Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2013-06-19
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-06-19
Wortprotokoll
Der internationale Druck auf den Schweizer Finanzplatz nimmt seit Jahren zu und hat in den letzten Wochen und Monaten nochmals stark zugenommen. In einem ersten Schritt haben wir auf Druck der OECD Artikel 26 des Musterabkommens übernommen und den Anforderungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes entsprochen.
Im Herbst 2012, als wir das Steueramtshilfegesetz berieten, ging der Bundesrat noch davon aus, dass unser Land mit dem Verabschieden dieses Gesetzes die zweite Phase der Peer Review überstehen könnte. Doch heute stellen wir nicht nur fest, dass die internationalen Standards weiter im Fluss sind, sondern auch, dass sich unser Land nach wie vor in der ersten Phase der Peer Review befindet. Das ist besorgniserregend, denn mittlerweile ist es nicht mehr klar, ob wir nicht nochmals Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen vornehmen müssen, um endlich die zweite Phase der Peer Review in Angriff nehmen zu können.
Deshalb hat unsere Fraktion zwei dringliche Interpellationen eingereicht. Im Namen der CVP/EVP-Fraktion danke ich dem Bundesrat für die Beantwortung der Fragen in unseren zwei dringlichen Interpellationen. Es gelang dem Bundesrat aber leider nicht, alle unsere Fragen zu beantworten.
Die CVP/EVP-Fraktion stellt heute - nach Vorliegen der Antworten des Bundesrates - fest, dass der Schweizer Finanzplatz weiterhin Rechtssicherheit, Stabilität und Respekt der Privatsphäre benötigt. Die Schweiz braucht aber auch einen Finanzplatz, welcher sich verpflichtet, die internationalen Standards zu respektieren, damit unser Land keinen weiteren Wirtschafts- und Reputationsschaden erleidet. Die Politik des Finanzplatzes muss einen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur internationalen Akzeptanz unserer Politik leisten. Selbstverständlich wollen wir nicht, dass wir über die Standards hinaus noch einen sogenannten Swiss Finish vornehmen, welcher die Attraktivität und die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes beeinträchtigen würde.
Auch wenn die Arbeitsgruppe Brunetti in Sachen automatischer Informationsaustausch über Bankdaten eine proaktive Vorgehensweise vorschlägt, will unsere Fraktion, dass unser Land den automatischen Informationsaustausch einführt, sobald er auf sämtlichen relevanten Finanzplätzen der Welt nicht nur Thema ist, sondern auch tatsächlich umgesetzt wird. Es bleibt aber sinnvoll, dass die Schweiz sich aktiv bei der Formulierung des Standards im Rahmen der OECD einbringt.
Ich gehe davon aus, dass die Antworten des Bundesrates auf die Interpellationen nun auch unter Berücksichtigung des soeben erschienenen Brunetti-Berichtes beurteilt werden müssen. Denn auch der Expertenbericht knüpft Bedingungen an die Übernahme eines automatischen Informationsaustausches. Hervorzuheben sind in diesem Kontext die Forderungen, die den Zugang für die kleineren und mittleren Schweizer Finanzdienstleister zum EU-Markt beinhalten. Denn für die Branche ist der Marktzugang in der EU ein zentrales Anliegen. Er muss auch uns ein Anliegen sein, denn wenn wir schon den automatischen Informationsaustausch übernehmen müssen, ist sicherzustellen, dass dadurch der Finanzplatz Schweiz keinen Schaden erleidet. Es kann [PAGE 1072] deshalb durchaus sinnvoll sein, wenn der Bundesrat in Erarbeitung der nächsten Schritte alle Akteure der Finanzindustrie einbezieht und seine Position respektive die Konkretisierung des Brunetti-Berichtes möglichst schnell kommuniziert. Auch dies dient der Sicherheit.
Als Letztes möchte ich noch darauf hinweisen, dass der Bundesrat nicht explizit auf alle Fragen eingegangen ist. So wissen wir z. B. nach wie vor nicht, wie viele Doppelbesteuerungsabkommen nachträglich angepasst werden müssen. Auch kennen wir den konkreten Fahrplan betreffend die zweite Phase der Peer Review nicht. Gestatten Sie, Frau Bundesrätin, dass ich in diesem Kontext noch darauf aufmerksam mache, dass sich der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage 6 bezüglich der Ungleichbehandlung selber widerspricht, indem er im ersten Satz sagt, dass dieselben Kriterien zur Anwendung kommen, und gleich im zweiten Satz einräumt, dass Österreich und Luxemburg in die zweite Phase der Peer Review übertreten konnten, obschon sie weniger standardkonforme Abkommen abgeschlossen haben. Wir erwarten in diesem Zusammenhang vielleicht noch die Beantwortung dieser zwei Fragen, Frau Bundesrätin. Ich danke Ihnen aber namens unserer Fraktion dennoch für die Beantwortung unserer Interpellationen.