Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · 2013-06-03
Schneider-Schneiter Elisabeth · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die Kommission hat die parlamentarische Initiative Stamm vorgeprüft. Sie zielt darauf ab, dass die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit eine Kandidatur der Schweiz für die Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat durch das Schweizer Parlament beschlossen und dieser Beschluss dem fakultativen Referendum unterstellt werden kann.
Gerne berichte ich Ihnen im Namen der Kommission wie folgt: Ob die Schweiz für eine befristete - befristete! - zweijährige Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat kandidieren möchte oder nicht, ist eine Frage, die in den beiden Aussenpolitischen Kommissionen bereits im Oktober 2010 ausführlich diskutiert wurde. Beide APK haben im Rahmen der Konsultation einer Bewerbung um eine Mitgliedschaft zugestimmt. Die APK-NR hat in den Jahren 2009 und 2010 verschiedene Anhörungen zu dieser Kandidatur durchgeführt und sich am 25. Oktober 2010 mit 16 zu 6 Stimmen deutlich für eine Kandidatur der Schweiz für einen nichtständigen Sitz im Uno-Sicherheitsrat ausgesprochen. Aufgrund dieser positiven Beschlüsse der beiden Aussenpolitischen Kommissionen hat der Bundesrat dann die Kandidatur für die Periode 2023/24 angemeldet.
Es geht bei der parlamentarischen Initiative Stamm nun also nicht um die Frage, ob die Schweiz für den Sicherheitsrat kandidieren soll oder nicht, wie man das eigentlich nach meinem Vorredner hätte denken können, sondern es geht um die Frage, ob diese Kandidatur dem Parlament unterbreitet und damit dem fakultativen Referendum unterstellt werden soll.
Die APK-NR hat sich an ihrer Sitzung vom 14./15. Januar 2013 ausführlich mit dieser parlamentarischen Initiative befasst. Die Befürworter der Initiative vertreten die Haltung, dass es sich bei der Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat um ein Engagement handle, welches für die Schweiz von zentraler Bedeutung und mit der schweizerischen Neutralität nicht zu vereinbaren sei. Entscheide über kriegerische Interventionen oder Boykotte stünden zur schweizerischen Friedenspolitik in Widerspruch. Eine Mehrheit der Kommission vertritt aber die Meinung, dass im Rahmen der Uno-Abstimmung im Jahr 2002 klar zum Ausdruck gekommen sei, dass eine Mitgliedschaft in der Uno ebenfalls eine Mitgliedschaft in den Kernorganen der Uno - dazu gehört auch der Sicherheitsrat - möglich machen wird. In der damaligen Botschaft über die Uno-Mitgliedschaft ist auch nachzulesen, dass sich die Schweiz für einen nichtständigen, zweijährigen Sitz im Sicherheitsrat bewerben kann und dass der völkerrechtliche Vertrag eine derartige Mitgliedschaft auch vorsehen würde. Der Sicherheitsrat ist das zentrale Organ im Uno-System mit der Verantwortung für die Wahrung von Frieden und Sicherheit. In erster Linie geht es bei allen Aufgaben des Sicherheitsrates um Friedenserhaltung und Friedensförderung.
Eine Mitgliedschaft der Schweiz im Sicherheitsrat ist kein Politikwechsel. Es ist auch keine neue völkerrechtliche Verpflichtung - es ist eine Funktion und eine Folge der Mitgliedschaft in der Uno. Diese Meinung vertritt die Kommission.
Die APK-NR hat mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, der parlamentarischen Initiative Stamm keine Folge zu geben. Sie ist der Ansicht, dass das Parlament durch den Konsultationsprozess ausreichend in den Entscheidungsprozess eingebunden werden kann und dass der Entscheid über eine allfällige Kandidatur in der aussenpolitischen Kompetenz des Bundesrates liegt. Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass bei einem Entscheid von dieser Tragweite das Parlament und das Stimmvolk einbezogen werden müssen. Die Kommission war sich aber darin einig, dass der Bundesrat gehalten ist, über eine derartige Kandidatur eine breite Diskussion sowohl mit dem Parlament als auch mit der Öffentlichkeit zu führen und das Parlament regelmässig über die Absichten des Bundesrates, den Stand der Verhandlungen und die Konsequenzen ins Bild zu setzen.
Unsicher war die Kommission auch in Bezug auf das Verhältnis einer Mitgliedschaft im Uno-Sicherheitsrat zur schweizerischen Neutralität. Im Rahmen der Diskussion hat die Kommission deshalb - so quasi als Gegenvorschlag zur parlamentarischen Initiative Stamm - mit 17 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen ein Kommissionspostulat verabschiedet, welches den Bundesrat beauftragen soll, dem Parlament einen Bericht über eine Kandidatur vorzulegen, worin insbesondere auch die Frage der Neutralität erörtert werden soll.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Kommission, dem Antrag der Mehrheit zu folgen, der parlamentarischen Initiative Stamm keine Folge zu geben und das Kommissionspostulat anzunehmen.