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Vogler Karl · Nationalrat · 2013-06-19

Vogler Karl · Nationalrat · Obwalden · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-19

Wortprotokoll

Sie erinnern sich: Vergangene Woche hat unser Rat noch an einer Differenz zu den Beschlüssen des Ständerates festgehalten. Diese betrifft Artikel 333b OR. Es geht hier - Sie haben es gehört - um die Frage, ob der Übernehmer solidarisch mit dem bisherigen Arbeitgeber für die Forderungen des Arbeitnehmers haftet, welche vor dem Übergang fällig geworden sind. Der Ständerat hat nun seinerseits gestern erneut an seinem Beschluss festgehalten.

Ihre Kommission hat heute früh die Sache noch einmal beraten und ist grossmehrheitlich zum Ergebnis gelangt, weiterhin am Beschluss des Nationalrates festzuhalten.

An sich gibt es zu dieser Differenz inhaltlich nichts Neues zu sagen. Die Argumentationen der Mehrheit wie der Minderheit sind die gleichen geblieben. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist weiterhin der Meinung, der Übernehmer sei von der Solidarhaftung zu befreien - das, um Sanierungen nicht unnötig zu erschweren und damit letztlich Arbeitsplätze zu erhalten. Die Minderheit ist der Meinung, mit der Fassung des Bundesrates und des Ständerates sollten Missbräuche in dem Sinne verhindert werden, dass sich der Übernehmer, wenn er mit dem bisherigen Eigentümer identisch ist, nicht zulasten der Öffentlichkeit um die Übernahme fälliger Lohnzahlungen drücken können soll.

Wie gesagt: Die Mehrheit Ihrer Kommission setzt den Fokus bei dieser Vorlage anders und will mit möglichst guten Rahmenbedingungen optimale Sanierungsmöglichkeiten schaffen. Dementsprechend ist von der Solidarhaftung des Übernehmers abzusehen.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 15 zu 7 Stimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten und den Antrag der Minderheit abzulehnen.