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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-07

Wortprotokoll

Ganz kurz: Es ist immer noch daran zu erinnern, dass auf den 1. Juli 1999 der Einheitssteuersatz von 29 Franken eingeführt worden ist. Diese Grösse und der damit verbundene [PAGE 238] Erfahrungszeitraum haben zur Folge, dass die Veranlagung der Einnahmen etwas schwierig ist, insbesondere aufgrund der Tatsache, dass im ersten Jahr trotz der Senkung der Steuern - also der Einführung des Einheitssteuersatzes - erheblich mehr Einnahmen resultiert haben. Bezüglich der weiteren Entwicklung der Einnahmen gilt es deshalb mit dieser Ungewissheit - wie ich das einmal nennen möchte - zu leben.

Was nun den Voranschlag als solchen anbelangt, sind ein Nettoerlös von 372,7 Millionen Franken, ein Nettoaufwand von 51,9 Millionen und ein ausserordentlicher Erfolg von 5,5 Millionen Franken vorgesehen. Das ergibt dann einen Reinertrag von 326,3 Millionen Franken.

Wenn Sie das vergleichen wollen, sollte man das auf 12 Monate zurückrechnen, denn wir haben ja ein Langjahr budgetiert. Das liegt dann um 27,7 Millionen Franken unter dem Ergebnis des Rekordjahres 1999/2000, aber um 19,7 Millionen über dem Budget 2000/01.

Noch eine letzte Detailbemerkung zum Aufwand: Es ist mit Genugtuung festzustellen, dass der betriebliche Aufwand für Verwaltung und Liegenschaften gesenkt werden konnte; das ist vor allem auf die Bemühungen der Zentralverwaltung zurückzuführen. Insbesondere geht der Personalbestand weiter leicht zurück.

Die Finanzkommission beantragt Ihnen, den Voranschlag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung zu genehmigen.