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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2013-03-07

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-07

Wortprotokoll

Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens Zürich ist völlig unbestritten. Sein Betrieb muss auf der Rechtssicherheit der beiden an diesem Vertrag beteiligten Länder und auf der Akzeptanz durch die betroffene Bevölkerung fussen. Dieses Resultat ist jedoch nur durch gegenseitiges Vertrauen, durch Offenheit, durch beiderseitiges Verständnis sowie durch Toleranz zu erzielen.

Auch die Thurgauer Bevölkerung zählt zum Kreis der Betroffenen; auch ihr gegenüber ist die Flughafenbetreiberin zu Rücksicht und zu einer fairen Verteilung der nachteiligen Folgen des Flugverkehrs, zum Beispiel die vermehrte Lärmbelastung in den sensiblen Nachtstunden, zu verpflichten. Ich fordere eine ausgeglichene Lösung und lehne eine einseitige Belastung durch den Ausbau des Ostkonzeptes klar ab. Ich wiederhole: Die Verteilung der zusätzlichen Belastung muss ausgewogen und fair sein.

Die schon über ein Jahrzehnt andauernden Bemühungen um eine definitive Regelung des künftigen Betriebs des Flughafens Zürich hatten bisher auf den Kanton Thurgau nur negative Auswirkungen. Ich erinnere daran, dass bis zu den ersten Umsetzungsmassnahmen im Zusammenhang mit dem bereits erwähnten und später gescheiterten Staatsvertrag vom 18. Oktober 2001 kaum An- und Abflüge über dem Kanton Thurgau erfolgten. Seither muss eine stetige Zunahme der Belastungen in der Region östlich des Flughafens festgestellt werden. Als Folge der Inkraftsetzung der Durchführungsverordnung im April 2003 und der Inbetriebnahme des Instrumentenlandesystems für die Piste 28 im Herbst 2006 wird heute rund ein Drittel aller An- und Abflüge, das sind etwa 90 000 Flugbewegungen pro Jahr, über Thurgauer Gebiet abgewickelt. Der zentrale und wohl wichtigste Aspekt der Sicherheit wird hier vernachlässigt; das könnte fatal sein.

Leider bestätigen sich nun die Befürchtungen, dass auf den Osten künftig noch weitaus grössere Belastungen zukommen könnten. Obwohl uns im Vorfeld der Neuordnung der An- und Abflugrouten zugesichert worden war, dass nie gleichzeitig An- und Abflüge über den Hinterthurgau erfolgen würden, wurde wenige Monate später genau dies umgesetzt. Die Bemühungen des Kantons Thurgau, direkt am SIL-Koordinationsprozess mitzuwirken, wurden gar bis vor Bundesgericht bekämpft.

Auch ist dem Kanton Thurgau ausdrücklich zugesichert worden, allfällige aus der Umsetzung des Staatsvertrages resultierende Mehrbelastungen des Thurgaus würden durch adäquate Massnahmen angemessen kompensiert. Die Region im Osten erwartet, dass ihre Aspekte gleichberechtigt in die Entscheidfindungen einfliessen und dass die Zusicherungen eingehalten werden. Wir haben zur Genüge bewiesen, dass wir bereit sind, unseren Teil der Lasten aus dem Betrieb des Flughafens Zürich zu tragen. Eine einseitige Belastung unserer Region jedoch können wir nicht hinnehmen.

Leider kennen wir heute die Verteilung der zusätzlichen Belastungen nicht, obwohl diese Information den betroffenen Kantonen versprochen worden ist. Es ist deshalb zwingend, dass der Lastenausgleich unter den Regionen in einer Beschlussergänzung festgehalten wird. Diese könnte beispielsweise wie folgt lauten: "Bei der Verteilung der zusätzlichen Überflüge beachtet der Bundesrat insbesondere die Sicherheit sowie eine ausgewogene Verteilung des Fluglärms."

Ich bin überzeugt, dass der Zweitrat diese Forderung prüfen und hoffentlich aufnehmen wird und dass er auch einen Zusatzbericht verlangen wird; denn dies ist unabdingbar. Es genügt nicht, wenn die vorberatende Kommission in ihrer Medienmitteilung zu diesem Geschäft ganz am Schluss noch ausführt, dass in Bezug auf die interne Umsetzung des Vertrages ein Entscheid nur unter Einbezug der betroffenen Kantone und Gemeinden erfolgen darf und dass dabei eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden muss. Eine Lösung ist möglich. Es existiert bereits ein Positionspapier, das hoffentlich eine gute und faire Verteilung aufzeigt.

Ohne Kenntnis der innerschweizerischen Umsetzung nach dem Prinzip des fairen Lastenausgleichs kann ich diesem Vertrag heute jedoch nicht zustimmen.