Lexipedia

preparatory:AB 134777

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-06-19

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, an der Solidarhaftung für ausstehende Lohnforderungen - der Haftung des bisherigen Arbeitgebers und jener des Erwerbers der Unternehmung - festzuhalten. Wie Sie wissen, haben wir hier im revidierten Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz eine Erleichterung für die Übernahme von Unternehmungen geschaffen, indem der Erwerber die Arbeitsverträge nicht übernehmen muss. Es gibt dann bei grossen Unternehmungen die Möglichkeit, mit der Sozialplanverpflichtung eine Abfederung drohender Entlassungen herbeizuführen, aber das ist natürlich nur ein kleiner Schritt.

Wir haben jetzt noch eine Differenz zum Ständerat. Hier geht es mit der Solidarhaftung eigentlich nicht um den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sondern es geht darum, dass man Missbräuche zulasten der Arbeitslosenversicherung verhindert. Wenn Löhne ausstehend sind, dann bezahlt in der Regel die Arbeitslosenversicherung via Insolvenzentschädigung die vier letzten anstehenden Löhne. Der Missbrauch, wie er in der Praxis festgestellt wird, besteht nun darin, dass ein Unternehmer diese ausstehenden Löhne über das Avig zahlen lässt, dann selber zum Erwerber der Unternehmung wird und so die Löhne nicht zahlen muss.

Diese Missbräuche möchte der Bundesrat mit der Fassung, wie sie jetzt vom Ständerat gutgeheissen worden ist, ausschalten. Ich denke, dass wir alle daran interessiert sind, eine missbräuchliche Belastung der Arbeitslosenversicherung zu verhindern. Das sichern Sie eben, indem die Solidarhaftung beibehalten wird. Das ermöglicht nämlich, dass die Arbeitslosenversicherung allfällige Insolvenzzahlungen für vier Monatslöhne beim Erwerber der betreffenden Unternehmung zurückfordern kann.

preparatory:AB 134777 | Lexipedia | Lexipedia