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Flach Beat · Nationalrat · 2013-06-03

Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Hier, im letzten materiellen Teil dieses Geschäftes, geht es darum, wie lange wir die Türe offen lassen wollen, um Konflikte zu bereinigen. Es wurde jetzt hier mehrfach gesagt, mit der Fünfjahresregel würde man verhindern, dass man die Büchse der Pandora aufmacht. Das ist aber nicht so. Wenn auch fünf Jahre nach Inkrafttreten eines Scheidungsurteils ein Bedürfnis besteht, es anzufechten, dann ist die Büchse der Pandora sowieso schon offen: Der Konflikt besteht dann sowieso schon. Was wir aber wissen, ist, dass die Konflikte wahrscheinlich mit der Anzahl Jahre abnehmen werden. Die Leute, also die ehemaligen Ehegatten, die Eltern des Kindes, werden sich daran gewöhnen, dass sie eine Regelung getroffen haben.

Ich habe immer Mühe damit, wenn man versucht, Gerechtigkeit aufgrund von statistischen Zahlen herbeizuführen, und dann sagt, die Kinder seien ja dann soundso alt und der Konflikt spiele dann keine Rolle mehr. So bricht man, wie gesagt wurde, alte Gräben wieder auf. Wenn es darum geht, Gerechtigkeit zu suchen, dann bin ich dagegen, dass man eine strikte Grenze bei fünf Jahren einführt, die im Grunde genommen einfach willkürlich ist; sie lässt sich tatsächlich weder statistisch noch rechtlich begründen.

Ich bitte Sie darum namens der Grünliberalen, hier beim Antrag der Mehrheit zu bleiben. Der Ständerat wird sich auch noch einmal überlegen, ob es wirklich notwendig ist, hier die Türe nach fünf Jahren zu schliessen.