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Bürgi Hermann · Ständerat · 2010-06-15

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15

Wortprotokoll

Eine Vorbemerkung: Wir führen jetzt im Grundsatz im Zusammenhang mit dem Beruf der Psychologen eine bildungspolitische Debatte über die Frage, inwieweit die Berufsausübung mit dem Bachelor- und mit dem Master-Abschluss zulässig sein soll. Tatsache ist, dass das Bologna-Modell grundsätzlich davon ausgeht, dass mit dem Bachelor eine Berufsbefähigung erreicht wird. In Tat und Wahrheit ist es aber anders. Wenn Sie an die Universitäten und an die ETH gehen, sagt man Ihnen klar, dass der Bachelor-Abschluss nicht genüge, sondern dass es einen Master-Abschluss brauche - ich sage das hier einfach -, im Gegensatz zu den Fachhochschulen.

Aber kommen wir jetzt zu diesem Gesetz. Herr Bieri hat auf ein Problem hingewiesen, das wir diskutiert haben, und das ist die Frage der Berufsbezeichnung. Herr David, wir müssen die Frage der Berufsbezeichnung von der Frage des Konzepts dieses Gesetzes loslösen. Dieses Gesetz geht eben davon aus, dass der Master die Grundlage für die Berufsausübung ist. Mit Ihrem Antrag - der Kommissionspräsident hat darauf hingewiesen - verfolgen Sie einen anderen Weg. Ich muss jetzt festhalten, dass es meines Erachtens sehr gefährlich wäre, wenn wir das gleichsam übers Knie brechen und sagen würden: Wir erachten die Berufsbefähigung für den Beruf des Psychologen generell mit einem Master-Abschluss als gegeben. Das wäre die Folge des Antrages David. Aber da muss ich Ihnen sagen: Die Auswirkungen dieses Antrages hat die Kommission nicht diskutiert.

Ich würde meinen, wenn dieser Antrag tatsächlich diskutiert werden müsste, sollten wir das Thema zurücknehmen; dann müssten wir das Gesetz zurücknehmen und diese Frage vertieft prüfen. Es ginge nicht alleine um die Frage der Berufsbezeichnung, sondern um die Frage der Berufsausbildung. Ich würde aufgrund dieser Diskussion in Anlehnung an das, was Herr Bieri gesagt hat, meinen: Wir haben hier möglicherweise noch Fragen und Probleme, aber darüber würde ich nicht heute entscheiden, sondern ich denke, wir sollten das dem Zweitrat zur vertieften Abklärung weitergeben. Aber es wäre meines Erachtens wirklich unverantwortlich, wenn wir die Frage nach der Berufsbefähigung, ob mit Master oder Bachelor, jetzt einfach so - husch, husch! - übers Knie brechen würden.