Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-06-07
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-07
Wortprotokoll
Wenn so viele und so qualifizierte Redner die bundesrätliche Haltung begründen, müsste ich eigentlich wenig mehr sagen, aber ich habe doch da und dort festgestellt, dass Sie die Frage der Energiebesteuerung längerfristig beschäftigt. Deshalb gestatte ich mir ein paar Bemerkungen zur Politik des Bundesrates in Bezug auf die Energiebesteuerung.
Der Bundesrat hat die Botschaft zu dieser Initiative schon vor vielen Jahren geschrieben. Die Begründungen des Bundesrates haben sich etwas verändert, wenn ich ehrlich bin, denn auch die Zeit hat sich geändert, aber es ist bei der Ablehnung der Initiative geblieben.
Im Bundesrat haben wir die Situation vor allem im Lichte der Volksabstimmung vom 24. September 2000 neu beurteilt. Auch das ist hier von einigen Rednern erwähnt worden. Am 24. September 2000 haben Volk und Stände die Umweltabgabe abgelehnt. Sie haben drei Vorlagen abgelehnt, aber die vorliegende Initiative kommt der Grundnorm, die vom Volk damals deutlich abgelehnt worden ist, doch sehr nahe. Die Grundnorm wurde von 55,5 Prozent des Volkes und von zwanzigeinhalb Ständen abgelehnt.
Wir sind zu folgenden Schlussfolgerungen gekommen: Wir haben uns gesagt, dass es im Lichte dieses Volksentscheides drei mögliche Vorgehensweisen für die Politik gibt. Erstens: Wir marschieren weiter und kommen mit einer neuen Vorlage, z. B. im Rahmen der Bundesfinanzordnung, die auf 2006 erneuert werden muss. Zweitens: Wir beerdigen die Idee im Lichte des Volksentscheides vom 24. September 2000 endgültig. Drittens: Wir suchen irgendwie einen konstruktiven und zukunftsgerichteten Mittelweg. Das ist eigentlich, was wir versuchen.
Herr Gentil hat gesagt, der Bundesrat sei ein bisschen gar abwartend, aber der Bundesrat nimmt das Problem - und die Initiative hat ein paar positive Aspekte - doch recht ernst. Wir bevorzugen also die dritte Vorgehensweise.
Was spricht gegen die - wenn ich so sagen darf - Extremvarianten? Es müsste vom Volk als eine Missachtung seines Willens interpretiert werden, wenn wir hier z. B. mit einem Gegenvorschlag gekommen wären oder mit der Finanzordnung etwas Ähnliches wie die Grundnorm gebracht hätten.
Ich fürchte, dass das als Zwängerei betrachtet worden wäre. Wenn man nach einem Volksentscheid zu rasch mit dem Gleichen kommt, ist die Ablehnung beim zweiten Mal häufig noch deutlicher. Deshalb habe ich viel Verständnis für das, was hier gesagt worden ist. Ein Rückzug der Initiative könnte eher deblockieren und dem Anliegen helfen, weil die Ablehnung dieser Initiative möglicherweise noch stärker ausfallen würde.
Ich meine, dass eine solche Norm in der neuen Finanzordnung zur Hypothek für diese selber geworden wäre und ihr Hauptziel gefährdet hätte: die Erhaltung der Verfassungsgrundlage für die zwei wichtigsten Bundessteuern, nämlich die Mehrwertsteuer und die direkte Bundessteuer. Vielleicht hätte der Bundesrat noch etwas ein klein bisschen Klügeres gebracht als die Grundnorm. Aber etwas sehr viel anderes hätte er natürlich nicht bringen können, weil die Grundnorm nicht so schlecht war. Das heisst also, er hätte faktisch in [PAGE 246] kurzer Zeit noch einmal etwas Analoges präsentieren müssen, mit ein paar Retouchen. Wie gesagt, ich glaube nicht, dass das in unserer politischen Kultur möglich gewesen wäre.
Umgekehrt ist der Bundesrat auch der Meinung, dass die Grundidee der Besteuerung der Energie und damit ein gewisser Lenkungseffekt in Richtung Sparen nicht so schlecht wäre. Dies gilt nicht nur für die Wirtschaft; die Wirtschaft macht diesbezüglich wahrscheinlich mehr als die Haushalte.
Herr Büttiker, ich meine nicht einmal den Lenkungseffekt zu anderen Energiearten oder so, sondern generell. Energie ist in vielerlei Hinsicht billig genug. Das merkt man, wenn man die Zunahme des Verbrauchs in vielen Bereichen anschaut. Aber aus Sicht des Bundesrates hätte man das staatsquotenneutral irgendwo in einer anderen Form zurückgeben müssen.
Diese Idee, vor allem auch die Senkung der Lohnnebenkosten, ist natürlich nicht so schlecht, denn das würde die Kosten für Arbeit natürlich etwas senken. Das ist hier auch gesagt worden. Arbeit wird auch nach dem Gesetz von Angebot und Nachfrage nachgefragt. In diesem Sinne hätte man zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Man hätte eine gewisse Lenkung bei der Energie und eine Entlastung bei den Lohnnebenkosten erreicht.
Das ist der Grund dafür, dass der Bundesrat der Meinung ist, man solle die Idee jetzt nicht einfach endgültig beerdigen. Deshalb dieser konstruktive Mittelweg, wenn Sie so wollen. Wir möchten Ihnen zu gegebener Zeit - das ist der Mittelweg - eine Neubeurteilung der gesamten Frage der Energiebesteuerung unterbreiten. Das kann nicht morgen schon sein. Das muss ein Zeitpunkt sein, wo man das eine oder andere besser beurteilen kann. Wir meinen, dass das spätestens Ende 2003 sein müsste.
Bis zu dieser Zeit könnten wir nämlich verschiedene Dinge überprüfen. Wir wissen dann mehr über das CO2-Gesetz, das ja beschlossen worden ist. Gewisse Kreise haben sich trotz Beschluss schon wieder davon distanziert, habe ich den Medien entnommen. Aber es ist nun einmal in Kraft. Die Meinung ist, dass eine CO2-Abgabe nur dann eingeführt werden muss, wenn das Ziel nicht auf andere Weise erreicht werden kann. Nach meinen Informationen scheint das Ziel wahrscheinlich ohne eine solche Steuer im Bereich der Wirtschaft erreichbar, möglicherweise aber nicht im Bereich des Autoverkehrs oder des Gesamtverkehrs. Das werden wir zu gegebener Zeit anschauen müssen. Auch die Wirtschaft hat immer gesagt: Das ist das richtige Instrument. Also können wir durchaus mit diesem Instrument weiterfahren.
Der Bundesrat wird schon etwas vorher eine Beurteilung der Lage im Hinblick auf das CO2-Gesetz machen müssen. Eine CO2-Abgabe könnte frühestens per 1. Januar 2004 eingeführt werden. Das wäre ein Schritt in Richtung einer Ökologisierung des Steuersystems. Wir werden also wahrscheinlich schon nächstes Jahr eine erste Lagebeurteilung bezüglich dieser CO2-Abgabe vornehmen müssen.
Eine zweite wichtige Rahmenbedingung für eine solche Gesamtbeurteilung ist natürlich die Entwicklung in unserem Umfeld. Es stellt sich die Frage, ob sich eine solche Energiebesteuerung z. B. in der EU durchsetzt. Es gibt Länder, die etwas Ähnliches haben; andere haben sich dem Ansinnen widersetzt. Es scheint, dass man wieder etwas Bewegung in diese Diskussion bringen will. Das ist für uns nicht unwichtig, weil diese Länder natürlich wirtschaftlich direkt in Konkurrenz mit uns stehen.
All das werden wir Ihnen - mit oder ohne Anträge - in Berichtsform unterbreiten, und Sie werden Gelegenheit haben, sich aufgrund von hoffentlich profunden Analysen dazu zu äussern. Aber jetzt etwas durchzwängen zu wollen würde wahrscheinlich dazu führen, dass es am Schluss schwieriger wäre, das Problem überhaupt noch aufzugreifen. Hier habe ich viel Verständnis für die Argumentation von Herrn Hofmann.
Zur Volksinitiative selber: Sie hat gewisse Stärken, und sie hat gewisse Schwächen. Eine Stärke ist klar, dass sie die Idee aufnimmt, man könne Lohnnebenkosten senken und auf der anderen Seite einen Lenkungseffekt erzeugen. Das ist vielleicht die grösste Stärke. Die anderen Punkte betreffen eher Schwächen. Ich will jetzt z. B. nicht über die Rückerstattung an die Nichtversicherten sprechen; das wäre administrativ vermutlich ziemlich schwierig zu handhaben. Aber das kann nicht der Hauptgrund für eine Ablehnungsempfehlung sein. Die anderen Gründe wurden genannt.
Ich kann ganz summarisch den einen oder anderen Akzent setzen: In Bezug auf die Finanzierung des Rentenalters ist zu sagen, dass sich das Volk ja mehrmals gegen eine Senkung des Rentenalters ausgesprochen hat. Natürlich wäre eine Senkung keine zwingende Folge der Initiative. Wenn man das Rentenalter aber senken würde, könnte man das Geld zur Finanzierung brauchen. Ich bin trotzdem der Meinung, dass das ein falsches Signal wäre. Denn: Von den Faktoren Produktivität, Innovation, Kapital und Human Resources wird in der Schweiz in den nächsten Jahrzehnten das grosse Problem, die grosse Wachstumsbremse der Faktor Mensch sein. Genau hier haben wir mit der guten Beschäftigungslage und der glücklicherweise tiefen Arbeitslosigkeit eine Wachstumsbremse, die das Schweizer Wachstum sehr stark beeinflusst. Wir haben diesbezüglich weniger Potenzial als unsere Nachbarn, auch wenn wir produktivitäts- und kapitalmässig gleich gut sind. Wir sollten also unbedingt Anreize vermeiden, dass die Leute kürzer arbeiten. Das wird jetzt noch nicht so gerne gehört, aber alle ernst zu nehmenden Ökonomen sagen das, trotz der ganzen Diskussion über Flexibilität.
Es ist klar, dass ein Bauarbeiter mit Rückenproblemen nicht bis 70 arbeiten kann. Aber warum soll jemand, der das tun kann, nicht so lange arbeiten? Deshalb sollten wir institutionell keine Anreize für eine kürzere Lebensarbeitszeit geben, denn wirtschaftlich wäre das falsch. Wir sollten uns eher fragen, wie wir erreichen können, dass die Menschen im Alter noch innovativ sind, dass sie gerne noch etwas tun, dass sie Freude an der Arbeit haben.
Ich habe Gott sei Dank in meiner eigenen Berufserfahrung eigentlich eher das Problem erlebt, dass die Menschen gar nicht in Pension wollten, sondern mit 62 oder 65 Jahren eigentlich gerne noch ein bisschen gearbeitet hätten. Aber das scheint heute ja nicht mehr ganz überall Mode zu sein. So viel dazu. Es ist klar: Wenn wir schon Konsolidierungsprobleme bei der Altersvorsorge haben, sollten wir auch weniger in Richtung Rentenaltersenkung und mehr in Richtung Konsolidierung gehen.
Das ist auch erwähnt worden: Ein Mangel der Initiative ist der fehlende Höchstsatz in der Verfassung. Das ist so eine Tradition in der Schweiz, die uns vor überbordendem Fiskalismus schützt. Frau Spoerry hat völlig Recht, wenn sie sagt, dass hier natürlich Summen gemeint sind, die, wenn man interpretiert - sie sind nicht gerade vorgeschrieben, aber interpretiert -, doch sehr, sehr hoch sind und wahrscheinlich sogar auch einer vernünftigen Energiebesteuerung widersprechen würden.
Zur Besteuerung von Wasserkraft muss ich nichts sagen. Es ist auch etwas verwegen, wenn die Initianten behaupten, das könne man anders machen. Denn das ist ausdrücklich und gleichwertig mit den anderen Bereichen im Text so genannt. Ich glaube nicht, dass man dazu nur einen marginalen Satz machen kann. Das würde also jeder Interpretation einer Formulierung widersprechen. Ich habe hier noch die Zahl, sie wurde, glaube ich, nicht genannt: Die Kleinstkraftwerke, die ausgenommen werden können, produzieren nur gerade 2 Prozent der Elektrizitätsmenge aus Wasserkraft in der Schweiz oder 1 Prozent der gesamten Elektrizitätsmenge; das ist also absolut marginal. Das ist ein klarer Webfehler, das wurde nicht gesehen. So gesehen kann man auch nachher nicht daran rütteln und sagen, das könnte man vielleicht ein bisschen anders ausdeuten. Damit würde man den Text einer Initiative nicht sehr ernst nehmen.
Das sind die Gründe, weshalb der Bundesrat die Initiative für verfehlt hält und Ihnen dankbar ist, wenn Sie Ablehnung empfehlen. In diesem Sinne möchte ich Sie dazu ermuntern, aber noch einmal bekräftigen, dass uns das Problem der Energiebesteuerung wahrscheinlich in der Politik auch in den nächsten Jahren in geeigneter Form wird beschäftigen müssen.