Wicki Franz · Ständerat · 2001-06-07
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Die deutsche Gemeinde Büsingen am Hochrhein hat eine besondere geographische Lage. Sie ist eine deutsche Enklave auf dem Gebiet des Kantons Schaffhausen. Deshalb schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Schweizerische Eidgenossenschaft am 23. November 1964 einen Vertrag ab über den Einbezug der Gemeinde Büsingen in das schweizerische Zollgebiet. In diesem Vertrag wurden neben zollrechtlichen Fragen auch eine Reihe weiterer Sachverhalte geregelt, welche sich aus der engen Verflechtung von Büsingen mit dem das Dorf umgebenden schweizerischen Gebiet ergeben.
Zu nennen sind etwa Regelungen im Bereich der Landwirtschaft, das Gesundheitswesen, die Fremdenpolizei, das Arbeitsrecht sowie die fiskalische Belastung des Warenverkehrs. In vielen Belangen gilt also in Büsingen schweizerisches Recht.
Nach dem schweizerischen Mehrwertsteuergesetz kann unser Mehrwertsteuerrecht auch in ausländischen Gebieten mit entsprechenden staatsvertraglichen Vereinbarungen zur Anwendung kommen. Bei Büsingen geht es nun um einen solchen Fall. Hier konnte mit der Bundesrepublik Deutschland ein entsprechendes Abkommen geschlossen werden, das nun von unseren Räten zu genehmigen ist.
Mit dem neuen Abkommen wird geregelt, dass die Schweiz der Gemeinde Büsingen einen Anteil der dort erhobenen Mehrwertsteuer abgibt, und zwar erstmals im Jahre 1999.
Das Abkommen hält fest, wie der an die deutsche Enklave auszurichtende Betrag berechnet werden soll. Weil die Schweiz zugunsten von Büsingen verschiedene Leistungen erbringt - besonders landwirtschaftliche Direktzahlungen -, sind diese in Abzug zu bringen. Grundsätzlich soll also mit diesem Abkommen den von der Gemeinde Büsingen getragenen Exklavelasten Rechnung getragen werden. Das Geld soll somit konkret der Gemeinde Büsingen zukommen. Für 1999 wird sich der auszurichtende Betrag auf etwa 1,7 Millionen Franken belaufen.
Die Kommission stimmt dem Abkommen einstimmig zu. In Anbetracht der Tatsache, dass diese Gemeinde ihre Anbindung an die Schweiz mitfinanziert - das betrifft Ausgaben für Schulen, Spitäler und Postautoverbindungen -, betrachtet es unsere Kommission als gerechtfertigt, dass die Gemeinde einen Anteil der Mehrwertsteuer ausbezahlt erhält.
Ich ersuche Sie also um Eintreten und Zustimmung.