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Pfister Theophil · Nationalrat · 2011-03-09

Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion bittet Sie, hier der Minderheit Triponez, vertreten durch Kollege Malama, zu folgen.

Artikel 1 ist der Zweckartikel dieses Gesetzes. In diesem Gesetz sollen zwei unterschiedliche Anforderungen geregelt werden. Zum einen, und das ist dominant, geht es um den Schutz der Personen und der Personendaten der betroffenen Menschen. Zum anderen geht es aber auch darum, die Forschung, die letztlich auch dem Menschen dient und der wir viel zu verdanken haben, nicht zu behindern. Die Forschung am Menschen ist nicht menschenfeindlich, wie man manchmal den Eindruck bekommen könnte, wenn man einzelne Voten hört, sondern sie ist - natürlich hat sie daneben auch einen kommerziellen Aspekt - ein Dienst am Menschen, und sie soll dies auch bleiben. Mit dieser Intention wurde der Verfassungsartikel formuliert. Dementsprechend soll auch in diesem Gesetz der Zweckartikel formuliert sein, weshalb die Forschungsfreiheit darin zu erwähnen ist. Tun wir das nicht, wird sich ein Trend verstärken, den wir heute schon beobachten können, nämlich die Auslagerung der Forschung am Menschen in andere Länder. Diese Gefahr ist real. Damit würde ein grosses Mass an Wissen und Können verschwinden, das in verschiedenster Art und Weise direkt den Patienten in unseren Spitälern hätte zugutekommen können. Mit diesem Gesetz legen wir die Basis für eine aktive, menschendienliche Forschung am Menschen und gleichzeitig für den Schutz der Personen und ihrer Daten. Dies wird mit der Formulierung gemäss Minderheitsantrag bestätigt.

Ich bitte Sie darum namens der SVP-Fraktion, die ausgewogene Formulierung der Minderheit zu unterstützen.