Janiak Claude · Ständerat · 2013-03-04
Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-04
Wortprotokoll
Sie erinnern sich sicher an die Diskussion, die wir in diesem Rat am 14. März 2012 zu diesem Thema geführt haben; es ist bald ein Jahr her. Ich erinnere mich sehr gut an diese Diskussion. Viele Mitglieder dieses Rates, die am Schluss dem Vorstoss zugestimmt haben, brachten zum Ausdruck, dass sie zwar zustimmen könnten, dass sie allerdings nur die Stiefkindadoption akzeptieren würden. Das ist jetzt das, was der Nationalrat beschlossen hat. Er hat nämlich den Vorstoss abgeändert und mit einer doch sehr deutlichen Mehrheit von 113 zu 64 Stimmen die Version beschlossen, die Ihnen vorliegt. Das ist eine doch sehr grosse Änderung. Damit wird gleichgeschlechtlichen Partnern, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, die Adoption eines Kindes ermöglicht.
Ich glaube, wir müssen die Diskussion jetzt nicht noch einmal in extenso führen. Sie kennen das Thema; Sie erinnern sich an die Debatte, die wir damals geführt haben. Ich darf immerhin noch daran erinnern, dass bei jeder Adoption - das wird bei dieser Debatte immer wieder unter den Tisch gewischt - Artikel 268a ZGB die Voraussetzung ist, der nämlich besagt, dass eine eingehende Prüfung stattfinden muss. Namentlich werden immer die Persönlichkeit und die Gesundheit der Adoptiveltern und des Adoptivkindes, ihre gegenseitige Beziehung, die erzieherische Eignung, die wirtschaftliche Lage, die Beweggründe und die Familienverhältnisse der Adoptiveltern sowie die Entwicklung des Pflegeverhältnisses abgeklärt. Ich habe schon vor einem Jahr gesagt: Man würde sich manchmal wünschen, es würden auch in anderen Fällen, in denen Eltern Kinder bekommen, zuerst solche Abklärungen vorgenommen.
Etwas hat sich allerdings geändert - auch seit der Beratung im Nationalrat -, und zwar Folgendes: Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg hat ein Urteil gefällt - es bezog sich auf Österreich - und darin festgehalten, dass dieses Land mit der fehlenden Möglichkeit einer Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare gegen das Diskriminierungsverbot verstosse. Auch in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kürzlich entschieden, dass gleichgeschlechtliche Paare - Homosexuelle, die in eingetragener Partnerschaft leben - künftig ein von ihrem Partner zuvor angenommenes Kind adoptieren dürfen. Das Gericht erklärte Beschränkungen im deutschen Adoptionsrecht für verfassungswidrig. Das, glaube ich, wäre doch auch hier zur Kenntnis zu nehmen, damit nicht auch wir Gefahr laufen, am Schluss dann von Strassburg noch einen Wink zu bekommen.
Ich habe heute Morgen - das mache ich immer - Frühstücksfernsehen bei der ARD geschaut, und da war gerade das eine halbe Stunde lang das Thema. Da hat der Fraktionsvorsitzende der CDU - ich möchte betonen: der CDU - gesagt: Wenn es Urteile eines Verfassungsgerichtes oder jetzt eben auch des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Strassburg gibt - der ja für uns auch massgebend ist -, dann muss man diese akzeptieren und umsetzen, ob es einem passt oder nicht. Ich muss Ihnen sagen, diese Aussage hat mich sehr gefreut. Es geht für mich immerhin auch um das Verständnis der Rechtsstaatlichkeit, dass man Urteile der dritten Gewalt, die auch eine bestimmte Rolle zu übernehmen hat, zur Kenntnis nimmt.
Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen. Wir sind mit 9 zu 3 Stimmen dem Nationalrat gefolgt. Damit wäre dann dieses Thema vom Tisch, und wir wären beim Bundesrat, der ja in Aussicht gestellt hat, dass er das Adoptionsrecht revidieren wird.