungsebene bereinigt werden können. Denn auch Deutschland muss ein Interesse daran haben, einen leistungsfähigen Flugplatz in nächster Grenznähe mitbenutzen zu können. Es kommt dazu, dass es Deutschland nicht gleichgültig sein kann, wenn eine Tochtergesellschaft der Lufthansa, nämlich die Swiss, unter einschneidenden negativen Luftverkehrsbeschränkungen zu leiden hat.
In diesem Sinne will zumindest ich nicht ein zweites Mal mit einem negativen Entscheid die Vorlage in den Ruin führen, denn nun bin auch ich so klug geworden, dass ich mich nicht ein zweites Mal von falschen Hoffnungen fehlleiten lasse.
Ich bitte Sie, meinen Lernprozess anzuerkennen; ich gestehe auch meine Schuld ein. Ich werde dieses Mal dem bundesrätlichen Entwurf zustimmen.