Lehmann Markus · Nationalrat · 2013-11-28
Lehmann Markus · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion CVP-EVP · 2013-11-28
Wortprotokoll
Ein gesetzlicher Mindestlohn würde das dezentrale und differenzierungsfähige Lohnfindungssystem der Schweiz aushebeln. Zudem fördern Mindestlöhne, die deutlich über dem Marktlohn liegen, die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erhöhen die Anforderungen an die Arbeitnehmenden. Gerade leistungsschwache Mitarbeiter geraten so verstärkt unter Druck.
Grundsätzlich soll der Markt die Lohnfindung regeln. Das gegenwärtige, dezentrale und differenzierungsfähige Lohnfindungssystem ist eine Stärke des Schweizer Arbeitsmarktes. Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz denn auch sehr gut ab. Eine hohe Erwerbsquote, eine tiefe Arbeitslosigkeit und hohe, tendenziell steigende Löhne kennzeichnen den Schweizer Arbeitsmarkt. Die Festlegung der Löhne ist Sache der Unternehmen oder, wo Gesamtarbeitsverträge bestehen, der Branchen. Gerade auch sogenannte Tieflohnbranchen, etwa die Gastronomie oder die Reinigungsbranche, haben Gesamtarbeitsverträge abgeschlossen, in denen Mindestlöhne definiert sind.
Lohnverhandlungen gehören zum Kernauftrag der Sozialpartner. Es ist Aufgabe der Sozialpartner und nicht des Staates, angemessene Löhne festzulegen. Mit der Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes würde die Sozialpartnerschaft geschwächt, da der Handlungsspielraum und die Verantwortung der Sozialpartner reduziert würden. Systematisch und deutlich über dem Marktlohn liegende Mindestlöhne fördern die Wegrationalisierung bzw. den Export von Arbeitsplätzen und erschweren den Neu- und Wiedereinstieg in die Erwerbstätigkeit. Werden die Löhne künstlich erhöht, steigen die Anforderungen an die Arbeitnehmer. Der Druck auf die leistungsschwächsten Mitarbeiter nimmt damit zu.
Beachten muss man auch, dass Mindestlöhne den Zuwanderungssog verstärken könnten. Vor dem Hintergrund der Personenfreizügigkeit erhält dieser Aspekt eine besondere Brisanz. Ein Mindestlohn in der vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund geforderten Höhe von 22 Franken pro Stunde könnte zusätzlich motivierte Arbeitnehmer aus dem Euroraum in die Schweiz locken, wo sie in Konkurrenz zu geringer qualifizierten Inländern träten. Gemäss einer Studie entspricht ein Monatslohn von 4000 Franken kaufkraftbereinigt nämlich genau dem italienischen Durchschnittsgehalt und übersteigt den portugiesischen Durchschnittslohn um nicht weniger als 36 Prozent.
Gesetzliche Mindestlöhne helfen nicht denjenigen, für die sie gedacht sind. Sie gefährden Stellen am unteren Ende des Qualifikationsspektrums und erhöhen den Konkurrenzdruck für Geringqualifizierte. Die Gewerkschaften bestreiten vehement, dass eine Lohnuntergrenze Auswirkungen auf die Beschäftigung habe. Als Kronzeugin ziehen sie immer wieder die Studie von Dube, Lester und Reich aus den USA heran, obwohl auch dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund klar sein müsste, dass die Aussagekraft dieser Studie für die Schweiz und den hier geforderten Mindestlohn gleich null ist. Denn erstens bezog sich die amerikanische Studie [PAGE 1875] weitgehend auf Stellen in Restaurants und Fastfood-Ketten, und zweitens betrug der durchschnittliche Mindestlohn in dieser Studie gerade mal 4.84 US-Dollar und steht in keinem Vergleich zur extremen schweizerischen Mindestlohnforderung von 22 Franken pro Stunde.
Wenn man den Arbeitsfrieden in der Schweiz weiterhin hochhalten will, muss man dieser Initiative eine deutliche Abfuhr erteilen. Denn man muss wohl davon ausgehen, dass wichtige Gesamtarbeitsverträge einseitig aufgekündigt werden könnten, was schlussendlich niemandem dienen würde.