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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2013-06-19

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-06-19

Wortprotokoll

Der Schweizer Werk- und Finanzplatz kommt immer stärker unter Druck. Einerseits durch das Ausland, welches auf der Suche nach neuen Finanzierungsquellen für seine defizitären Staatshaushalte die Schweiz immer mehr unter Druck setzt; andererseits aber auch durch das Inland, wo wir immer öfter unsere eigenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verschlechtern, und dies ohne Not. Für den Schweizer Finanzplatz besonders bedeutend sind die Forderungen der EU nach einer Erweiterung der Zinsbesteuerung sowie die Unternehmenssteuerreform III.

Bei der Erweiterung der Zinsbesteuerung will die EU, dass die Schweiz den automatischen Informationsaustausch übernimmt. Für die SVP kommt dies überhaupt nicht infrage. Sie fordert den Bundesrat auf, hier gegenüber der EU konsequenter zu kommunizieren.

Erstens ist die EU darauf hinzuweisen, dass bei den Bilateralen II klar kommuniziert wurde, dass das Zinsbesteuerungsabkommen eben gerade abgeschlossen werden müsse, damit das Schweizer Bankgeheimnis geschützt werden könne. Wenn man nun nicht einmal zehn Jahre später bereits die Einführung des automatischen Informationsaustausches fordert, ist dies unehrlich und falsch.

Zweitens hat die EU im Rahmen der Diskussion um die institutionelle Anbindung der Schweiz alle laufenden bilateralen Verhandlungen blockiert, bis es zu einer Einigung mit der Schweiz käme. Entsprechend soll nun der Bundesrat mit der EU keine weiteren Verhandlungen über neue Abkommen oder Anpassungen bestehender Abkommen führen, bis das institutionelle Verhältnis der Schweiz zur EU klar geregelt ist. Es geht nicht an, dass sich der Bundesrat von der EU bei gewissen Dossiers sagen lässt, dass diese aufgrund der institutionellen Verhandlungen blockiert seien, während es der EU bei der Zinsbesteuerung nicht schnell genug gehen kann.

Drittens spielt die EU ein falsches Spiel, wenn sie im Namen der Transparenz den automatischen Informationsaustausch fordert. Es ist sehr gut bekannt, dass Grossbritannien wenig unternimmt, um Schwarzgeld vom eigenen Finanzplatz fernzuhalten. Gemäss verschiedenen Medienberichten ist Deutschland insbesondere für Ausländer ein Hort für unversteuerte Gelder. Der Bundesrat soll hier viel härter gegenüber der EU auftreten und sich nicht immer in die Defensive drängen lassen.

Lassen Sie mich nun zur Unternehmenssteuerreform III sprechen:

Erstens ist die Schweiz nicht EU-Mitglied und hat den Code of Conduct der EU nicht übernommen. Kantonale Steuerregimes fallen nicht in den Anwendungsbereich des Freihandelsabkommens von 1972. Weshalb sollte die Schweiz ihre Steuerregimes anpassen? Der Bundesrat darf sich nicht auch noch von einer fremden Institution vorschreiben lassen, wie die Schweiz ihre Steuerregimes ausgestaltet.

Zweitens ist auch bei diesem Geschäft unklar, was die Strategie des Bundesrates ist. Heute fordert die EU die Aufhebung des sogenannten Ring Fencing. Was, denken Sie, kommt als Nächstes? Es ist nur eine Frage der Zeit, bis Forderungen nach der Einführung einer Minimalbesteuerung, nach einer materiellen Steuerharmonisierung oder nach der Abschaffung sämtlicher staatlicher Beihilfen erhoben werden. Stellt der Bundesrat diesbezüglich Überlegungen an? Ist er sich bewusst, dass er auch in diesem Bereich Schritt für Schritt die Vorzüge einer liberalen Wirtschaftsordnung preisgibt?

Drittens verlangt die SVP auch hier klar, dass der Bundesrat erst mit der EU zu verhandeln beginnt, wenn das institutionelle Verhältnis der Schweiz zur EU geklärt ist. Auf keinen Fall darf die Schweiz ihr Steuersystem einfach so auf Druck der EU anpassen. Diese soll der Schweiz ebenfalls [PAGE 1073] entgegenkommen und Konzessionen machen, zum Beispiel mit einem unbeschränkten Zugang für Schweizer Dienstleistungen zum EU-Binnenmarkt.

Abschliessend fordert die SVP den Bundesrat auf, die Schweizer Interessen stärker zu vertreten. In der EU wird eine scheinheilige Politik betrieben; denken Sie zum Beispiel an das Unternehmen Apple, welches in Irland eine Unternehmenssteuer von nur 2 Prozent bezahlt. Auf diese Doppelzüngigkeit dürfen Sie nicht hereinfallen. Sagen Sie Nein zu immer weiter gehenden Konzessionen der Schweiz, sei es beim Finanzplatz, sei es im Steuerbereich.

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