Wicki Franz · Ständerat · 2001-06-07
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-06-07
Wortprotokoll
Mit seiner Motion vom 24. März 2000 beantragt Nationalrat Lustenberger eine Änderung von Artikel 45 des Mehrwertsteuergesetzes, wonach Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu einer gewissen Höhe, beispielsweise 2 Millionen Franken, anstelle der vierteljährlichen eine jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer zu ermöglichen sei. In seiner Stellungnahme vom 25. September 2000 beantragt der Bundesrat, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Vor dem Nationalrat erklärte aber unser Finanzminister aus der Sicht des Finanzdepartementes, er habe die Motion noch einmal angeschaut, und gestand ein, dass es keine Katastrophe wäre, den Vorstoss als Motion zu überweisen. Diese indirekte Aufforderung hat dann der Nationalrat gehört, und die Motion wurde mit 100 zu 62 Stimmen überwiesen.
Ihre Kommission empfiehlt Ihnen einstimmig, dem Nationalrat zu folgen und die Motion zu überweisen.
Ergänzend zum schriftlichen Bericht vielleicht noch Folgendes: Es ist eine Tatsache, dass Unternehmen mit viel gesetzlich verordnetem administrativem Aufwand belastet sind. Dies macht vor allem kleineren Betrieben zu schaffen. Daher sind in allen Bereichen Entlastungen zu suchen. Die jährliche Abrechnung der Mehrwertsteuer für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von beispielsweise bis zu 2 Millionen Franken ist eine Massnahme, welche den KMU eine bedeutende und ernsthafte Erleichterung zu bringen vermag. Dies sagt auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Sie dient dem Bestreben, den Unternehmen zu günstigen Geschäftsbedingungen zu verhelfen. Deshalb ist alles daran zu setzen, den Handlungsspielraum zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die KMU voll auszuschöpfen.
Ich beantrage Ihnen namens der einstimmigen Kommission, die Motion zu überweisen, habe aber gleichzeitig noch eine Frage an Herrn Bundesrat Villiger. Er erklärte im Nationalrat, der Bundesrat habe vor, etwa in zwei Jahren einmal eine kleine Botschaft mit verschiedenen Begradigungen, die im [PAGE 242] Mehrwertsteuerrecht nötig würden, zu unterbreiten. Wie steht es mit dieser Begradigungsabsicht, Herr Bundesrat Villiger, wann liegt die Botschaft vor, und mit welchem Inhalt können wir hier rechnen? Wenn es möglich ist, dass Sie hier die Fragen beantworten können, wären wir Ihnen dankbar.