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Janiak Claude · Ständerat · 2013-03-04

Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-04

Wortprotokoll

Ich möchte Sie zunächst daran erinnern, dass wir jetzt über die Änderung der Verhältnisse im Scheidungsrecht reden. Wir sind jetzt also nicht bei den Wirkungen des Kindesverhältnisses, dem zentralen Punkt dieser Revision. So gravierend kann das Problem nicht sein, weil es nämlich nicht so wahnsinnig viele Fälle gibt, bei welchen aufgrund der veränderten Verhältnisse dann auch prozessiert wird; so dramatisch, wie Herr Cramer dies geschildert hat, ist es nicht.

Wir haben uns die Frage gestellt: Muss man hier etwas am geltenden Recht ändern? Das war die Frage. Es ist eine Fassung, die sich eingespielt hat, und es gibt kaum Probleme. Im Entwurf des Bundesrates wird zudem auf die Wirkung des Kindesverhältnisses verwiesen, obwohl bei den Bestimmungen über die Wirkungen des Kindesverhältnisses keine Regeln über veränderte Verhältnisse bei elterlicher Sorge bestehen. In der Kommission haben wir uns hauptsächlich darüber unterhalten, also ob etwas schiefgelaufen ist mit der bisherigen Regelung bei Artikel 134. Das konnten wir nicht feststellen.

Dann war ein Thema, das gebe ich zu, ob die neugeschaffenen Kindesschutzbehörden dann tatsächlich auch über diese fachlichen Kompetenzen verfügen werden, um die pekuniären Seiten bei diesen Streitigkeiten zu regeln. Die Gerichte haben eine langjährige Praxis dazu entwickelt. Man kann davon ausgehen, dass das auch schweizweit gehandhabt wird. Es ist völlig offen, wie sich diese Kindesschutzbehörden entwickeln werden. Und noch einmal: Wir reden hier nur über einen sehr beschränkten Aspekt. Wir reden über die Fälle, in denen sich die Verhältnisse nach einer Scheidung geändert haben, und ich glaube nicht, dass diese Fälle sehr zahlreich sein werden. Es haben sich, wie gesagt, einheitliche Regelungen herauskristallisiert, und wir wissen nicht, wie das später mit diesen Kindesschutzbehörden sein wird, ob bei den Beurteilungen wieder der grosse Föderalismus einkehren wird; das wissen wir nicht.

Aber die Mehrheit der Kommission hat diese Vorbehalte gehabt und sich deshalb entschieden, an der bisherigen, bewährten Lösung festzuhalten. Ich bitte Sie, das Gleiche zu tun.