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Engler Stefan · Ständerat · 2012-06-11

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-11

Wortprotokoll

Ich habe es bereits bei der Behandlung des erwähnten Vorstosses Luginbühl zum Ausdruck gebracht, weshalb ich gegen die Annahme dieses Vorstosses von Herrn Stadler bin. Ich tue das nicht gern, umso weniger, als ich Herrn Kollege Stadler sehr schätze, ihn aus der Zeit als Regierungsrat kenne und auch glaube, dass er an und für sich nichts unternähme, was den Kantonen schaden könnte.

Wenn ich nun diesen Vorstoss lese, sehe ich, dass drei Forderungen damit verbunden sind. Die erste Forderung bezweckt die Quantifizierung des Ausbauziels der Wasserkraft im Gesetz. Mit Quantifizierungen hat die Politik immer wieder Schwierigkeiten. Ich erinnere an das Verlagerungsziel, ich erinnere an die CO2-Ziele. Man stellt immer wieder fest, die Rahmenbedingungen verändern sich, und man muss dann der Bevölkerung erklären, weshalb sich die Ziele nicht einhalten lassen.

Ich sehe hier genau die gleiche Problematik auf uns zukommen, wenn das Potenzial an Wasserkraft nur bezüglich der Theorie ermittelt wird und nicht bezüglich der effektiven Umsetzbarkeit. Theoretisch kann man auf einer Landkarte beurteilen, wo ein Gefälle ist und wo Wasser vorhanden ist, da lässt sich Strom produzieren. In der Praxis ist es viel schwieriger. Die Rahmenbedingungen, die dazu führen, dass diese Nutzungen dann auch effektiv geschehen, sind kaum in der Hand der Bundespolitik, sie sind durch die Wirtschaftlichkeit, die Umweltgesetzgebung aber auch durch die Akzeptanz der Bevölkerung, die an den Flussläufen lebt, bestimmt.

Ich ziehe in Zweifel, dass es richtig ist, ein quantifizierbares Ziel ins Energiegesetz aufzunehmen. Was wir heute schon haben, ist die schweizweite Beurteilung des theoretischen Potenzials. Wir haben vor wenigen Tagen lesen können, dass ohne Veränderung der Rahmenbedingungen lediglich etwa 1,5 oder 1,6 Terawattstunden zusätzlicher Strom aus Wasserkraft möglich ist. Wenn man 3,2 Terawattstunden erreichen will, muss man die Rahmenbedingungen ändern; dann muss man an die Umweltgesetzgebung heran. Man muss auch in Betracht ziehen, dass nur schon die Umsetzung des aktuellen Gewässerschutzgesetzes ein Stück weit das Ausbauziel, die Ausbaumöglichkeiten einschränkt, und das bei bestehenden Konzessionen wie auch bei neuen Konzessionen.

Der Hauptgrund, weshalb ich Herrn Kollege Stadler nicht folgen kann, ist folgender: Ich bin klar der Auffassung, dass die Energiewende nicht zum Vorwand genommen werden darf, Hoheiten und Zuständigkeiten im Bereich der Gewässer zu verändern. Wenn Sie vom Bundesrat verlangen, die Bewilligungsverfahren für Wasserkraftwerke zu straffen und zu vereinfachen, dann sagen Sie indirekt, dass die Bewilligungen besser durch den Bund erteilt werden sollten als durch eine Vielzahl von Kantonen, wobei dann noch jeder nach eigenen Gesichtspunkten und Kriterien vorgeht.

Ich bin überzeugt, dass man die Geister, die man hier ruft, nicht mehr loswird. Entsprechend stelle ich mich gegen diesen Vorstoss, weil ich die Gewässerhoheit von Kantonen und Gemeinden nicht infrage stellen möchte.

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