Freysinger Oskar · Nationalrat · 2011-03-09
Freysinger Oskar · Nationalrat · Wallis · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09
Wortprotokoll
Auch hier kann man es sehr kurz machen. Es geht um die Übergangsbestimmungen. Es geht darum sicherzustellen, dass es für Leute, die schon zwei, drei Jahre in ihre psychotherapeutische Ausbildung investiert haben, nicht plötzlich zu einem Abbruch der Übung kommt. Aus diesem Grund wurde dieses Konzept der provisorischen Akkreditierung gewählt, die bei den Weiterbildungsprogrammen ansetzt, nicht aber beim Individuum. Es wird nicht geschaut, wo das Individuum war, was es für einen Weg gemacht hat, sondern man hat gewisse Akkreditierungen, die existieren, und diese werden in Betracht gezogen. Das heisst, dass diese Programme, die zum Teil schon seit Jahren und Jahrzehnten laufen, für eine Übergangszeit von fünf Jahren provisorisch akkreditiert sind. Alle diejenigen, die während dieser fünf Jahre in diesen Weiterbildungen sind, haben die Möglichkeit, eidgenössische Titel zu erwerben und damit berufstätig zu werden. Die Anschlusslösung ist dadurch gegeben, dass während der fünf Jahre der provisorischen Akkreditierung die reguläre Akkreditierung abgeschlossen werden muss - das ist die Bedingung für diese Leute -, damit es nach dieser provisorischen Phase keine Lücke gibt. Das scheint durchaus pragmatisch, und die Mehrheit der Kommission bittet Sie, das so zu akzeptieren.