Friedl Claudia · Nationalrat · 2013-06-03
Friedl Claudia · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-03
Wortprotokoll
Die Schweiz ist nun seit fünfzig Jahren im Europarat. Die Konventionen des Europarates sind wichtige Instrumente im Zusammenleben der Staaten in Europa, und zwar aller Staaten in Europa, weit über die EU hinaus. Für viele Länder sind diese Konventionen wichtige Standards für die Staatsführung. Die Konventionen sollen gemeinsame Probleme auf nationaler Ebene lösen helfen und zudem für eine Harmonisierung in den Gesetzgebungen sorgen.
Die Schweiz hat sich bei ihrem Beitritt zum Ziel gemacht, sich aktiv an der Ausarbeitung der Konventionen zu beteiligen. Das unterstützt die SP ausdrücklich. Wir stellen aber fest, dass immer noch viele Konventionen von der Schweiz nicht unterzeichnet und ratifiziert worden sind. In den letzten vier Jahren sind gerade sieben Konventionen ratifiziert worden, darunter aber immerhin die wichtige Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels.
Im nun vorliegenden Bericht des Bundesrates stellen wir positiv fest, dass mehrere Konventionen mit einer B-Priorität ausgestattet worden sind; das heisst, dass sie in naher Zukunft unterzeichnet werden sollen. Darunter sind mehrere Konventionen aus dem Bereich des öffentlichen Rechtes, des Verwaltungsrechtes sowie der Amtshilfe. Das begrüssen wir.
In die Kategorie A jedoch - das ist die Kategorie, die eine Ratifizierung in der laufenden Legislatur vorsieht - sind nur gerade vier Konventionen eingeordnet. Wichtig ist der SP, dass die Übereinkunft zum Schutze von Kindern gegen sexuellen Missbrauch und sexuelle Ausbeutung dazugehört. Die Vorlage soll noch diesen Sommer dem Nationalrat zugeleitet werden, was wir sehr begrüssen.
Bei verschiedenen anderen Konventionen mit einer B- oder C-Priorität vermisst die SP eine straffere Zielsetzung. Ich erwähne aus der Kategorie C ganz speziell die revidierte Europäische Sozialcharta, deren Ratifizierung für neue Mitglieder des Europarates heute zu den Grundvoraussetzungen gehört und zu der das Postulat 10.3004 der APK-SR vorliegt, damit sie ratifiziert werden kann. Diese Konvention gehört unseres Erachtens ganz klar in die A-Kategorie.
Das Gleiche gilt für das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese Konvention ist unbestrittenermassen von grosser Bedeutung, ist sie doch eines der ersten rechtsverbindlichen internationalen Instrumente, welche Frauen vor Gewalt schützen. 25 Länder haben sie bereits unterschrieben, aber erst 3 ratifiziert; damit ist sie noch nicht in Kraft, weil es dafür 10 Länder braucht. Die Schweiz kann hier also auch einem europaweit wichtigen Anliegen zum Durchbruch verhelfen. Die SP begrüsst es sehr, dass der Bundesrat nun angekündigt hat, diesem Geschäft nun doch noch mehr Tempo zu verleihen, als im Bericht vorgesehen ist, und auch diese Vorlage bald ins Parlament zu bringen.
Die SP wünscht sich dies auch für weitere Konventionen, so beispielsweise für solche im Bereich der Niederlassungsfreiheit und des Diskriminierungsverbots. Leider mussten wir feststellen, dass unter der Rubrik "Natur und Umwelt" keine einzige Konvention bereitliegt. Gerade die Schweiz hatte bei der Entwicklung von Standards in diesem Bereich, wie beispielsweise zum Umgang mit Chemikalien, wichtige Impulse geliefert, was heute anscheinend nicht mehr der Fall ist. Eine gesunderhaltende Umwelt gehört unseres Erachtens ebenfalls zu den Menschenrechten.
Die SP dankt für den Bericht und erwartet vom Bundesrat, dass er sowohl weitere Ratifizierungen von Konventionen zügig vorantreibt sowie bei der Erarbeitung gemeinsamer Standards mithilft. Die Schweiz soll in diesen europäischen Vertragswerken eine wichtige Rolle spielen.