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Bürgi Hermann · Ständerat · 2001-06-07

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-06-07

Wortprotokoll

Zur Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK) habe ich noch drei kurze Vorbemerkungen zu machen.

[PAGE 234] 1. Sie wissen, dass die EVK ein Bundesamt im Eidgenössischen Finanzdepartement ist, und die Pensionskasse des Bundes (PKB) ist eine Abteilung innerhalb der EVK. Die Aufgabe der EVK ist es, die berufliche Vorsorge für das Bundespersonal abzuwickeln, zusätzlich sind vorläufig noch die Post und 81 angeschlossene Organisationen dabei. Ich erwähne dies, weil das demnächst zu Ende gehen wird. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Pensionskasse wird dann die Neuorganisation greifen - im Laufe des Jahres 2002, wie man uns gesagt hat. Das Ganze wird in die "Publica" überführt. Wie wir orientiert wurden, ist in organisatorischer Hinsicht davon auszugehen, dass dann Herr Bundesrat Villiger im EFD ein Bundesamt weniger haben wird. Das wird in organisatorischer Hinsicht der Fall sein.

2. Was die Altlasten betrifft, ist heute schon festgestellt worden, dass in diesem Zusammenhang sehr gute Arbeit geleistet worden ist. Diesem Kompliment kann ich mich vorbehaltlos anschliessen. Wir haben uns im vergangenen Jahr intensiv damit auseinander gesetzt und uns dieses Jahr darauf beschränken können festzustellen, dass die Dossierbereinigung tatsächlich abgeschlossen ist. Es bleiben nur noch hundert Dossiers übrig, aber das ist vernachlässigbar.

Es ist aber festzustellen und zur Kenntnis zu nehmen, dass noch nicht alle Versicherten einen aktualisierten Versicherungsausweis haben. Das wird erst im Jahre 2002 der Fall sein, wenn das Ganze in die "Publica" übergeführt sein wird. Dies schmälert im Grundsatz die positive Situation in Bezug auf die Altlastenbereinigung keineswegs. Ich kann mich also dem Dank und der Anerkennung anschliessen.

3. Was den Deckungsgrad betrifft, so müssen wir uns bewusst sein, dass er sich für das Bundespersonal von 63,9 auf 63,1 Prozent und bei der Post von 64,6 auf 63,9 Prozent verringert hat. Diese Verschlechterung ist darauf zurückzuführen, dass der Anlageertrag nicht das gewünschte Resultat erbracht hat. Die Performance der Anlagen beträgt 2,75 Prozent, und an sich wären 4 Prozent nötig gewesen, um diesen Deckungsgrad halten zu können. Herr Düggeli, der Leiter der PKB, hat festgestellt, leider habe man im Jahre 2000 nicht den günstigsten Zeitpunkt erwischt - da kann er nichts dafür, es war höhere Gewalt -, um an den Aktienmarkt zu gehen. Das ist nun das Schicksal, mit dem die Pensionskasse des Bundes leben muss, und das hat zu dieser Verschlechterung geführt.

In Klammern sei angemerkt - Herr Bundesrat Villiger hat das angetönt -, dass aus diesem Deckungsgradanteil auch noch Verpflichtungen für den Bund entstehen. Wenn die Pensionskasse der Post weggeht und die Überführung der PKB stattfindet, entstehen dann noch erhebliche Verpflichtungen für den Bund. Darüber werden wir noch orientiert.

Zu den Grundlagen für die Genehmigung dieser Rechnung kann ich mich kurz fassen. Sie wissen, dass es eine verwaltungsexterne Kontrollstelle gibt, Ernst & Young, die einen Bericht erstellt hat. Ernst & Young sagen, dass gemäss ihrer Beurteilung die Jahresrechnung, die Geschäftsführung und die Vermögensanlagen sowie die Alterskonten ohne Einschränkungen dem schweizerischen Gesetz entsprechen, den Statuten und Reglementen. Sie empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Ich muss Sie noch daran erinnern, dass bei der Genehmigung der Jahresrechnung 2000 die Sonderrechnungen von 1994 und 1997 nicht erfasst werden. Im Bundesbeschluss steht das nicht ausdrücklich, aber ich halte dies fest. Da müssen wir noch irgendwann einen formellen Strich ziehen. Herr Bundesrat Villiger nickt. Irgendwann müssen wir die Geschichte dann formell noch erledigen. Diese Sonderrechnungen werden jetzt also nicht genehmigt; das bleibt vorläufig offen.

Als zweiten Bericht möchte ich den Bericht der versicherungstechnischen Kontrollstelle erwähnen. Sie hat auch bestätigt, dass alles in Ordnung ist. Deshalb kann ich Ihnen im Namen der Finanzkommission beantragen, auch die Rechnung der Eidgenössischen Versicherungskasse und der Pensionskasse des Bundes zu genehmigen. Sie sehen im Bundesbeschluss, dass wir einen Abänderungsantrag gestellt haben, aber dieser ist rein formeller Natur. Wir erwähnen das neben der eigentlichen Bundesrechnung noch speziell.

So viel zur Eidgenössischen Versicherungskasse.