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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2011-03-09

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2011-03-09

Wortprotokoll

Die Wichtigkeit dieses Gesetzes ist wirklich unbestritten. Es ist eines der zentralen Regelwerke, die wir in unserem Land machen, wo es wirklich um uns selber, um den Menschen, geht. Es ist ein Gesetz, das sich im Spannungsfeld zwischen der Würde und der Persönlichkeit des Menschen einerseits und der Forschungstätigkeit in der Schweiz - eine Stärke der Schweiz - andererseits bewegt. Der Forschungsplatz Schweiz muss dabei, wie mein Vorredner das eindrücklich geschildert hat, konkurrenzfähig bleiben. Diese Konkurrenzfähigkeit gibt es aber nur, wenn die Menschen eine solche Regelung auch mittragen, und dies geschieht nur, wenn die Regeln klar sind und wenn eine grosse Vertrauensbasis der Menschen da ist, damit sie mit der Forschung zusammenarbeiten wollen.

Die internationalen Standards sind hinlänglich bekannt. Es sind einerseits die Biomedizin-Konvention und andererseits die Helsinki-Deklaration. Das Gesetz soll demnach wirklich klare Begrifflichkeiten aufweisen, die nicht nur von den Forschenden, sondern eben auch von den Bürgerinnen und Bürgern, von den Menschen in diesem Land, begriffen werden können. Denn auch hier sind die betroffenen Leute teilweise in Situationen, in denen sie nicht zuerst studieren wollen, was genau gemeint ist oder was genau gemeint sein könnte. Die Klarheit, über die wir auch beim Psychologieberufegesetz diskutiert haben, ist in diesem Gesetz beinahe noch wichtiger, weil es viel umfassender ist als das vorher beratene Gesetz.

Bei Artikel 3, Begriffe, wird es um eine konzeptionelle Abstimmung gehen. Von der Mehrheit wird beantragt, sich auf den Begriff "biologisches Material und gesundheitsbezogene Daten" zu konzentrieren. Die Minderheit und in diesem Fall auch der Bundesrat wollen aber ein Konzept, bei dem es um biologisches Material geht und dann eine Unterscheidung zwischen genetischen und nichtgenetischen Daten gemacht wird. Es wird an Ihnen sein, die Prioritäten und die Wichtigkeit dieser beiden Konzepte abzuwägen und sich auszumalen, mit welchem die Forderung nach Klarheit mehr oder weniger erfüllt wird. Von mir aus gesehen ist das Konzept "biologisches Material und gesundheitsbezogene Daten", also Software und Hardware, eindeutiger und klarer als das andere Konzept. Die FDP-Liberale Fraktion wird in ihrer Mehrheit hier wahrscheinlich dennoch dem Entwurf des Bundesrates zustimmen. Es ist aber so, dass die ganze Thematik so komplex ist - auch die Beratungen in der Kommission waren sehr komplex -, dass wir darauf angewiesen sind, die Terminologie hier im Rat zu klären, die Materialien hier zu füllen, damit der Zweitrat für weiter gehende Entscheide eine gute Grundlage hat.

Unter dem Strich ist das Humanforschungsgesetz eine gute Chance, mit der Respektierung der Würde und der Persönlichkeit des Menschen das Vertrauen, die Klarheit und die Freiheit nachhaltig zu stärken - zugunsten der Gesundheit der Menschen und des Forschungsplatzes Schweiz.

Ich danke Ihnen für das Eintreten auf diese enorm wichtige Vorlage.

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