preparatory:AB 13424
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-07
Wortprotokoll
Zur Frage, die mir Herr Inderkum gestellt hat: So ganz hundertprozentig kann ich Ihr Gewissen nicht entlasten. Aber die Änderung ist ja eigentlich auf einen Wunsch aus Parlamentskreisen hin geschehen, wenn ich mich recht erinnere, und es macht auch keinen Sinn mehr, für die Alkoholverwaltung das "Landwirtschaftsjahr" zu benutzen. Sie erhalten dadurch auch einen besseren Überblick; diese Inkongruenz der Zeit hat mich auch immer gestört. Es ist also deshalb sicher eine sinnvolle Massnahme.
Die Massnahme setzt die Änderung zweier Gesetze voraus. Das eine ist das Parlamentsgesetz, das jetzt im Parlament hängig und auch beim Bundesrat in Bearbeitung ist. Dort soll eine Änderung vorgenommen werden. Gleichzeitig würden wir das Alkoholgesetz anpassen, und das wäre voraussichtlich per 1. Januar 2003 möglich. Wenn sich beim Parlamentsgesetz eine grosse Verzögerung ergäbe, müsste man das mit irgendeinem "fast track" vorziehen; das wäre eine Routinesache. So sollte es aber möglich sein, das in nützlicher Frist anzupassen und für einmal dieses "Langjahr" in Kauf zu nehmen.