Kuprecht Alex · Ständerat · 2010-06-15
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2010-06-15
Wortprotokoll
Zur Frage der Haftung im Rahmen eines Arbeitsversuchs: Juristisch gesehen ist die IV während dieser Testarbeitsphase der Arbeitgeber, faktisch arbeitet eine Person bei einer privatrechtlichen Firma. Diese von der Kommission getroffene Regelung in Absatz 3 sieht nun vor, dass auf die versicherte Person dann ein Rückgriffsrecht besteht, wenn sie einen Schaden schuldhaft verursacht hat. Es versteht sich von selbst, dass man bei einem vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachten Schaden auch immer schuldhaft handelt.