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Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2011-03-09

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2011-03-09

Wortprotokoll

Im Namen der BDP-Fraktion beantrage ich Ihnen, auf die Vorlage einzutreten. Wir werden grundsätzlich den Anträgen der Kommissionsmehrheit zustimmen; ich werde das Wort in der Detailberatung deshalb nicht mehr ergreifen.

Während Aus- und Weiterbildung sowie Berufsausübung der ärztlichen Fachpersonen in unserem Land seit 2006 geregelt sind, fehlte bis anhin eine entsprechende Bundesregelung für psychologische Fachpersonen. Die geltenden kantonalen Regelungen sind zum Teil sehr unterschiedlich. Verlässliche Kriterien zur Unterscheidung zwischen qualifizierten und unqualifizierten Anbietern sind nicht gegeben. Daraus resultiert ein unübersichtlicher Markt an psychologischen Dienstleistungen ohne klare Qualitätslabels. Wir haben ein intransparentes Angebot, der Patienten- und der Konsumentenschutz sind ungenügend gewährleistet. Kurz: Der aktuelle Rechtszustand in der Schweiz vermag in diesem Bereich nicht zu genügen.

Der Einwand, wir bräuchten nicht noch ein weiteres Bundesgesetz und nicht noch mehr Bürokratie, kann hier nicht überzeugen, denn wir haben es mit sehr sensiblen Berufszweigen zu tun, mit einem Bereich, wo es um Menschen in psychischen Ausnahmesituationen geht. Gerade solche Menschen laufen aber Gefahr, an schlechtqualifizierte oder unseriöse Anbieter zu geraten.

Mehr Transparenz ist in diesem Berufsfeld deshalb dringend nötig. Das Ziel muss es sein, die Versorgung mit qualitativ hochstehenden psychologischen und psychotherapeutischen Leistungen in der Schweiz klar zu verbessern und hohe und einheitliche Qualitätsstandards für die Psychotherapie zu schaffen. Die Vereinheitlichung der Berufsausübungsbestimmungen auf Bundesebene und deren Festlegung auf hohem Niveau sind dabei unabdingbar. Wir wollen und brauchen in unserem Land eine hohe Qualität, nicht nur im medizinischen, sondern auch im therapeutischen Bereich. Das vorliegende Gesetz soll deshalb einerseits mit der Regelung des Titelschutzes für Psychologen, andererseits mit der Reglementierung der Psychotherapie als psychologischer Beruf den Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleisten.

Wir von der BDP-Fraktion begrüssen dies sehr. Klare, geschützte Berufsbezeichnungen, eidgenössische Weiterbildungstitel als verlässliche Qualitätslabels und verbindliche Regelungen betreffend die Aus- und Weiterbildung sowie die Berufsausübung psychologischer Psychotherapeuten, wie sie inskünftig gelten sollen, sind von grundlegender Bedeutung. Wir schaffen so wichtige Voraussetzungen in diesem Bereich, erlaubt es doch der Bezeichnungsschutz nicht zuletzt auch, schnell und eindeutig zwischen qualifizierten und unqualifizierten Anbietern von psychologischen Dienstleistungen zu unterscheiden bzw. die Übersichtlichkeit insbesondere in Bezug auf die Seriosität der Anbieter massgeblich zu verbessern.

Ich komme zum Schluss: Der gesetzliche Handlungsbedarf im Bereich der Psychologieberufe ist mehr als ausgewiesen. Wir brauchen verlässliche Qualitätslabels, d. h. fachliche Qualität durch einheitliche und verbindliche Qualitätsstandards. Diese Hauptforderungen werden mit dem vorliegenden Gesetz erfüllt: ein Master-Abschluss in Psychologie als Grundvoraussetzung für den Psychotherapieberuf und auch ein abgeschlossenes Psychologiestudium auf Master-Stufe, um sich als Psychologe bezeichnen zu dürfen.