Villiger Kaspar · Bundesrat · 2001-06-07
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2001-06-07
Wortprotokoll
Eigentlich wäre dies ein Geschäft von Kollegin Metzler. Ich weiss nicht, aus welchen Gründen man es mir zugeteilt hat; aber im Sinne der kooperativen Kollegialität mache ich das gerne. Das Anliegen ist an sich berechtigt. Wir haben heute die Problematik kurz gestreift.
Die Effizienzvorlage, die Sie beschlossen haben, wird enorme Kosten zur Folge haben. Damit Sie einfach die Grössenordnung kennen, wie wir das geplant haben: Im Voranschlag 2001 sind es 16 Millionen Franken, und bis 2004 steigt es auf 80 Millionen Franken an. Nachher geht der Auf- und Ausbau der Ermittlungsbehörden weiter. Nicht alle finanzrelevanten Zahlen sind hier eingeschlossen, insbesondere fehlen die Bereiche Unterbringung, Infrastruktur usw. Es werden sich also Zahlen in dreistelliger Millionenhöhe ergeben.
Wir entlasten damit natürlich die Kantone, denn wir müssen ja die Verfahrenskompetenz für den Kampf gegen organisierte Kriminalität, Geldwäscherei und Korruption übernehmen. Bei der Wirtschaftskriminalität ist es nur eine Kann-Bestimmung. Das wird alles - so hoffen wir zumindest, und ich nehme es an - effizienter werden; auf der anderen Seite werden die Kantone dann Schritt für Schritt entlastet.
Die Verhandlungsposition ist eben deshalb schwach, weil man das hätte einführen können, als man dieses Gesetz entworfen hat. Damals hätte man eine Gegenleistung bekommen. Aber jetzt ist das beschlossene Sache, und die Kantone könnten sich fragen: "Warum sollen wir etwas daran geben? Das ist alles schon bezahlt!" Deshalb sind wir zum Schluss gekommen, dass das so kaum erfüllbar ist. Hingegen ist es ein Element, das zusammen mit der so genannten "Sharing-Vorlage" - das Neuenglisch hat inzwischen schon bei unserer Gesetzgebung Einzug gehalten - beraten werden kann. Es gibt ja unter Umständen eine neue Verteilung der Einziehungen, die vor allem solche Verfahren betreffen.
[PAGE 239] Wir haben in der Vernehmlassungsvorlage einen Schlüssel vorgeschlagen. Den gleichen Schlüssel - das haben wir im Bundesrat in einer Aussprache beschlossen - wird Frau Metzler in der Botschaft verwenden, wie er in der Vernehmlassung vorgesehen war. Damit besteht für den Bund eine Chance, etwas mehr zu bekommen, wenn er auch mehr Verfahren hat.
Zu Ihrer Information: 50 Prozent wären für das Gemeinwesen vorgesehen, das die Einziehung verfügt. Bei kantonalen Verfahren ist das der Kanton. Wenn das aber Bundesverfahren sind, kann es der Bund sein. Für alle Verfahren bekommt der Bund 30 Prozent, und für den Kanton, wo das Geld liegt - also den "Rei-sitae-Kanton", wie man das in schönem Party-Latein sagt - 20 Prozent. Das bedeutet also: Wenn der Bund mit seinem fixen Anteil von 30 Prozent mehr solche Verfahren hat, würde er 80 Prozent bekommen. Das ist also ein gewisses Entgelt dafür, und ich bin einfach froh, wenn Sie dann mindestens diesem Schlüssel zustimmen und damit dem Postulat nachleben könnten.
Wir empfehlen Ihnen, wie dies Herr Leuenberger namens der Kommission getan hat, Umwandlung des Vorstosses in ein Postulat.