Leuenberger Ernst · Ständerat · 2001-06-07
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Der Rechnungsabschnitt des Justiz- und Polizeidepartementes ist aus finanzpolitischer Sicht erfreulich. 176 Millionen Franken unter dem Budget wird abgeschlossen, was etwa 10 Prozent ausmacht. Allerdings wissen wir: Bei diesem Departement sind 80 Prozent der Ausgaben im Bereich des Bundesamtes für Flüchtlinge angesiedelt und nur 20 Prozent im eigentlichen engeren Bereich des Justiz- und Polizeidepartementes.
Wir haben uns in der Finanzkommission mit einigen Fragen etwas vertieft befasst. Eine war eine Querschnittfrage über alle Departemente: Wir haben uns bei der Budgetrubrik "Dienstleistungen Dritter" etwas intensiver mit der Öffentlichkeitsarbeit der verschiedenen Departemente befasst und hier auch beim Justiz- und Polizeidepartement gründlich nachgefragt, was unter dem Titel Öffentlichkeitsarbeit so alles angestellt wird. Wir haben uns davon überzeugen lassen, dass das nicht primär PR-Büros sind, die Glanz und Gloria der Departementschefs in der Öffentlichkeit erhöhen - so weit nötig -, sondern dass da auch eine Riesenarbeit geleistet wird, etwa in der Beantwortung von Bürgerinnen- und Bürgerbriefen, oder im Empfang von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Sorgen und Nöte an höchster Stelle vortragen wollen. Man hat uns darauf hingewiesen, dass auch die neueren Methoden, die da angewendet werden, wie etwa Internet-Auftritt, gewisse Kostenfolgen haben, die sich hier niederschlagen. Jedenfalls hat die Finanzkommission im Bereich des Justiz- und Polizeidepartementes an den gemachten Anstrengungen zur Öffentlichkeitsarbeit aus finanzpolitischer Sicht keine Kritik anzubringen.
Wir haben uns sodann im Bereich des Bundesamtes für Justiz mit Beiträgen an die Erziehungseinrichtungen und auch Strafvollzugseinrichtungen befasst, weil uns aufgefallen ist, dass hier das Budget um erhebliche Beträge nicht ausgeschöpft worden ist. Das kann verschiedene Ursachen haben: Zum einen könnte man überbudgetiert haben, zum anderen könnte es sein - was vor allem die Kantone interessiert -, dass beispielsweise auch Zahlungen nicht gemacht worden sind und die Kantone auf ihre Zahlungen warten müssen. Wir sind dieser Frage nachgegangen und haben dabei ein wenig in ein Wespennest gestochen. Die zuständige Amtsstelle hat sich brieflich vernehmen lassen, und ich will Ihnen die Tonart nicht vorenthalten. Damit es im Amtlichen Bulletin festgehalten ist, hier wörtlich: "Wir haben noch nie eine Auszahlung verschleppt, um die Kredite nicht auszuschöpfen, sondern bemühen uns, den eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und die Termine einzuhalten." Ich bin froh über diese klare Antwort. Damit war auch unsere Frage zu unserer Befriedigung beantwortet.
Wir haben uns sodann intensiver mit dem Hauptausgabenposten im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement befasst, dem Bundesamt für Flüchtlinge. Wir haben festgestellt, dass der grösste Teil der Budgetunterschreitung aus diesem Bereich herrührt, nämlich 159 Millionen Franken unter Budget, was etwa 11 Prozent ausmacht. Wir haben uns mit einem Spezialproblem dieses Bereiches zu befassen gehabt, weil uns die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) in ihrem Bericht darauf aufmerksam gemacht hat, dass im Jahre 2000 bei einem Kanton Probleme - ich sage einmal etwas zurückhaltend: Abrechnungsprobleme - aufgetreten sind. Zum Zeitpunkt der Beratungen in Subkommission und Finanzkommission waren diese Verfahren noch nicht abgeschlossen. Ich weiss nicht, wieweit sie es heute sind; vielleicht wird sich Bundesrat Villiger dazu noch äussern.
Wir sind der EFK jedenfalls dankbar, dass sie uns auf dieses Problem aufmerksam gemacht hat. Offensichtlich sind in den Vorgängen des Finanzablaufs und des Finanzflusses gewaltige Beurteilungsdifferenzen zu beobachten. Die Finanzkommission ist jedenfalls der Meinung, wir wollten und könnten es uns nicht leisten, dass im Flüchtlingsbereich auf kantonaler Vollzugsebene mit den Mitteln unsorgfältig oder zu grosszügig umgegangen wird.
Ich würde die eher persönlich gefärbte Bemerkung beifügen: Ich habe festgestellt, dass es sich hier um eine etwas verunglückte Privatisierungs- und Outsourcingübung handelt, indem man die Flüchtlingsfürsorge in diesem Kanton privatisiert hat. Der Chef des Bundesamtes für Flüchtlinge, Herr Gerber, hat auf die entsprechende Frage gesagt, die grösste Sorge für ihn sei, dass ein weiterer Kanton drauf und dran sei, das gleiche Modell zu wiederholen. Die EFK wird da zum Rechten sehen. Es kann ja nicht der Zweck der Übung sein, dass plötzlich die Aufwendungen im Flüchtlingsbereich in ein schiefes Licht geraten, weil in einer kantonalen Administration etwas grosszügig gewirtschaftet wird.
Vielleicht erlauben Sie mir noch zwei Sätze des Ausblicks. Ich mache das auch ein bisschen aus Selbstschutz, weil wir im Dezember Budgetberatungen haben werden. Ich weiss, dass wir in diesem Departement dann höchstwahrscheinlich wieder mit Ausgabensteigerungen im engeren Bereich konfrontiert sein werden, und zwar hervorgerufen durch die von uns beschlossene Effizienzvorlage. Sie wird ja im Endeffekt dazu führen, dass da 300 bis 400 zusätzliche Stellen in diesem besonderen Bereich der Kriminalitätsbekämpfung geschaffen werden, zu dem wir alle stehen und den wir alle als notwendig erachten. Aber für mich ist das ein Beispiel von neuen Aufgaben, die zum Bund kommen und dann zu neuen Ausgaben führen, die wir offensichtlich nirgends kompensieren können; deshalb erwähne ich das jetzt.
Dann noch ein Wort zu den Nachträgen. Sie waren sowohl in der Subkommission wie auch in der Finanzkommission absolut unbestritten. Es handelt sich hier um eine Kreditübertragung im Bereich der 2. Internationalen Föderalismuskonferenz. Beim Bundesamt für Polizeiwesen handelt es sich um einen Nachtragskredit im Bereich der Ausserordentlichen Schutzaufgaben der Kantone und Städte, um Entschädigungen an die Kantone, indem 45 statt 30 Personaleinheiten gebraucht werden.
Eine Position aus dem Justiz- und Polizeidepartement gibt es dann noch bei den Verpflichtungskrediten, das finden Sie auf Seite 30 der Nachtragsbotschaft. Hier geht es um Verpflichtungen für Baukredite im Bereich von Sicherheitsbauten, indem durch eine Änderung von Normen, die auf höhere Anforderungen durch das Bundesgericht zurückzuführen sei, jetzt Mehrkosten in der Höhe von 6 Millionen Franken entstehen.
Namens der Finanzkommission beantrage ich Ihnen Zustimmung zum Staatsrechnungsabschnitt Justiz- und Polizeidepartement und ebenfalls zu Nachtragskrediten und Verpflichtungskredit.
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