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Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · 2011-03-09

Bruderer Wyss Pascale · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die Vorgeschichte dieser Vorlage wurde bereits erläutert: parlamentarische Vorstösse, Verfassungsartikel, Volksabstimmung. Nun folgt die Umsetzung, die Konkretisierung des Verfassungsartikels auf Gesetzesebene. Es handelt sich dabei ohne Zweifel um ein sehr sensibles Thema, und entsprechend vorsichtig, entsprechend umsichtig ist hier zu legiferieren. Es geht um eine Gratwanderung zwischen genügend Schutz der Menschen in der Forschung einerseits und genügend guten Rahmenbedingungen und genügend Freiraum und Freiheit für die Forschung andererseits.

Diese Gratwanderung widerspiegelte sich bereits in den Diskussionen, die wir hier zum Verfassungsartikel hatten, Sie erinnern sich vielleicht daran. Das deutliche Ja zu diesem Verfassungsartikel an der Urne war wohl schon ein Beweis des Vertrauens der Bevölkerung in die Forschung hier in der Schweiz, die mit Verantwortung umzugehen weiss. Das Ja war aber ganz bestimmt auch ein Beweis des Vertrauens der Bevölkerung in die Politik, die der Forschung den erforderlichen Rahmen zu geben hat: ein Rahmen, der je nach Schutzbedürftigkeit der verschiedenen Personengruppen, wie es Josiane Aubert gerade erläutert hat, angepasst werden kann, angepasst werden muss, ein Rahmen, der gleichzeitig die Attraktivität des Forschungsplatzes Schweiz hochhält.

Wir sind seitens der SP-Fraktion mit dem bundesrätlichen Entwurf in den Grundzügen zufrieden. Der Entwurf zeugt vom nötigen Bewusstsein und von der nötigen Sensibilität bei der erwähnten Güterabwägung. Der Entwurf ist unseres Erachtens auch begrifflich klar. Gerade die begriffliche Klarheit ist ein Schlüssel für die spätere Umsetzung und Umsetzbarkeit dieses Gesetzes. Wir warnen davor, den Weg neuer Begrifflichkeiten, den Weg anderer Konzepte einschlagen zu wollen, gerade weil es sich bei diesem Gesetz um die Zusammenführung bestehender Regulierungen handelt. Auf die entsprechenden Artikel kommen wir in der Detailberatung noch zu sprechen.

Wir empfehlen Ihnen, auf diese Vorlage einzutreten und anschliessend grosso modo dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.