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Müller Geri · Nationalrat · 2013-06-03

Müller Geri · Nationalrat · Aargau · Grüne Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Ich präsentiere Ihnen die Botschaft des Bundesrates zur Genehmigung der mit Frankreich und dem Cern abgeschlossenen Abkommen über das Recht, das für die Unternehmen auf dem Gelände des Cern anwendbar ist.

Worum geht es? Das Cern existiert seit 1965, es macht Forschungen im Bereich der Kernenergie, aber auch andere Forschungen. Die Forschungsanlagen des Cern sind räumlich ständig ausgedehnt worden. Das Cern ist vom Kanton Genf, also von schweizerischem Staatsgebiet, immer mehr auf französisches Staatsgebiet erweitert worden, und diese Entwicklung hat für die Arbeiterinnen und Arbeiter zu unterschiedlichen Arbeitssituationen geführt. Die Frage war: Welches Recht gilt für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im schweizerischen bzw. im französischen Teil des Cern arbeiten?

Diese Abkommen versuchen, eine Regulierung für die Zukunft festzulegen, nachdem es in der Vergangenheit zu verschiedenen problematischen Situationen, zu Reklamationen des Personals, zu Demonstrationen usw. gekommen ist. Es fehlte die Rechtssicherheit, denn es gab zwei staatliche Vereinbarungen, die angewendet werden konnten. Man muss sich das so vorstellen: Transportunternehmer, Reinigungsunternehmer, Wachunternehmer beispielsweise stehen unter zwei anwendbaren Gesetzen.

Gemäss den Abkommen soll für Arbeiten, für die von vornherein definiert ist, auf welchem Gebiet die entsprechenden Unternehmen hauptsächlich aktiv sind, das entsprechende Staatsrecht anwendbar sein. Wenn eine Wachgesellschaft also beispielsweise zu mehr als 50 Prozent auf schweizerischem Territorium arbeitet, dann ist es egal, wo ihre Arbeitnehmer wirklich arbeiten: Dann ist schweizerisches Recht anwendbar, und im umgekehrten Fall ist französisches Recht anwendbar.

Die Abkommen sollen also festlegen, aufgrund von welchem Staatsrecht die Löhne und Entschädigungen, die Ferien oder die Art der Arbeitseinsätze geregelt werden sollen. In der Kommission gab es dazu eine kleine Debatte über die Frage, was eigentlich passiert, wenn jemand beispielsweise bewusst dann die günstigen Bedingungen aussucht oder bewusst versucht, bei den Arbeitsbedingungen einen tieferen Standard zu setzen. Diese Frage kann natürlich nicht abschliessend geklärt werden. Bei der Ausschreibung ist es aber einfach entscheidend, dass festgelegt wird, auf welchem Territorium - sei es in der Schweiz oder in Frankreich - die Arbeit hauptsächlich erbracht wird.

Die Kommission hat der Vorlage deshalb zugestimmt, weil die heutige Regulierung sehr offen ist und sie häufig zuungunsten der Arbeitnehmenden angewendet wird. Deshalb gibt es diese beiden Abkommen, welchen die Kommission mit einer grossen Mehrheit zugestimmt hat.

Ich bitte den Rat, ebenfalls so zu entscheiden.