Fetz Anita · Ständerat · 2012-06-11
Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2012-06-11
Wortprotokoll
Mein Kanton, Basel-Stadt, trägt bekanntlich einen Bischofsstab im Wappen, und das als reformierter Kanton. In der Reformation des 16. Jahrhunderts wurde dieses offensichtlich religiöse Wappen nicht angetastet, auch nicht im damaligen reformierten Bildersturm, der sich gegen [PAGE 530] die katholische Bild- und Symbolverehrung richtete. Wir sind ja heute zum Glück von diesen Zuständen weit entfernt. Dennoch möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Bild- und Symbolverehrung nicht in erster Linie christlich-abendländisch, sondern in erster Linie Bestandteil der katholischen Religion ist. Es gibt mehrere andere christliche Religionen, die diese Bild- und Symbolverehrung nicht kennen. Es war die Errungenschaft nach dem Sonderbundskrieg, dass man, eben wegen der Auseinandersetzungen, sowohl die Schul- wie auch die Kirchenhoheit den Kantonen gab. Meiner Meinung nach sollten wir daran ohne Not nichts ändern, denn gerade bei Schul- und Kirchenfragen wollen die Kantone sicher nicht fremde Richtlinien oder gar Richter haben; das wissen Sie ja als Standesvertreterinnen und Standesvertreter auch, da sollten wir uns sehr zurückhalten.
Die Bundesverfassung enthält alle diejenigen Bestimmungen, die nicht nur die Religionsfreiheit, sondern auch die Ausübung der verschiedenen Religionen gestatten. Jeder Kanton, der auf seinem Gebiet irgendwelche Symbole haben will, sei das nun im Schulzimmer oder sonst wo, kann das machen, wenn er will. Er kann das durchsetzen, wenn er will. Dazu braucht es keinen neuen Verfassungsartikel. Ich meine, dass diese Toleranz eine der Grundlagen für den Zusammenhalt in der Schweiz ist. Ich glaube, wir sollten diese Toleranz beibehalten und nicht plötzlich jetzt mit einem Verfassungsartikel aushebeln.
Vor allem möchte ich Sie davor warnen, dass ein Verfassungsartikel ja dann in die Volksabstimmung gebracht werden müsste. Dagegen - da bin ich sicher - würden sich Vertreter anderer christlicher Religionen vehement wehren. Dies könnte einen Rückfall in die Zeit der Kulturkampfdiskussionen bedeuten, was die Schweiz im heutigen Moment wahrlich nicht braucht. Ich glaube, dass wir dringendere Probleme zu lösen haben.
Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative genauso keine Folge zu geben, wie Sie schon vorher der Standesinitiative Basel-Stadt keine Folge gegeben haben. Es gibt nämlich keinen Handlungsbedarf. Die Bundesverfassung sieht sämtliche Regeln, die es für die Toleranz und die Ausübung der christlichen Religion braucht, bereits vor.