Lexipedia

preparatory:AB 134703

von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2013-06-03

Wortprotokoll

Alles Wesentliche ist eigentlich schon gesagt worden. Es geht um die Zuständigkeit für die Abänderung von Scheidungsurteilen. Ich kann an sich auf die Ausführungen von Frau Huber verweisen.

Gemäss der Mehrheit bleiben wir beim geltenden Recht. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, mehr Kompetenzen an die neugeschaffenen Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden abzugeben, die ja inzwischen professionalisiert sind. Aber Sie haben es gehört: Nun schliesst sich auch der Bundesrat der Mehrheit an. Gemäss der Mehrheit wird die Kindesschutzbehörde wie bisher nur in Ausnahmefällen zuständig sein, in der Regel wird das Gericht entscheiden.

Die Fassung der Mehrheit hat in der Kommission über den Antrag der Minderheit Reimann Lukas obsiegt. Die Minderheit Reimann Lukas will ja eigentlich auch zum geltenden Recht zurückkehren, die Differenzen sind lediglich redaktioneller Natur. Der Antrag der Minderheit Reimann Lukas ist mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt worden. Ich bitte Sie, ihn ebenfalls abzulehnen.